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   BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R   

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https://dejure.org/2010,15173
BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R (https://dejure.org/2010,15173)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R (https://dejure.org/2010,15173)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2010 - B 1 SF 2/10 R (https://dejure.org/2010,15173)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Für Streitigkeiten von Krankenkassen gegen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts wegen angeblich abgestimmter Erhebung von Zusatzbeiträgen ist der Rechtsweg eröffnet; Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren für die Klage einer Krankenkasse gegen einen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren für die Klage einer Krankenkasse gegen einen Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Klagen von Krankenkassen gegen das Bundeskartellamt

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Klagen von Krankenkassen gegen das Bundeskartellamt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R
    Nur eine bereits eingetretene Rechtshängigkeit stellt ein von Amts wegen zu berücksichtigendes Prozesshindernis dar und bewirkt die Unzulässigkeit eines zweiten, denselben Streitgegenstand betreffenden Rechtsschutzbegehrens, über das dann durch Prozessurteil zu entscheiden ist (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 45 mwN) .

    Ihre umfassende Zuständigkeit wird durch die Entwicklungsgeschichte der Norm bestätigt (vgl ausführlich zur Entwicklung der Zuständigkeit für das Leistungserbringungsrecht BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 56 ff und zB Engelmann, NZS 2000, 213 ff; derselbe in: jurisPK-SGB V, § 69 RdNr 152 ff; ebenso Möschel, JZ 2007, 601, 604 ff aus Sicht des Kartellrechts mit der Forderung nach Beseitigung der Rechtswegzuweisung an die Sozialgerichte).

    Die Zuständigkeitsvorschriften des SGG einschließlich des § 51 SGG sind zwingend und begründen ausschließliche Zuständigkeiten (allgM, vgl zB BSG SozEntsch BSG 1/4 § 51 Nr. 17; speziell zu § 51 SGG zB BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 56).

    Solche Normkollisionen sind nach dem Grundsatz des ausdrücklich angeordneten spezielleren Rechtsweges zu entscheiden (vgl BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 50).

    Er hat lediglich in § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG die Bezugnahme auf § 96 GWB beseitigt, da die Norm inzwischen weggefallen ist (vgl zum Ganzen BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 61 ff) .

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R
    So richtet sich die Frage, ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt (vgl GmSOGB SozR 1500 § 51 Nr. 53 S 108 = BGHZ 108, 284, 286) .

    So ist zu Recht für Streitigkeiten, bei denen es im Kern etwa um die Pflicht von KKn zur engen Zusammenarbeit geht, allgemein anerkannt, dass der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist (vgl zum Streit zwischen KKn über zulässige Mitgliederwerbung zB GmSOGB SozR 1500 § 51 Nr. 53 S 110 = BGHZ 108, 284, 289).

    Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass das Konkurrenzverhältnis zwischen den KKn einem Sonderrecht der Träger öffentlicher Aufgaben unterworfen ist, nämlich sozialversicherungsrechtlichen Normen, die den Interessen der Allgemeinheit dienen (vgl GmSOGB SozR 1500 § 51 Nr. 53 S 108 f = BGHZ 108, 284, 287).

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung -

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R
    Maßgebend für die Zuordnung zu den öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art in Angelegenheiten der Sozialversicherung ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BSGE 58, 247, 248 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 59) , nicht - wie die Beklagte (unter Hinweis auf LSG Hamburg, Beschluss vom 25.8.2010 - L 1 KR 22/10 KL) meint - ihr Verteidigungsvorbringen .

    Dieses Recht können sie im Sozialrechtsweg verteidigen bzw durch Feststellungsklage geltend machen, wenn es von der staatlichen Exekutive nicht respektiert oder der ihnen zur Eigenverantwortung überlassene Wirkungsbereich unzulässig eingeschränkt wird (BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38).

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R

    Krankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R
    Diese Aufgabe hat Vorrang gegenüber den allgemeinen, hinsichtlich der Ausgestaltung der Aufsicht über sozialversicherungsrechtliche Selbstverwaltungsträger unspezifischen Regelungen des GWB ganz unabhängig von der Frage, ob diese überhaupt anwendbar sind oder - mangels Unternehmenseigenschaft der KKn - gerade nicht (vgl dazu zB BSG Urteil vom 22.6.2010 - B 1 A 1/09 R - RdNr 22 ff mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 53 Nr. 1 bestimmt) .
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R
    § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG, wonach bei Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht, die Kosten vor dem angegangenen Gericht als Teil der Kosten behandelt werden, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, findet bei Beschlüssen nach § 17a GVG keine Anwendung, wenn der beschrittene Rechtsweg für zulässig erachtet wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 15; BGH NJW 1993, 2541, 2542; Ehlers in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand November 2009, § 17a GVG RdNr 35 mwN).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R
    § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG, wonach bei Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht, die Kosten vor dem angegangenen Gericht als Teil der Kosten behandelt werden, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, findet bei Beschlüssen nach § 17a GVG keine Anwendung, wenn der beschrittene Rechtsweg für zulässig erachtet wird (vgl BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 15; BGH NJW 1993, 2541, 2542; Ehlers in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand November 2009, § 17a GVG RdNr 35 mwN).
  • BVerwG, 17.12.1959 - I C 96.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R
    Die in § 51 Abs. 1 SGG enthaltene Zuweisungsklausel umfasst ua alle Streitigkeiten, die aus Anlass der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "Sozialversicherung" entstehen, sofern die Streitigkeiten ihre materiell-rechtliche Grundlage im Sozialversicherungsrecht haben (vgl zB bereits zur früheren Rechtslage BVerwG Urteil vom 17.12.1959 - 1 C 96.56 - NJW 1960, 1409 f; BVerwG Urteil vom 6.2.1986 - 3 C 74.84 - NVwZ 1986, 467) .
  • BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 74.84

    Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Industrie- und Handelskammer gegen die

    Auszug aus BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 2/10 R
    Die in § 51 Abs. 1 SGG enthaltene Zuweisungsklausel umfasst ua alle Streitigkeiten, die aus Anlass der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "Sozialversicherung" entstehen, sofern die Streitigkeiten ihre materiell-rechtliche Grundlage im Sozialversicherungsrecht haben (vgl zB bereits zur früheren Rechtslage BVerwG Urteil vom 17.12.1959 - 1 C 96.56 - NJW 1960, 1409 f; BVerwG Urteil vom 6.2.1986 - 3 C 74.84 - NVwZ 1986, 467) .
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