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   BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R   

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https://dejure.org/2017,36470
BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R (https://dejure.org/2017,36470)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R (https://dejure.org/2017,36470)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2017 - B 3 P 3/16 R (https://dejure.org/2017,36470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 SGB 11 vom 26.05.1994, § 14 Abs 4 SGB 11 vom 26.05.1994, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 11 vom 26.05.1994, § 15 Abs 2 SGB 11 vom 26.05.1994, § 15 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 11 vom 14.06.1996
    Soziale Pflegeversicherung - Gewährung von Pflegegeld - Ermittlung des Grundpflegebedarfs - keine Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands der Hilfe zur Blutzuckermessung, ggf nötigen Anpassung der Insulindosis und der Medikamentengabe - kein unmittelbarer zeitlicher und ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Pflegeleistungen in der sozialen Pflegeversicherung; Ermittlung des Grundpflegebedarfs für ein an Diabetes mellitus Typ I erkranktes Kind; Keine Hinzurechnung des zeitlichen Aufwands der Hilfe für die Kontrolle des Blutzuckers und die ggf. nötige Anpassung ...

  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Gewährung von Pflegegeld - Ermittlung des Grundpflegebedarfs - keine Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands der Hilfe zur Blutzuckermessung, ggf nötigen Anpassung der Insulindosis und der Medikamentengabe - kein unmittelbarer zeitlicher und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem bis 31.12.2016 geltenden Recht; Hilfebedarf bei der Überwachung und medikamentösen Regulierung einer Stoffwechselerkrankung; Medikamentengabe als krankheitsspezifische Pflegemaßnahme

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Pflegeleistungen in der sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Soziale Pflegeversicherung - Gewährung von Pflegegeld - Ermittlung des Grundpflegebedarfs - keine Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands der Hilfe zur Blutzuckermessung, ggf nötigen Anpassung der Insulindosis und der Medikamentengabe - kein unmittelbarer zeitlicher und ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 114
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R
    Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigen enthielten bezogen auf Blutzuckermessungen insoweit - übereinstimmend mit der Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteil vom 17.3.2005 - B 3 KR 9/04 R - BSGE 94, 192 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3) - den Hinweis, dass die regelmäßige Insulingabe, die Blutzuckermessung sowie die Gabe von Medikamenten keine verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme sei.

    Eine Medikamentengabe - darum handelt es sich bei der bei dem Kläger erforderlichen Verabreichung von Insulin bzw der Ermittlung der Notwendigkeit einer solchen Verabreichung bzw der Feststellung der Dosierung - stellt als krankheitsspezifische Pflegemaßnahme regelmäßig eine Form der Behandlungspflege dar, die vom Verrichtungskatalog des § 14 Abs. 4 SGB XI aF auch bei weiter Auslegung nicht erfasst wird (so ausdrücklich zB BSGE 94, 192 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3, RdNr 11 unter Hinweis auf BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2).

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R
    Maßnahmen der Behandlungspflege, die der Behandlung der zugrundeliegenden Krankheit oder Behinderung dienten, seien nur berücksichtigungsfähig, wenn bei ihnen der behandlungspflegerische Hilfebedarf untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung nach § 14 Abs. 4 SGB XI aF sei oder mit einer solchen Verrichtung notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehe (vgl § 15 Abs. 3 S 2 und 3 SGB XI idF des Gesetzes vom 26.3.2007, BGBl I 378, geltend ab 1.4.2007 ; BSG Urteil vom 27.8.1998 - B 10 KR 4/97 R - BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7) .

    c) Der Kläger kann auch nicht damit durchdringen, dass die mit Blick auf die bei ihm bestehende Diabetes Typ I notwendige Medikamentengabe bzw die Vorbereitungshandlungen im Sinne der oa Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes und im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27.8.1998, BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7) als Teil der Nahrungsaufnahme zur Grundpflege gehörten, weil sie zur Aufrechterhaltung der Grundfunktion der Katalogverrichtung der Nahrungsaufnahme erforderlich und deren Bestandteil seien bzw damit "im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" stünden.

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R
    Die Beklagte lehnte deshalb die Leistungsgewährung ab, weil das erforderliche Mindestmaß an Hilfebedürftigkeit in der Grundpflege insoweit von mehr als 45 Minuten nicht erreicht werde; der wegen der Diabetes bestehende Behandlungspflegeaufwand sei nach den Begutachtungsrichtlinien und der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.2.1998 - B 3 P 3/97 R - BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2) nicht dem grundpflegerischen Aufwand zuzurechnen (Bescheid vom 9.2.2012; Widerspruchsbescheid vom 26.6.2013) .

    Eine Medikamentengabe - darum handelt es sich bei der bei dem Kläger erforderlichen Verabreichung von Insulin bzw der Ermittlung der Notwendigkeit einer solchen Verabreichung bzw der Feststellung der Dosierung - stellt als krankheitsspezifische Pflegemaßnahme regelmäßig eine Form der Behandlungspflege dar, die vom Verrichtungskatalog des § 14 Abs. 4 SGB XI aF auch bei weiter Auslegung nicht erfasst wird (so ausdrücklich zB BSGE 94, 192 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3, RdNr 11 unter Hinweis auf BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2).

