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   BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R   

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BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R (https://dejure.org/2004,2050)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R (https://dejure.org/2004,2050)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 7/03 R (https://dejure.org/2004,2050)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung - Geburt vor dem 1. 1. 1942 - 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorlage von Fragen zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit); Kürzung der Rente wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente; Vereinbarkeit des § 237 Sozialgesetzbuch, Sechstes ...

  • Judicialis

    GG Art 100 Abs 1; ; GG Art 14 ... Abs 1 Satz 2; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 1; ; SGB VI § 237 Abs 4 Nr 3; ; SGB VI § 237 Abs 3; ; SGB VI § 77 Abs 2 Satz 1 Nr 2 Buchst a; ; SGB VI Anlage 19; ; Rentenreformgesetz 1999 vom 16.12.1997 Art 1 Nr 76; ; Rentenreformgesetz 1999 vom 16.12.1997 Art 1 Nr 133; ; Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 Art 1 Nr 44 Buchst a; ; Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 Art 15 Abs 1; ; Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 Art 1 Nr 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenzen bei Altersrenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Vorlage an das BVerfG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken des RentenreformG 1999

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Dem Kläger stand jedenfalls eine Rentenanwartschaft zu, weil er die allgemeine Wartezeit erfüllt hatte (zusammenfassend zur Rentenanwartschaft als subjektiv-öffentliches Recht BSGE 92, 113, 125 ff, 130 ff).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Das BVerfG hat seit dem Beschluss des Ersten Senats vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60 ff) in nunmehr ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil des Ersten Senats vom 3. April 2001, 1 BvR 1629/94 in: BVerfGE 103, 242 ff; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Juni 2004, 2 BvL 5/00, dort vor allem S 27 bis 34 des Umdrucks) die Pflicht der gesetzgebenden Gewalt des Bundes geklärt, nicht nur im steuerfinanzierten Sozialrecht, sondern auch jeweils in den einzelnen Systemen der Sozialversicherung darauf zu achten, dass der sog generative Beitrag der Kindererziehenden in einer seiner Bedeutung für das jeweilige System angemessenen Weise berücksichtigt wird.
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R

    Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 3/04 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 60/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R

    Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
    Das BVerfG hat seit dem Beschluss des Ersten Senats vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60 ff) in nunmehr ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil des Ersten Senats vom 3. April 2001, 1 BvR 1629/94 in: BVerfGE 103, 242 ff; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Juni 2004, 2 BvL 5/00, dort vor allem S 27 bis 34 des Umdrucks) die Pflicht der gesetzgebenden Gewalt des Bundes geklärt, nicht nur im steuerfinanzierten Sozialrecht, sondern auch jeweils in den einzelnen Systemen der Sozialversicherung darauf zu achten, dass der sog generative Beitrag der Kindererziehenden in einer seiner Bedeutung für das jeweilige System angemessenen Weise berücksichtigt wird.
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 7/03 R -,.
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 50/03 R

    Altersruhegeld

    Zur Klärung der Frage, ob die gesetzliche Kürzung des Vorleistungswerts beim Rentner nur den Wert des zusätzlichen Rentenbezuges in den Monaten vor der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) oder vor der Vorzeitigkeitsgrenze abschmilzt oder darüber hinausgehende Rentenminderungen verursacht, hat das BSG in der mündlichen Verhandlung am 28. Oktober 2004 im Parallelverfahren B 4 RA 7/03 R den als Beistand des Bevollmächtigten der Beklagten erschienenen Diplom-Mathematiker/Aktuar Ulrich Stolz, Mitarbeiter im Referat für Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), befragt.

    Auf die Zusammenfassung dieser Stellungnahme im Sitzungsprotokoll in der Sache B 4 RA 7/03 R vom 28. Oktober 2004 wird Bezug genommen; auch in jener Sache erging ein gleichlautender Vorlagebeschluss.

    In der Wirklichkeit steigt - wie auch die mündliche Verhandlung vor dem Senat im Parallelverfahren B 4 RA 7/03 R ergeben hat - tatsächlich die Ausgabenlast und damit die Beitragslast (nicht notwendig der Beitragssatz) in den Jahren der vorzeitigen Inanspruchnahme an.

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Insoweit wird auf die Vorlagebeschlüsse des Senats vom 28. Oktober 2004 (vgl stellvertr: B 4 RA 7/03 R, Umdruck S 11 f) und 23. August 2005 (B 4 RA 28/03 R, Umdruck S 11 f) verwiesen.

    Da nach Auslaufen einer Übergangsphase ein Wegfall der "Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit" (dazu stellvertr: Vorlagebeschluss des Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 7/03 R, Umdruck S 25) und der "Altersrente für Frauen" (dazu: Vorlagebeschluss des Senats vom 23. August 2005, B 4 RA 28/03 R, Umdruck S 22) vorgesehen ist, werden als frühzeitige Altersrenten nur noch die - dann stets "vorzeitige" - Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - diese von 60 bis 62 Jahren als "vorzeitige" - bestehen.

    Der 4. Senat des BSG hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die - irreführend genannte - "Anhebungen der Altersgrenzen", bei denen es sich rechtlich um einen Teilabbau der Vermögensvorteile aus der frühzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente handelt, rentenversicherungsrechtliche subjektive Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt (vgl zur insoweit vergleichbaren Rechtsproblematik bei der Altersrente für Arbeitslose: Vorlagebeschlüsse vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R; bei der Altersrente für Frauen: Vorlagebeschluss vom 23. August 2005, B 4 RA 28/03 R; vgl zu dieser Problematik ferner: BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R, BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 3 u. 4; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 7; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R sowie Urteile des 4. Senats vom 5. Juli 2005, B 4 RA 45/04 R, SozR 4-2600 § 237a Nr. 3 und § 237 Nr. 9, B 4 RA 46/04 R, veröffentlicht in JURIS und B 4 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 vorgesehen; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/ Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).

    Anders als in den Fallgestaltungen, die den Vorlagebeschlüssen vom 28. Oktober 2004 (B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R), die die Altersrente für Arbeitslose betrafen, und im Vorlagebeschluss vom 23. August 2005 (B 4 RA 28/03 R), der die Frauenaltersrente betraf, zu Grunde lagen, hatte der Kläger die - über die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit hinausgehende - (einzige) Zusatzvorausetzung für das Sonderrecht, ein Recht auf Altersrente wegen langjähriger Versicherung zu begründen, nämlich eine Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten, im April 1990 erfüllt.

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Abschnitt:|Keine gleichheitswidrige gesetzliche Ausgestaltung des Geldwertes des Vollrechts (Stammrechts), abgesehen von der Vorlagefrage und der hier nicht entscheidungserheblichen "45-Jahre-Klausel" des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (dazu ua Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2004 in B 4 RA 7/03 R)|35 I.|Kein gesetzlicher Eingriff in den Gewährleistungsgehalt des Vollrechts |35 II.|Keine Verletzung des Grundrechts auf Gleichheit vor dem Gesetz durch gleichheitswidrige Zuordnung von Vollrechten|35 1. |Zur Möglichkeit einer Gleichheitsverletzung |35 2. |Keine Verfassungswidrigkeit der Abschaffung des Gestaltungsrechts wegen Arbeitslosigkeit|36 3.|Gebotenheit der Verfassungsgemäßheit der aus Billigkeit getroffenen Übergangsregelung|36 4. |Zur Systemwidrigkeit einer abschlagsfreien Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres|37 5. |Zur vermögensrechtlichen Besserstellung der "nicht vorzeitigen" frühzeitigen Rentner|37 6. |Zu den Differenzierungen unter den "vorzeitigen" Rentnern |38 4. Teil: |Zur Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG|40 I. |Zum Prinzip der Anrechnung des vollen Wertes der Vorleistung|40 1. |Der Vorleistungswert bestimmt die individuelle Rentenhöhe|40 2. |Der Vermögensvorteil des "vorzeitigen Rentners" und die Abschmelzung|42 II.|Zum Entzug von Renteneigentum nach Ausgleich des individuell erlangten Vermögensvorteils|43 1. |Zur lebenslangen Rentenabschmelzung|43 2. |Unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit des "vorzeitigen" Rentners durch Anordnung der "lebenslangen" Rentenkürzung |43 III.|Zur Gleichheitswidrigkeit der Rentenkürzung nach dem Ende des Vorteilsausgleichs|44 1. |Zur Ungleichbehandlung mit RAR-Rentnern und nicht "vorzeitigen" Rentnern nach Rückzahlung des Vermögensvorteils|44 2. |Keine Rechtfertigung des weiteren individuellen Rentenentzugs aus einer Kollektivhaftung der "vorzeitigen" Rentner|44 3. |Zur Ungleichbehandlung mit "vorzeitigen" Rentnern, die vor Ablauf von 27 Jahren und zehn Monaten nach Rentenbeginn sterben |45 4. |Zum Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung und deren Grenzen |48 IV.|Keine verfassungskonforme Auslegung möglich|49 V.|Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage|49.

    Zur Klärung der Frage, ob die gesetzliche Kürzung des Vorleistungswerts beim Rentner nur den Wert des zusätzlichen Rentenbezuges in den Monaten vor der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) oder vor der Vorzeitigkeitsgrenze abschmilzt oder darüber hinausgehende Rentenminderungen verursacht, hat das BSG in der Sache B 4 RA 7/03 R in der mündlichen Verhandlung am 28. Oktober 2004 den als Beistand des Bevollmächtigten der Beklagten erschienenen Diplom-Mathematiker/Aktuar Ulrich Stolz, Mitarbeiter im Referat für Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), befragt.

    Auf die Zusammenfassung dieser Stellungnahme im Sitzungsprotokoll vom 28. Oktober 2004 in der Sache B 4 RA 7/03 R wird Bezug genommen; auch in jener Sache ist ein Vorlagebeschluss ergangen.

    Abschnitt: Keine gleichheitswidrige gesetzliche Ausgestaltung des Geldwertes des Vollrechts (Stammrechts), abgesehen von der Vorlagefrage und der hier nicht entscheidungserheblichen "45-Jahre-Klausel" des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (dazu ua Vorlagebeschluss vom 28. Oktober 2004 in B 4 RA 7/03 R).

    Auf dieser Grundlage war der Senat nicht davon überzeugt, dass die Differenzierungen in den Übergangsregelungen bis zur völligen Abschaffung dieses Gestaltungsrechts gleichheitswidrig waren (mit Ausnahme der Vorlagethemen - B 4 RA 7/03 R), obwohl in mehrfacher Hinsicht Differenzierungen zwischen Personen vorgenommen werden, deren Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz bei einer auf Dauer angelegten Gesetzgebung fraglich ist.

    In der Wirklichkeit steigt - wie auch die mündliche Verhandlung vor dem Senat im Parallelverfahren B 4 RA 7/03 R ergeben hat - tatsächlich die Ausgabenlast und damit die Beitragslast (nicht notwendig der Beitragssatz) in den Jahren der vorzeitigen Inanspruchnahme an.

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 3/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Zur Klärung der Frage, ob die gesetzliche Kürzung des Vorleistungswerts beim Rentner nur den Wert des zusätzlichen Rentenbezuges in den Monaten vor der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) oder vor der Vorzeitigkeitsgrenze abschmilzt oder darüber hinausgehende Rentenminderungen verursacht, hat das BSG in der mündlichen Verhandlung am 28. Oktober 2004 im Parallelverfahren B 4 RA 7/03 R den als Beistand des Bevollmächtigten der Beklagten erschienenen Diplom-Mathematiker/Aktuar Ulrich Stolz, Mitarbeiter im Referat für Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), befragt.

    Auf die Zusammenfassung dieser Stellungnahme im Sitzungsprotokoll der Revisionssache B 4 RA 7/03 R vom 28. Oktober 2004 wird Bezug genommen; auch in jener Sache erging ein gleichlautender Vorlagebeschluss.

    In der Wirklichkeit steigt - wie auch die mündliche Verhandlung vor dem Senat im Parallelverfahren B 4 RA 7/03 R ergeben hat - tatsächlich die Ausgabenlast und damit die Beitragslast (nicht notwendig der Beitragssatz) in den Jahren der vorzeitigen Inanspruchnahme an.

