Rechtsprechung
   BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38315
BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B (https://dejure.org/2015,38315)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B (https://dejure.org/2015,38315)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 12/15 B (https://dejure.org/2015,38315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 SGB 5, § 116 S 2 SGB 5, § 73 Abs 1 S 3 SGB 5, § 73 Abs 1 S 4 SGB 5, § 31a Ärzte-ZV
    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für Kinder- und Jugendmedizin zur Erbringung von Leistungen für Erwachsene trotz vorliegender Schwerpunktbezeichnung (hier: Kinderkardiologie) oder Zusatzqualifikation - Verfassungsmäßigkeit der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines Arztes für Kinder- und Jugendmedizin zur Erbringung von Leistungen für Erwachsene trotz vorliegender Schwerpunktbezeichnung (hier: Kinderkardiologie) oder Zusatzqualifikation in der vertragsärztlichen Versorgung

  • rewis.io

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für Kinder- und Jugendmedizin zur Erbringung von Leistungen für Erwachsene trotz vorliegender Schwerpunktbezeichnung (hier: Kinderkardiologie) oder Zusatzqualifikation - Verfassungsmäßigkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärzte-ZV § 31a; SGB V § 116
    Ermächtigung eines Arztes für Kinder- und Jugendmedizin zur Erbringung von Leistungen für Erwachsene trotz vorliegender Schwerpunktbezeichnung (hier: Kinderkardiologie) oder Zusatzqualifikation in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass Beschränkungen des Fachgebiets den Arzt auch in seiner Tätigkeit als Vertragsarzt erfassen (stRspr, s zB BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 8 mwN).

    Die Inhalte werden in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 6; BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 6; BSG Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - Juris RdNr 5) .

    Wie oben ausgeführt ist der Rechtsprechung des Senats zu entnehmen, dass für die Beantwortung der Frage, welche ärztlichen Leistungen als fachfremd anzusehen sind, allein die Fachgebietsgrenzen entsprechend der Gebietsdefinition nach der WBO maßgebend sind (stRspr, s zB BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 8; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 11 mwN).

    Der Kläger hat der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1; BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8) den folgenden Rechtssatz entnommen:.

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    Daraus folgt, dass Schwerpunktbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen (zu Letzterem vgl BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 75/04 R - Juris RdNr 14; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29; BSGE 84, 290, 295 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 89 f) keinen Einfluss auf die Beurteilung der Fachfremdheit einer Leistung haben.

    So gelten nach ständiger Rechtsprechung Ausnahmen für Notfallbehandlungen und für Leistungen, bei denen dem behandelnden Arzt ausnahmsweise im Einzelfall die Überweisung an einen anderen Gebietsarzt nicht zumutbar wäre sowie für fachfremde Leistungen, die im Verhältnis zu der vorgenommenen Fachbehandlung von gänzlich untergeordneter Bedeutung sind (vgl BSGE 84, 290, 296 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 90 f mwN) .

    Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass sich die für das Weiterbildungsrecht zuständigen Ärztekammern solchen Entwicklungen nicht generell verschließen und Anpassungen des Rechts nicht willkürlich unterlassen dürfen (vgl BSGE 84, 290, 297 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 91 f; zu diesem Aspekt bereits BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 8) .

  • BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10

    Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    Aus der Entscheidung des BVerfG vom 1.2.2011 (1 BvR 2383/10 - BVerfGK 18, 345 = NZS 2012, 62) mit der sich bereits das LSG in seiner Entscheidung befasst hat, folgt nichts anderes.

    Der Entscheidung des BVerfG vom 1.2.2011 (1 BvR 2383/10 - BVerfGK 18, 345 = NZS 2012, 62) hat der Kläger folgenden Rechtssatz entnommen:.

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    Bereits in seinem Beschluss vom 16.7.2004 (1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2) hat das BVerfG ausgeführt, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das BSG zur Abgrenzung abrechnungsfähiger ärztlicher Leistungen auf die für das jeweilige Fachgebiet in der WBO genannten Inhalte und Ziele der Weiterbildung und die dort genannten Bereiche abstelle, in denen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden müssen.

    Bezogen auf die vertragsärztliche Versorgung hält der Senat in Kenntnis der og genannten Entscheidung des BVerfG vom 1.2.2011 an seiner - mit Beschluss des BVerfG vom 16.7.2004 (1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2) gebilligten - Rechtsprechung fest, nach der Ärzte grundsätzlich nicht berechtigt sind, systematisch Leistungen außerhalb der Grenzen ihres Fachgebiets zu erbringen und abzurechnen.

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass Beschränkungen des Fachgebiets den Arzt auch in seiner Tätigkeit als Vertragsarzt erfassen (stRspr, s zB BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 8 mwN).

