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   BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 46/10 B   

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https://dejure.org/2010,26023
BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 46/10 B (https://dejure.org/2010,26023)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2010 - B 1 KR 46/10 B (https://dejure.org/2010,26023)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2010 - B 1 KR 46/10 B (https://dejure.org/2010,26023)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Nichtbeachtung der Bindungswirkung nach § 170 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als Verfahrensfehler

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulassung der Revision - Nichtbeachtung der Bindungswirkung nach § 170 Abs 5 SGG

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulassung der Revision - Nichtbeachtung der Bindungswirkung nach § 170 Abs 5 SGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Nichtbeachtung der Bindungswirkung nach § 170 Abs. 5 SGG als Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 6/05 R

    Feststellung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 46/10 B
    Auf die Sprungrevision der Beklagten hat das BSG das SG-Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das LSG Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen (Urteil vom 13.12.2005 - B 1 KR 6/05 R -) .

    Während das BSG geurteilt hat, dass über den vom 1978 geborenen Kläger erhobenen Anspruch nicht ohne weitere - im Einzelnen näher umschriebene - Sachaufklärung entschieden werden kann (vgl BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 1 KR 6/05 R - RdNr 2, 11), hat das LSG tatsächlich ohne die ihm aufgegebenen, hinsichtlich ihres Ergebnisses offenen Ermittlungsmaßnahmen die Klage abgewiesen.

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 46/10 B
    Er verweist den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat des LSG Niedersachsen-Bremen zurück (§ 202 SGG iVm § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO) , da das Vertrauen des Klägers auf ein faires Verfahren vor dem bereits mit der Sache befassten Spruchkörper des LSG durch die Missachtung der Bindungswirkung des § 170 Abs. 5 SGG nachhaltig erschüttert ist; es bestehen ernstliche Zweifel daran, dass der Spruchkörper des LSG nach einer zweiten Zurückverweisung an ihn auf der Grundlage des vom BSG verbindlich ausgelegten Bundesrechts in einem Folgeverfahren abschließend entscheiden wird, ohne dass von einem Beteiligten erneut das Revisionsgericht wegen prozessverzögernder Missachtung der Bindungswirkung angerufen werden muss (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 79 mwN).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 46/10 B
    Die Nichtbeachtung der Bindungswirkung ist ein die Revisionszulassung rechtfertigender Verfahrensfehler (vgl BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 26/12 R

    Krankenversicherung - keine Entziehung von Schutzmechanismen des Rechts auf Leben

    Das BSG hat den LSG-Beschluss wegen Missachtung der Bindungswirkung (vgl § 170 Abs. 5 SGG) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat des LSG zurückverwiesen (BSG Beschluss vom 28.9.2010 - B 1 KR 46/10 B -) .
  • BSG, 28.10.2021 - B 1 KR 90/20 B

    Ruhen von Leistungsansprüchen aus der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Beachtet ein LSG seine Bindung an die Beurteilung des BSG nach § 170 Abs. 5 SGG nicht, stellt dies einen die Revisionszulassung rechtfertigenden Verfahrensfehler dar (vgl BSG vom 8.8.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4; BSG vom 28.9.2010 - B 1 KR 46/10 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 30.06.2022 - B 8 SO 33/21 B

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Die Beschwerde setzt sich jedoch nicht damit auseinander, dass das LSG im wiedereröffneten Berufungsverfahren an diese Rechtsauffassung des Senats gebunden war (§ 170 Abs. 5 SGG ; vgl BSG vom 8.8.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 33; BSG vom 28.9.2010 - B 1 KR 46/10 B - RdNr 4; BSG vom 28.10.2021 - B 1 KR 90/20 B - RdNr 8) .
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