Rechtsprechung
   BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34721
BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B (https://dejure.org/2020,34721)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B (https://dejure.org/2020,34721)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2020 - B 13 R 45/19 B (https://dejure.org/2020,34721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,34721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Behandlungsfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit einer festgestellten Gesundheitsstörung - Behandlungsverweigerung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 3/91

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs - Gewährung rechtlichen Gehörs bei im Ausland

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum (stRspr; vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 4.5.2017 - B 3 KR 5/17 B - juris RdNr 11; BSG Senatsbeschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11).

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens kann nur im Ausnahmefall geboten sein, etwa wenn der schriftliche Vortrag eines Beteiligten wegen Unbeholfenheit oder Sprachunkenntnis keine Sachverhaltsaufklärung gewährleistet und ein Erscheinen auf eigene Kosten sich als undurchführbar erweist (vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG Senatsbeschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11).

  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum (stRspr; vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 4.5.2017 - B 3 KR 5/17 B - juris RdNr 11; BSG Senatsbeschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11).

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens kann nur im Ausnahmefall geboten sein, etwa wenn der schriftliche Vortrag eines Beteiligten wegen Unbeholfenheit oder Sprachunkenntnis keine Sachverhaltsaufklärung gewährleistet und ein Erscheinen auf eigene Kosten sich als undurchführbar erweist (vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG Senatsbeschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11).

  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Ob ein Versicherter teilweise oder voll erwerbsgemindert iS von § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist, beurteilt sich allein aufgrund der Auswirkungen der vorhandenen Gesundheitsstörungen auf sein aktuelles Leistungsvermögen, ohne Hinzudenken einer bislang nicht durchgeführten Behandlung (zu den daraus erwachsenden Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - juris RdNr 18).
  • BSG, 29.05.2015 - B 13 R 129/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge - rechtliches Gehör - förmliche

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Ebenso ist geklärt, dass es in den Tatsacheninstanzen zu den Kernaufgaben der juristischen Bewertung gehört, medizinische Unterlagen in Hinblick darauf zu bewerten, ob sie wegen Widersprüchen, logischer Brüche, nicht fundierter Aussagen oder ähnlicher Mängel nicht zu überzeugen vermögen (vgl etwa Senatsbeschluss vom 29.5.2015 - B 13 R 129/15 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18; BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; jüngst Senatsbeschluss vom 2.9.2019 - B 13 R 354/18 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die vom LSG angeführte BSG-Entscheidung vom 12.9.1990 betrifft den - vorliegend nicht festgestellten - Sonderfall einer sog Rentenneurose, bei der im konkreten Einzelfall die Prognose zuverlässig gestellt werden kann, dass die Ablehnung der Rente bei dem betroffenen Versicherten die neurotischen Erscheinungen ohne Weiteres verschwinden lässt; in diesem Fall muss die Rente versagt werden (vgl dazu BSG Urteil vom 12.9.1990 - 5 RJ 88/89 - juris RdNr 17 und bereits BSG Urteil vom 1.7.1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189, 191 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO Aa 28) .
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die Verfahrensrüge muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist; (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen; (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; BSG Senatsbeschluss vom 28.2.2018 - B 13 R 73/16 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Dabei ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, dass eine gerichtliche Entscheidung (nur) auf Aussagen in einem Sachverständigengutachten gestützt werden kann, wenn dieses vollständig, in sich widerspruchsfrei und schlüssig ist (vgl etwa BSG Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - juris RdNr 25) .
  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 73/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - hinreichende

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die Verfahrensrüge muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist; (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen; (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; BSG Senatsbeschluss vom 28.2.2018 - B 13 R 73/16 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Auch ein unvertretener Kläger muss aber dem Gericht deutlich machen, dass er noch Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Senatsbeschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.7.2012 - B 2 U 103/12 B - juris RdNr 7; BSG Senatsbeschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B

    Arbeitsunfall als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt

  • BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77

    Zuordnung zum Leitberuf eines Facharbeiters ohne förmliche Ausbildung -

  • BSG, 04.05.2017 - B 3 KR 5/17 B

    Krankenversicherung; Versorgung mit einer Magnetfeldtherapie; Verfahrensrüge;

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 80/02 B

    Qualifikation eines Gutachters im Rahmen der Sachaufklärung

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

  • BSG, 25.02.2020 - B 13 R 320/18 B

    Widerruf einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • BSG, 01.03.2006 - B 2 U 403/05 B

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 28/17 R

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Bayern, 19.12.2018 - L 19 R 165/17

    Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankung - Überwindensrechtsprechung

  • BSG, 21.04.2020 - B 13 R 85/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 02.09.2019 - B 13 R 354/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 11.04.2019 - B 13 R 74/18 B

    Verfristeter Antrag auf Gewährung einer Halbwaisenrente

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 3/83
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

  • BSG, 31.10.2018 - B 13 R 275/17 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 79/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Ob ein Versicherter teilweise oder voll erwerbsgemindert iS von § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist, beurteilt sich allein in Anbetracht der Auswirkungen der vorhandenen Gesundheitsstörungen auf sein aktuelles Leistungsvermögen, ohne Hinzudenken einer bislang nicht durchgeführten Behandlung (Senatsbeschluss vom 28.9.2020 - B 13 R 45/19 B - RdNr 6, auch zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; zu den daraus erwachsenden Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - juris RdNr 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens -

    Die Beteiligten haben ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, juris Rdnr. 11).
  • LSG Bayern, 14.12.2022 - L 19 R 219/20

    Zu den versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen der

    Am 05.12.2022 haben die Bevollmächtigten des Klägers vorgebracht, dass der Gutachter H1 den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28.09.2020 (Az. B 13 R 45/19 B) nicht berücksichtigt habe, indem er festgestellt habe, dass die Behandlungsmöglichkeiten beim Kläger nicht ausgeschöpft seien.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - L 8 R 3671/20
    Die rechtskundig vertretene Klägerin hat ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2022 - L 8 R 1322/20
    Der rechtskundig vertretene Kläger hat seinerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 U 3691/20
    Weder der rechtskundig vertretene Kläger noch die Beklagte haben hier über die gerichtlicherseits durchgeführte Beweiserhebung hinaus eine weitere Beweiserhebung beantragt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 R 4114/20
    Die Behandlungsfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit einer festgestellten Gesundheitsstörung stehen dem Eintritt des Versicherungsfalls nicht entgegen (BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, juris Rn. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 R 816/20
    Weder die rechtskundig vertretene Klägerin noch die Beklagte haben hier über die von dem Senat durchgeführte Beweiserhebung, insbesondere die Einholung des Gutachtens bei F und dessen ergänzende Befragung hinaus, eine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - L 8 R 3921/19
    Die rechtskundig vertretene Klägerin hat ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 R 3528/18
    Die rechtskundig vertretene Klägerin hat ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht