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   BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B   

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BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B (https://dejure.org/2015,33068)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B (https://dejure.org/2015,33068)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2015 - B 9 SB 41/15 B (https://dejure.org/2015,33068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG, § 62 SGG, § 103 SGG, § 116 S 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Sachaufklärungspflicht - Konkretisierung des Beweisthemas - pauschale Wiederholung von Beweisfragen - kurzfristiger Antrag zur ergänzenden Sachverständigenanhörung - rechtliches Gehör - ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Sachaufklärungspflicht - Konkretisierung des Beweisthemas - pauschale Wiederholung von Beweisfragen - kurzfristiger Antrag zur ergänzenden Sachverständigenanhörung - rechtliches Gehör - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE, aaO) , zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274) oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146) .

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Aber selbst wenn man zugunsten des Klägers unterstellt, dass dieser auch die Aufrechterhaltung dieser Anträge im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 28.11.2014 dargelegt hat, wie sich aus der Protokollniederschrift ergibt, so enthalten diese Ausführungen des Klägers keine ausreichenden Angaben zu den zu begutachtenden Punkten iS von § 403 ZPO bzw eines konkreten Beweisthemas in dem Beweisantrag, die grundsätzlich nicht entbehrlich sind (vgl BSG Beschluss vom 9.3.2001 - B 2 U 404/00 B; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .

    Denn dafür ist darzulegen, welches Ergebnis die verlangte Beweiserhebung erbracht hätte (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24) , und dass dieses Beweisergebnis - ausgehend vom Rechtsstandpunkt des LSG - eine Entscheidung zugunsten des Beschwerdeführers hätte möglich machen können (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34) .

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Soweit nach dem Vorbringen des Klägers Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34) .

    Denn das LSG ist als letztinstanzliche Tatsacheninstanz nur dann einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt, wenn es sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) .

  • BSG, 24.03.1976 - 9 BV 214/75

    Verfahrensmangel - Formgerechte Bezeichnung - Nicht gehörter Zeuge

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Soweit nach dem Vorbringen des Klägers Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34) .

    Denn dafür ist darzulegen, welches Ergebnis die verlangte Beweiserhebung erbracht hätte (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 24) , und dass dieses Beweisergebnis - ausgehend vom Rechtsstandpunkt des LSG - eine Entscheidung zugunsten des Beschwerdeführers hätte möglich machen können (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34) .

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels zunächst die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36) .

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BSG, 08.09.1970 - 9 RV 158/70

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Wie oben ausgeführt, fehlt es bereits an der Darlegung, dass die nach Durchführung der Beweisaufnahme bis zum Termin der mündlichen Verhandlung gegebene Frist von ca fünf Monaten nicht ausgereicht habe, sich sachgemäß zum Ergebnis der Beweisaufnahme äußern zu können (vgl hierzu zB BSG Urteil vom 8.9.1970 -9 RV 158/70) .
  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (BSG Beschlüsse vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 15 und vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 12) .
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 18/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers hat das BSG mit Beschluss vom 25.10.2012 (B 9 SB 18/12 B) das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen, weil das LSG den Sachverständigen Dr. B. auf Antrag des Klägers zumindest schriftlich hätte ergänzend befragen müssen.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indes nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98) .
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 27.05.2014 - B 4 AS 459/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B

    Befragung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Antrag auf Anhörung eines

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

  • LSG Bayern, 27.02.2002 - L 2 U 404/00

    Subjektive Verletzungsverschlimmerung; Begriff und Voraussetzungen eines

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 2420/15

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Feststellung einer

    Dennoch kam der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer erst am Tag der mündlichen Verhandlung wieder auf diese zurück, so dass die Ladung der Sachverständigen nicht mehr möglich war und die mündliche Verhandlung also hätte verschoben oder vertagt werden müssen (vgl. zu diesem regelmäßig maßgeblichen Gesichtspunkt für die Annahme einer Verspätung, gegen den aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern ist: BSG, Beschluss vom 28. September 2015 - B 9 SB 41/15 B -, juris, Rn. 12), so dass eine Verspätung der Anträge so nahe lag, dass der Beschwerdeführer sich hiermit hätte befassen müssen, obwohl das Landessozialgericht seine Entscheidung hierauf nicht gestützt hat.
  • BSG, 12.10.2023 - B 12 BA 30/22 B
    Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9) , ist darzulegen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG Beschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN) .
  • LSG Bayern, 06.12.2018 - L 20 VJ 3/17

    Nachweis des Primärschadens im Vollbeweis erforderlich

    Das BSG hat insofern in einer vergleichbaren Konstellation mit Beschluss vom 28.09.2015, B 9 SB 41/15 B, Folgendes ausgeführt:.
  • BSG, 07.06.2018 - B 9 V 69/17 B

    Hinterbliebenenversorgung nach dem StrRehaG

    Um in der aktuellen Prozesssituation ein Beweisthema für das LSG hinreichend genau zu bezeichnen, hätte die Klägerin aber schon im Hinblick auf das bereits vorliegende Gutachten von Dr. K. vom 18.4.2017 substantiiert und präzise angeben müssen, warum und welche konkreten Punkte weiter klärungsbedürftig sein sollten (vgl Senatsbeschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - Juris RdNr 6 mwN).

    Denn dafür ist aufzuzeigen, welches Ergebnis die verlangte Beweiserhebung erbracht hätte, und dass dieses Beweisergebnis - ausgehend vom Rechtsstandpunkt des LSG - eine Entscheidung zugunsten des Beschwerdeführers hätte möglich machen können (vgl Senatsbeschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - Juris RdNr 8 mwN).

  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    a) Soweit Verstöße gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt werden, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl Senatsbeschlüsse vom 13.2.2017 - B 9 SB 41/16 B - juris RdNr 6 und vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - juris RdNr 5, jeweils mwN) .
  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 14/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    c) Der Kläger hat den Antrag auf ergänzende Befragung des Sachverständigen Dr. W. auch noch rechtzeitig gestellt (vgl zu diesem Erfordernis: Senatsbeschluss vom 12.7.2018 - B 9 SB 13/18 B - Juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 29.1.2018 - B 9 V 39/17 B - Juris RdNr 16; Senatsbeschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 347/16 B - Juris RdNr 17).
  • BSG, 27.04.2021 - B 9 V 35/20 B

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen eines sexuellen Übergriffs; Ablehnung eines

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indes nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - juris RdNr 9 mwN) .

    Ebenso wenig schützt die Vorschrift davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - juris RdNr 9 mwN) .

  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 347/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Berücksichtigung der

    Dieser Obliegenheit ist ein Beteiligter jedenfalls dann nachgekommen, wenn er rechtzeitig den Antrag gestellt hat, einen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens anzuhören und er schriftlich Fragen angekündigt hat, die objektiv sachdienlich sind (vgl BSG Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B - SozR 4-1500 § 116 Nr. 1; BSG Beschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - Juris RdNr 11, jeweils mwN).

    Ein Antrag auf Befragung eines Sachverständigen ist regelmäßig nicht mehr als rechtzeitig gestellt anzusehen, wenn er erst kurz vor der bereits anberaumten mündlichen Verhandlung beim Gericht eingeht, dem Gericht damit ohne Vertagung weder genug Zeit bleibt, den Sachverständigen zum Termin zu laden noch von ihm eine schriftliche Antwort auf die kurzfristig gestellten Fragen zu erhalten (vgl BSG Beschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - Juris RdNr 12).

  • LSG Hessen, 22.09.2016 - L 1 VE 7/12

    Opferentschädigung; Höhe des Grades einer Schädigung; Schädigungsfolgen und

    Insoweit ist auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 2013, B 13 R 198/13 B und vom 28. September 2015, B 9 SB 41/15 B - juris - Rückgriff zu nehmen, wonach das Fragerecht nach § 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO keinen Anspruch auf stets neue Befragungen begründet, wenn der Beteiligte und der Sachverständige in ihrer Beurteilung nicht übereinstimmen und eine pauschale Wiederholung von Fragen von dem Fragerecht nicht mehr gedeckt ist.
  • BSG, 04.05.2021 - B 9 V 67/20 B

    Leistungen wegen eines geltend gemachten Impfschadens; Verfahrensrüge im

    Vor diesem Hintergrund hätte der Kläger darlegen müssen, warum trotz dieser Ermittlungen noch weiterer Aufklärungsbedarf bestand und sich das LSG zu weiteren Nachforschungen hätte gedrängt sehen müssen (vgl Senatsbeschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Um in der aktuellen, von vorangegangener Beweiserhebung geprägten Prozesssituation das Beweisthema für das LSG hinreichend genau zu bezeichnen und das Gericht vor einer möglichen Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu warnen (vgl Senatsbeschluss vom 13.1.2021 - B 9 SB 32/20 B - juris RdNr 7 mwN) , hätte der Kläger schon mit Blick auf das vom Gericht bereits eingeholte Sachverständigengutachten und die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung substantiiert und präzise angeben müssen, warum und welche konkreten Punkte trotzdem noch weiter klärungsbedürftig sein sollten (vgl Senatsbeschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - juris RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B

    Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Betreuungsaufwand und

  • BSG, 15.07.2019 - B 12 KR 5/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 05.07.2018 - B 9 SB 26/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B

    Anerkennung von Erfrierungen als Folge einer Wehrdienstbeschädigung

  • BSG, 20.02.2019 - B 9 SB 67/18 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - L 6 U 3635/15
  • BSG, 18.01.2017 - B 12 KR 61/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

  • BSG, 18.04.2019 - B 9 V 47/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 02.10.2019 - B 12 KR 42/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 16.08.2017 - B 1 KR 2/17 B

    Krankenversicherung; Verfahrensrüge; Verletzung der Amtsermittlungspflicht;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - L 13 VJ 55/17

    Anspruch auf Versorgungsleistungen nach einem Impfschaden

  • BSG, 21.08.2018 - B 9 V 9/18 B

    Versagung von Hinterbliebenenrente

  • BSG, 23.09.2021 - B 12 KR 95/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 12.03.2019 - B 12 KR 84/18 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 KR 61/18 B

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 26.03.2019 - B 9 V 51/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - L 10 U 1997/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BSG, 19.12.2019 - B 14 AS 24/19 B

    Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 331/15 B
  • BSG, 13.04.2021 - B 1 KR 30/20 B

    Anspruch auf Liposuktionen der Beine und Oberarme; Divergenzrüge im

  • BSG, 18.01.2018 - B 1 KR 30/17 B

    Krankenversicherung

  • BSG, 09.04.2018 - B 9 SB 11/18 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • BSG, 31.01.2018 - B 12 R 46/17 B

    Rentenversicherung

  • BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH
  • BSG, 13.04.2016 - B 3 P 6/16 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2023 - L 3 U 24/14

    Voraussetzungen der Anerkennung einer Atemwegserkrankung als Berufskrankheit nach

  • BSG, 09.09.2021 - B 12 R 12/21 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Verfahrensrüge im

  • BSG, 25.11.2021 - B 9 SB 57/21 B

    Anspruch auf Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 15.01.2019 - B 5 R 251/18 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • BSG, 10.01.2018 - B 5 R 228/17 B

    Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 KR 4298/16
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