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BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C |
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§ 178a Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 178a Abs 2 S 1 SGG, § 178a Abs 2 S 5 SGG, § 178a Abs 4 S 1 SGG, § 62 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Erforderlichkeit der substantiierten Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist - Unzulässigkeit einer auf Gehörsverletzung gestützten Gegenvorstellung - Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung
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Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Erforderlichkeit der substantiierten Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist - Unzulässigkeit einer auf Gehörsverletzung gestützten Gegenvorstellung
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Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Hessen, 27.01.2017 - L 5 SF 19/13
- BSG, 18.05.2017 - B 10 ÜG 3/17 BH
- BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B
Voraussetzungen der Anhörungsrüge
Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
Eine solche Darlegung erfordert einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, in welcher Weise das rechtliche Gehör nicht gewährt worden ist; zumindest sind im Wege einer eigenständigen Auseinandersetzung schlüssig die Umstände aufzuzeigen, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt (BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 2) .Indes legt der Kläger auch nach diesem abgesenkten Maßstab weder eine Überraschungsentscheidung noch eine unzureichende Berücksichtigung seines früheren Beschwerdevorbringens dar (vgl hierzu BSG Beschluss vom 7.4.2005 - B 7a AL 38/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 2) .
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
Eine Gegenvorstellung ist auch nach Einführung der Anhörungsrüge jedenfalls insoweit weiter statthaft, als mit ihr keine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG geltend gemacht und keine Korrektur einer unanfechtbaren Entscheidung verlangt wird (vgl BFH Beschluss vom 1.7.2009 - V S 10/07 - BFHE 225, 310 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07) . - BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Ablehnung eines PKH-Antrags zur …
Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
Soweit der Kläger dies mit der Anhörungsrüge infrage zu stellen sucht, verkennt er deren Funktion (vgl BSG Beschluss vom 28.9.2017 - B 10 ÜG 17/17 C) .
- BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C
Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen …
Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
Sie setzt voraus, dass dem Betroffenen - außerhalb einer Gehörsverletzung - grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24) . - BGH, 21.05.2014 - III ZR 355/13
Entschädigungsanspruch bei überlanger Dauer eines Anhörungsrügeverfahrens in …
Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
Es kann dahingestellt bleiben, ob das LSG in der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtenen Entscheidung entgegen der Entscheidung des BGH vom 21.5.2014 (III ZR 355/13 - NJW 2014, 2443) entschieden hat, wonach das Anhörungsrügeverfahren und das vorangegangene Hauptsacheverfahren ein einheitliches Gerichtsverfahren iS von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG darstellen. - BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren - …
Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
a) Unabhängig davon, ob eine Anhörungsrüge gegenüber einem PKH ablehnenden Beschluss zulässig ist oder darin ein zweites voll zu überprüfendes PKH-Gesuch zu sehen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 3.3.2011 - 1 BvR 2852/10 - BVerfGK 18, 360) , ist die Anhörungsrüge des Klägers nach § 178a Abs. 4 S 1 SGG bereits deshalb als unzulässig anzusehen, weil diese verfristet ist. - BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes …
Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
Eine Gegenvorstellung ist auch nach Einführung der Anhörungsrüge jedenfalls insoweit weiter statthaft, als mit ihr keine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG geltend gemacht und keine Korrektur einer unanfechtbaren Entscheidung verlangt wird (vgl BFH Beschluss vom 1.7.2009 - V S 10/07 - BFHE 225, 310 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07) . - BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B
Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung
Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C
Sie setzt voraus, dass dem Betroffenen - außerhalb einer Gehörsverletzung - grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss (…vgl BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24) .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 539/23 Zumindest sind im Wege einer eigenständigen Auseinandersetzung schlüssig die Umstände aufzuzeigen, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren des …
Allerdings ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung der frühestmögliche und in der Regel auch spätester Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 18/17 C, juris, Rn. 4). - LSG Hessen, 29.05.2019 - L 6 SF 54/17 Die vom Kläger dagegen erhobene Anhörungsrüge und Gegenvorstellung wurde vom BSG mit Beschluss vom 28. September 2017 (B 10 ÜG 18/17 C) als unzulässig verworfen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2020 - L 2 BA 9/20 Eine solche Darlegung erfordert einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, in welcher Weise das rechtliche Gehör nicht gewährt worden ist; zumindest sind im Wege einer eigenständigen Auseinandersetzung schlüssig die Umstände aufzuzeigen, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt (BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 18/17 C -, Rn. 5, juris, wobei der Hinweis des BSG in dieser Entscheidung, dass für einen anwaltlich nicht vertretenen Kläger diese Maßstäbe weniger streng zu handhaben seien, im Umkehrschluss verdeutlicht, dass bei - wie im vorliegenden Fall - anwaltlich vertretenen Rügeführern ein strenger Maßstab angezeigt ist).