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   BSG, 28.08.1997 - 14/10 RKg 26/96   

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BSG, 28.08.1997 - 14/10 RKg 26/96 (https://dejure.org/1997,9808)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 14/10 RKg 26/96 (https://dejure.org/1997,9808)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 14/10 RKg 26/96 (https://dejure.org/1997,9808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des Kinderfreibetrags um einen gezahlten Kindergeldzuschlag - Rechtsgrundlage für die Grundfreibetragsregelung - Zweck des Kindergeldzuschlags - Verfassungsmäßigkeit von Kindergeldzuschlag und Kinderfreibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    § 11a Abs. 1 BKGG verweist wegen des Anspruchs auf KgZ auf die Regelung des Grundfreibetrags in § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG, die das BVerfG mit Beschluß vom 25. September 1992 (BVerfGE 87, 153, 154f) für verfassungswidrig erklärt hat, weil durch die in dieser Vorschrift vorgesehenen Grundfreibeträge nicht gewährleistet sei, daß bei der Einkommensbesteuerung dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinen Erwerbsbezügen soviel verbleibe, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und - unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG - desjenigen seiner Familie bedürfe (Existenzminimum).

    Mithin trug das Einkommensteuerrecht zusammen mit dem Kg und zugleich wie dieses dazu bei, daß dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich das steuerlich zu verschonende Existenzminimum (BVerfG, Beschluß vom 25. September 1992 - BVerfGE 87, 153, 169 f) verblieb.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung") kommt ebensowenig in Betracht wie eine Verletzung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG), denn ein Anspruch des Klägers auf eine kindbezogene staatliche Förderung gleich welcher Art läßt sich hieraus nicht ableiten (vgl BVerfG, Beschluß vom 29. Mai 1990 - BVerfGE 82, 60, 99 f).

    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (st Rspr des BVerfG, zB Beschluß vom 29. Mai 1990 - BVerfGE 82, 60, 86 mwN).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    In diesem Fall sind diejenigen Auslegungen auszuschließen, die der Verfassung nicht entsprechen (vgl BVerfGE 30, 129, 148 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvL 2/68]; 32, 373, 383).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    Er kann grundsätzlich stets frei bestimmen, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er eine bestehende Sozialleistung ausweitet, solange er sich nicht von unsachlichen Erwägungen leiten läßt (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 6 mwN; vgl auch: BVerfGE 39, 148, 153 ff [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73] mwN).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    Durch den KgZ wurde somit nicht die Funktion des Kg als allgemeine Sozialleistung, sondern seine auf das Einkommensteuerrecht bezogene Entlastungsfunktion im dualen System des Familienlastenausgleichs ergänzt (vgl hierzu eingehend: BSG, Urteil vom 3. Dezember 1996 - 10 RKg 12/95 = SozR 3-5870 § 11a Nr. 10 - mwN).
  • BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 4/93

    Grundlagen der Berechnung des Kindergeldzuschlages - Nicht-in-Anspruchnahme von

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    Er kann grundsätzlich stets frei bestimmen, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er eine bestehende Sozialleistung ausweitet, solange er sich nicht von unsachlichen Erwägungen leiten läßt (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 6 mwN; vgl auch: BVerfGE 39, 148, 153 ff [BVerfG 11.03.1975 - 1 BvL 13/73] mwN).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    Die Forderung der Klägerin, der Gesetzgeber müsse im Interesse sozialer Gerechtigkeit stets strikte Gleichförmigkeit schaffen, begründet tendenziell die Gefahr, daß Reformen, die sich vor allem aus finanziellen Gründen nur schrittweise verwirklichen lassen, von vornherein unterbleiben (BVerfGE 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 69, 272, 304).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    Die Forderung der Klägerin, der Gesetzgeber müsse im Interesse sozialer Gerechtigkeit stets strikte Gleichförmigkeit schaffen, begründet tendenziell die Gefahr, daß Reformen, die sich vor allem aus finanziellen Gründen nur schrittweise verwirklichen lassen, von vornherein unterbleiben (BVerfGE 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 69, 272, 304).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    In diesem Fall sind diejenigen Auslegungen auszuschließen, die der Verfassung nicht entsprechen (vgl BVerfGE 30, 129, 148 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvL 2/68]; 32, 373, 383).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
    Die systemwidrige Ungleichbehandlung einer Gruppe von Betroffenen kann nur ausnahmsweise als Indiz dafür gewertet werden, daß die maßgebende Regelung gegen das Willkürverbot verstößt (st Rspr des BVerfG, vgl BVerfGE 9, 20, 28; 81, 156, 207).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 18.12.2019 - B 13 R 189/18 B

    Anspruch auf große Witwenrente

    Soweit die Klägerin die Möglichkeit einer Auslegung "im Grenzfall" anspricht, hätte sie darauf eingehen müssen, unter welchen Voraussetzungen es überhaupt in Betracht kommen kann, von dem eindeutigen Wortlaut einer Norm abzuweichen (vgl zB BSG Urteil vom 28.8.1997 - 14/10 RKg 26/96 - juris RdNr 16; Senatsurteil vom 6.9.2017 - B 13 R 33/16 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 17, RdNr 38) , und ob solche hier vorliegen.
  • LSG Bayern, 15.02.2001 - L 14 KG 6/98

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag (KGZ) ; Voraussetzungen des Anspruchs auf

    (Die Problematik, ob die für die genannten Jahre bestehenden Grundfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu niedrig gewesen sind, und ob dies auch im Rahmen des § 11a BKGG a.F. zu beachten ist, stellt sich - unbeschadet der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.08.1997 - 14/10 RKg 26/96 - hier nicht, da auch bei Verdoppelung oder Verdreifachung des Grundbetrages dieser immer noch weitaus geringer als das zu versteuernde Einkommen ausfällt.).
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