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   BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R   

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BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R (https://dejure.org/2004,4869)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R (https://dejure.org/2004,4869)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 64/02 R (https://dejure.org/2004,4869)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmäßigkeit der Herabsenkung des Rentenzugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente; Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte durch die Gesetzesänderungen zur so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen; Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    SGB VI § 237 Abs 3; ; SGB VI § 237 Abs 4; ; GG Art 2; ; GG Art 3; ; GG Art 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit von Rentenreformgesetz und Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Abschnitt:|Keine gleichheitswidrige gesetzliche Ausgestaltung des Geldwertes des Vollrechts (Stammrechts), abgesehen von der Vorlagefrage und der hier nicht entscheidungserheblichen "45-Jahre-Klausel" des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (dazu ua Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2004 in B 4 RA 7/03 R)|35 I.|Kein gesetzlicher Eingriff in den Gewährleistungsgehalt des Vollrechts |35 II.|Keine Verletzung des Grundrechts auf Gleichheit vor dem Gesetz durch gleichheitswidrige Zuordnung von Vollrechten|35 1. |Zur Möglichkeit einer Gleichheitsverletzung |35 2. |Keine Verfassungswidrigkeit der Abschaffung des Gestaltungsrechts wegen Arbeitslosigkeit|36 3.|Gebotenheit der Verfassungsgemäßheit der aus Billigkeit getroffenen Übergangsregelung|36 4. |Zur Systemwidrigkeit einer abschlagsfreien Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres|37 5. |Zur vermögensrechtlichen Besserstellung der "nicht vorzeitigen" frühzeitigen Rentner|37 6. |Zu den Differenzierungen unter den "vorzeitigen" Rentnern |38 4. Teil: |Zur Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG|40 I. |Zum Prinzip der Anrechnung des vollen Wertes der Vorleistung|40 1. |Der Vorleistungswert bestimmt die individuelle Rentenhöhe|40 2. |Der Vermögensvorteil des "vorzeitigen Rentners" und die Abschmelzung|42 II.|Zum Entzug von Renteneigentum nach Ausgleich des individuell erlangten Vermögensvorteils|43 1. |Zur lebenslangen Rentenabschmelzung|43 2. |Unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit des "vorzeitigen" Rentners durch Anordnung der "lebenslangen" Rentenkürzung |43 III.|Zur Gleichheitswidrigkeit der Rentenkürzung nach dem Ende des Vorteilsausgleichs|44 1. |Zur Ungleichbehandlung mit RAR-Rentnern und nicht "vorzeitigen" Rentnern nach Rückzahlung des Vermögensvorteils|44 2. |Keine Rechtfertigung des weiteren individuellen Rentenentzugs aus einer Kollektivhaftung der "vorzeitigen" Rentner|44 3. |Zur Ungleichbehandlung mit "vorzeitigen" Rentnern, die vor Ablauf von 27 Jahren und zehn Monaten nach Rentenbeginn sterben |45 4. |Zum Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung und deren Grenzen |48 IV.|Keine verfassungskonforme Auslegung möglich|49 V.|Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage|49.

    Zur Klärung der Frage, ob die gesetzliche Kürzung des Vorleistungswerts beim Rentner nur den Wert des zusätzlichen Rentenbezuges in den Monaten vor der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) oder vor der Vorzeitigkeitsgrenze abschmilzt oder darüber hinausgehende Rentenminderungen verursacht, hat das BSG in der Sache B 4 RA 7/03 R in der mündlichen Verhandlung am 28. Oktober 2004 den als Beistand des Bevollmächtigten der Beklagten erschienenen Diplom-Mathematiker/Aktuar Ulrich Stolz, Mitarbeiter im Referat für Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), befragt.

    Auf die Zusammenfassung dieser Stellungnahme im Sitzungsprotokoll vom 28. Oktober 2004 in der Sache B 4 RA 7/03 R wird Bezug genommen; auch in jener Sache ist ein Vorlagebeschluss ergangen.

    Abschnitt: Keine gleichheitswidrige gesetzliche Ausgestaltung des Geldwertes des Vollrechts (Stammrechts), abgesehen von der Vorlagefrage und der hier nicht entscheidungserheblichen "45-Jahre-Klausel" des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (dazu ua Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2004 in B 4 RA 7/03 R).

    Auf dieser Grundlage war der Senat nicht davon überzeugt, dass die Differenzierungen in den Übergangsregelungen bis zur völligen Abschaffung dieses Gestaltungsrechts gleichheitswidrig waren (mit Ausnahme der Vorlagethemen - B 4 RA 7/03 R), obwohl in mehrfacher Hinsicht Differenzierungen zwischen Personen vorgenommen werden, deren Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz bei einer auf Dauer angelegten Gesetzgebung fraglich ist.

    In der Wirklichkeit steigt - wie auch die mündliche Verhandlung vor dem Senat im Parallelverfahren B 4 RA 7/03 R ergeben hat - tatsächlich die Ausgabenlast und damit die Beitragslast (nicht notwendig der Beitragssatz) in den Jahren der vorzeitigen Inanspruchnahme an.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Zu dem - hier nicht streitbefangenen - Gestaltungsrecht von Frauen liegt die Entscheidung zu § 25 Abs. 3 AVG vom 28. Januar 1987 (BVerfGE 74, 163 ) vor.
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 3/04 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 60/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Minderung des Zugangsfaktors - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Dem Kläger stand jedenfalls eine Rentenanwartschaft zu, weil er die allgemeine Wartezeit erfüllt hatte (zusammenfassend zur Rentenanwartschaft als subjektiv-öffentliches Recht BSGE 92, 113, 125 ff, 130 ff).
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R

    Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Der Kläger beruft sich für die Annahme des Verfassungsverstoßes insoweit auf die Vorlagebeschlüsse des 4. Senats vom 28. Oktober 2004 (B 4 RA 7/03 R, B 4 RA 50/03 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 42/02 R; beim BVerfG anhängig unter den Az 1 BvL 3/05 bis 7/05; entsprechend auch BSG 4. Senat vom 23. August 2005 - B 4 RA 28/03 R, BVerfG-Az 1 BvL 1/06; BSG 4. Senat vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 5/05 R, BVerfG-Az 1 BvL 5/06).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Denn der Kläger des Ausgangsverfahrens zum Normenkontrollverfahren 1 BvL 7/05 (Az des BSG: B 4 RA 64/02 R) war ebenfalls nach dem Stichtag 14.2.1941 - nämlich im April 1942 - geboren, hatte aufgrund einer bereits vor dem Stichtag 14.2.1996 - im Mai 1994 - mit der Firma "I" abgeschlossenen Vereinbarung zum gleitenden Ruhestand zum 15.8.1996 das Arbeitsverhältnis beendet und konnte seine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nur mit Abschlägen um 18 vH (statt 1, 2 vH) beziehen (vgl BVerfGE 122, 151, 163 sowie BSG Beschluss vom 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R - Juris RdNr 4 f) .
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2003 - L 9 RA 2133/03

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrenten

    Beim Bundessozialgericht sind in den drei für die Rentenversicherung zuständigen Senaten mehrere Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Vorziehens und der Beschleunigung der Altersgrenzenanhebung durch das Gleitegesetz und zur Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung (14.2.1996) anhängig (u.a. B 4 RA 42/02 R und B 4 RA 64/02 R).
  • LSG Hessen, 16.03.2007 - L 5 R 50/05

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Die Revision war im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 28. Oktober 2004 (B 4 RA 42/02 R und B 4 RA 64/02 R) zuzulassen.
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