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R
    Nach der ständigen, ausführlich begründeten Rechtsprechung des 3. Senats des BSG, an der der Senat festhält, kann der Hilfebedarf bei der Überwachung und medikamentösen Regulierung einer Stoffwechselerkrankung - wie die bei dem Kläger vorliegende Diabetes Typ I - grundsätzlich nicht als Pflegebedarf iS von § 14 Abs. 4 SGB XI aF berücksichtigt werden; denn zur Grundpflege gehört nur die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme selbst sowie die letzte Vorbereitungsmaßnahme, soweit eine solche nach der Fertigstellung der Mahlzeit krankheits- oder behinderungsbedingt erforderlich wird (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 S 14 f unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien in BT-Drucks 12/5262 S 96 f; zu der sich insoweit auswirkenden Grundentscheidung des Gesetzgebers, allein "verrichtungsbezogene" und "pflegebedarfsrelevante" Maßnahmen als Pflegebedarf iS des SGB XI anzuerkennen: BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R
    Nach der ständigen, ausführlich begründeten Rechtsprechung des 3. Senats des BSG, an der der Senat festhält, kann der Hilfebedarf bei der Überwachung und medikamentösen Regulierung einer Stoffwechselerkrankung - wie die bei dem Kläger vorliegende Diabetes Typ I - grundsätzlich nicht als Pflegebedarf iS von § 14 Abs. 4 SGB XI aF berücksichtigt werden; denn zur Grundpflege gehört nur die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme selbst sowie die letzte Vorbereitungsmaßnahme, soweit eine solche nach der Fertigstellung der Mahlzeit krankheits- oder behinderungsbedingt erforderlich wird (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 S 14 f unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien in BT-Drucks 12/5262 S 96 f; zu der sich insoweit auswirkenden Grundentscheidung des Gesetzgebers, allein "verrichtungsbezogene" und "pflegebedarfsrelevante" Maßnahmen als Pflegebedarf iS des SGB XI anzuerkennen: BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R
    Die Richtlinien sind gemäß § 17 Abs. 1 und § 53a SGB XI aF bei der Feststellung des Pflegebedarfes zu berücksichtigen und entfalten nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des BSG - soweit sie sich im Rahmen höherrangigen Rechts halten - auch ohne dass ihnen Rechtssatzcharakter zukommt, eine gewisse Bindungswirkung auch im Außenverhältnis zu den Versicherten, indem sie als Konkretisierung des Gesetzes zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten sind; den Richtlinien kommt insoweit über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG Bindungswirkung zu, zumal sich die Verwaltungspraxis an ihnen orientiert (vgl nur BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege -

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 P 3/16 R
    Diese Regelung geht zurück auf die bereits zuvor ergangene Rechtsprechung des BSG und deckt sich damit und hat - ausweislich der Gesetzesbegründung - lediglich klarstellenden Charakter (so Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, BT-Drucks 16/3100 S 184 Zu Nr. 4 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R - SozR 3-2500 § 37 Nr. 3) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3969/19

    Soziale Pflegeversicherung - Streit über Gewährung von Pflegeleistungen -

    Sie sind bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit als Konkretisierung des Gesetzes zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis und Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten (Meßling, a.a.O., § 14 Rn. 87 m.w.N.; zum alten Recht vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2017 - B 3 P 3/16 R - juris, Rn. 22; BSG, Urteil vom 6. Februar 2006 - B 3 P 26/05 B - juris, Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - L 4 P 2381/17
    Der Entscheidung des BSG vom 28. September 2017 (B 3 P 3/16 R - juris), wonach die Überwachung und medikamentöse Regulierung einer Stoffwechselstörung nicht als Grundpflegebedarf zu berücksichtigen sei, könne nicht gefolgt werden.

    Ein solcher untrennbarer bzw. unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Grundpflegebereich "Ernährung" und den mit dem Diabetes zusammenhängenden Maßnahmen (Messung des Blutzuckers, Verabreichung von Insulin, Verrichtungen zur Ermöglichung der stoffwechselgerechten Nahrungsaufnahme und -verarbeitung) besteht nicht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 3 P 10/98 R - juris, Rn.13; BSG, Urteil vom 28. Juni 2001 - B 3 P 12/00 R - juris, Rn.15; BSG, Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R - juris, Rn. 18; BSG, Urteil vom 28. September 2017 - B 3 P 3/16 R - juris, Rn. 21).

    Der Hilfebedarf bei der Überwachung und medikamentösen Regulierung einer Stoffwechselerkrankung wie Diabetes Typ I-Erkrankung kann grundsätzlich nicht als Pflegebedarf im Sinne von § 14 Abs. 4 SGB XI a.F. berücksichtigt werden; denn zur Grundpflege gehört nur die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme selbst sowie die letzte Vorbereitungsmaßnahme, soweit eine solche nach der Fertigstellung der Mahlzeit krankheits- oder behinderungsbedingt erforderlich wird (BSG, Urteil vom 28. September 2017 - B 3 P 3/16 R - juris, Rn. 21 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 13.06.2019 - L 8 P 52/18

    Soziale Pflegeversicherung

    Derartige Pflegeleistungen sind systematisch nicht der Leistungszuständigkeit der Pflegeversicherung, sondern vielmehr der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen (BSG, Urteil vom 28. September 2017 - B 3 P 3/16 R -, Rn. 21, juris).
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