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

    Aus dem Vollrecht (= Stammrecht) entsteht als dessen Rechtsfrucht zu Beginn eines jeden Monats ein Anspruch (§ 194 Bürgerliches Gesetzbuch) gegen den Rentenversicherungsträger auf Zahlung eines Betrags in Höhe des Geldwerts des Stammrechts (= eigentumsgeschützter Einzelanspruch; stellv dazu jeweils mwN, BSG Vorlagebeschlüsse vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 49/98 R, B 4 RA 18/99 R, B 4 RA 49/99 R, vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R und vom 30. März 2004 - B 4 RA 24/02 R; BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 18 f; BSGE 92, 113 RdNr 56 ff = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1 RdNr 56 ff; BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 21 f; dazu auch: BSG Vorlagebeschlüsse vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R sowie zuletzt Teilurteil und Vorlagebeschluss vom 23. August 2005 - B 4 RA 28/03 R).

    Grundsätzlich muss jedes Rechtsgebiet im Rahmen der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zur Disposition des Gesetzgebers stehen (vgl BVerfGE 71, 255, 272 f; dazu auch: BSG Vorlagebeschlüsse vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 42/02 R; B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R und zuletzt Teilurteil und Vorlagebeschluss vom 23. August 2005 - B 4 RA 28/03 R, Umdruck S 36 f).

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Insoweit werde auf den Vorlagebeschluss des 4. Senats vom 28. Oktober 2004 (B 4 RA 7/03 R) verwiesen.

    Der Kläger beruft sich für die Annahme des Verfassungsverstoßes insoweit auf die Vorlagebeschlüsse des 4. Senats vom 28. Oktober 2004 (B 4 RA 7/03 R, B 4 RA 50/03 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 42/02 R; beim BVerfG anhängig unter den Az 1 BvL 3/05 bis 7/05; entsprechend auch BSG 4. Senat vom 23. August 2005 - B 4 RA 28/03 R, BVerfG-Az 1 BvL 1/06; BSG 4. Senat vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 5/05 R, BVerfG-Az 1 BvL 5/06).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 70/09 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - vorzeitige Inanspruchnahme -

    Der vormals zuständige 4. Senat des BSG hat im Hinblick auf seinen Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 28.10.2004 (Az B 4 RA 7/03 R - Juris) mit Zustimmung der Beteiligten am 4.5.2005 das Revisionsverfahren ausgesetzt.

    Da dem Kläger mithin Vertrauensschutz gemäß § 237 Abs. 4 Satz 2 Regelung 2 iVm Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI zusteht, kommt es auf das Ergebnis des Vorlagebeschlusses vom 28.10.2004 (Az B 4 RA 7/03 R) des vormals auch für die vorliegende Revision zuständigen 4. Senats nicht mehr an (das BVerfG hat die Frage, ob der weitere Vertrauensschutztatbestand in § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI gleichheitswidrig ausgestaltet ist, verneint, s BVerfGE 122, 151, 173 ff sowie BVerfG NZS 2009, 621 RdNr 28) .

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 107/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit - Altersgrenze -

    Dass sich der vom Gesetzgeber gewählte Stichtag "14.2.1944" für "vor dem 14.2.1996 ausgeschiedene Arbeitnehmer" möglicherweise damit erklären ließe, dass "bestimmte Fördermaßnahmen schon für damals 52-Jährige genehmigt werden konnten" (so Vorlagebeschluss des 4. Senats des BSG vom 28.10.2004, B 4 RA 7/03 R, Juris RdNr 219), bedeutet nicht, dass zu den von § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB VI erfassten Versicherten nur diejenigen ehemals in der Montanindustrie beschäftigten Arbeitnehmer zählen, die eine solche Beihilfe auch tatsächlich erhalten haben.
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige

    Hinsichtlich einer Verfassungswidrigkeit der Übergangsregelung bezieht sich der Kläger auf den Vorlagebeschluss des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.10.2004 (B 4 RA 7/03 R).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 121/08 R

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03

    Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente wegen

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 60/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Minderung des Zugangsfaktors - Anhebung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RA 47/02

    Anspruch auf ungekürzte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Reichweite und Sinn

  • VG Dresden, 30.04.2008 - 5 K 678/04

    Begehren der Zahlung eines höheren Ruhegelds seitens eines ehemaligen Mitglieds

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