    Wie oben ausgeführt ist der Rechtsprechung des Senats zu entnehmen, dass für die Beantwortung der Frage, welche ärztlichen Leistungen als fachfremd anzusehen sind, allein die Fachgebietsgrenzen entsprechend der Gebietsdefinition nach der WBO maßgebend sind (stRspr, s zB BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 8; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 11 mwN).

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    Die Inhalte werden in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 6; BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 6; BSG Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - Juris RdNr 5) .

    Wie oben ausgeführt ist der Rechtsprechung des Senats zu entnehmen, dass für die Beantwortung der Frage, welche ärztlichen Leistungen als fachfremd anzusehen sind, allein die Fachgebietsgrenzen entsprechend der Gebietsdefinition nach der WBO maßgebend sind (stRspr, s zB BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 8; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 7 RdNr 11 mwN).

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    Der Senat lässt dahingestellt, ob der Kläger das Vorliegen einer solchen bewussten und gewollten Übereinstimmung hier in der erforderlichen Weise dargelegt hat (zu den Anforderungen an die Darlegung vgl BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 75/04 R - Juris RdNr 14) .

    Daraus folgt, dass Schwerpunktbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen (zu Letzterem vgl BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 75/04 R - Juris RdNr 14; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29; BSGE 84, 290, 295 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 89 f) keinen Einfluss auf die Beurteilung der Fachfremdheit einer Leistung haben.

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung -

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    Der Kläger hat der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1; BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8) den folgenden Rechtssatz entnommen:.
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    Im Übrigen hat das LSG richtig gesehen, dass die vom Kläger in Bezug genommene Rechtsprechung des Senats auf eine Abgrenzung des Fachgebiets nach dem Personenkreis nicht übertragen werden kann (zu den verschiedenen Abgrenzungskriterien vgl BVerfGE 106, 181, 198 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 S 177) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
    Eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen ist nicht veranlasst, da diese keine Anträge gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO; vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

  • Drs-Bund, 02.07.2009 - BT-Drs 16/13770
  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95

    Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit als Zulassungsgrund für die Revision

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 46/05 B

    Rechtliche Beurteilung von Weiterbildungsordnungen, Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - L 11 KA 36/11

    Vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine

  • LSG Bayern, 15.07.2020 - L 12 KA 3/19

    Kassenarztrecht: Keine Behandlung Erwachsener durch niedergelassenen Facharzt für

    Zwischenzeitlich sei auch durch das Bundessozialgericht in einem Beschluss vom 28.10.2015, Az.: B 6 KA 12/15 B, entschieden worden, dass einem Kinderarzt keine Ermächtigung für die Erbringung von Leistungen für Erwachsene erteilt werden dürfe.

    Selbst wenn man einen Vertrauensschutztatbestand durch das Schreiben vom 16.11.2015 annehmen wollte, so sei dieses Vertrauen jedenfalls durch die Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids für das Quartal 1/2015 vom 27.04.2016 erschüttert worden, da der Kläger ab diesem Zeitpunkt durch die Streichungen und die Bekanntgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 28.10.2015, Az.: B 6 KA 12/15 B, vom Umstand einer unzulässigen Abrechnung Kenntnis gehabt habe.

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des BSG vom 28.10.2015, Az.: B 6 KA 12/15 B, und das Urteil des SG München vom 11.12.2017, Az.: S 28 KA 615/15 führte das SG aus, Erwachsene seien von der Behandlung durch Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin grundsätzlich ausgeschlossen.

    Obwohl in der WBO, Abschied B, Nummer 14 keine starre Zeitgrenze genannt werde, bestehe jedoch aus Sicht des Gerichts angesichts der klaren Definition des Begriffs des Jugendlichen als einer Person vor Vollendung des 18. Lebensjahres kein Zweifel, dass dieser allgemein im Recht gebräuchliche Begriff des Jugendlichen auch hier zu Grunde zu legen sei (Verweis auf Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.12.2014, - L 8 KA 17/13, juris Rn. 32), Davon sei sodann auch das Bundessozialgericht in seinem Beschluss vom 28.10.2015, aaO, ausgegangen.

    Dass damit Erwachsene von der Behandlung durch Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin grundsätzlich ausgeschlossen werden, wird durch die Ergänzung "von Beginn bis zum Abschluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich pränataler Erkrankungen" betont (BSG, Beschluss vom 28.10.2015, - B 6 KA 12/15 B - juris, Rn. 12; Sächsisches LSG, Beschluss vom 24.09.2010, - L 1 KA 1/10 B ER - juris Rn. 23).

    Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger aufgrund entsprechender Hinweise des Beklagten auch Kenntnis von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Beschluss vom 28.10.2015, - B 6 KA 12/15 B. Der Kläger hatte spätestens ab diesem Zeitpunkt Kenntnis davon, dass die Beklagte ihre bis dahin praktizierte - und im Übrigen von den Beteiligten unterschiedlich geschilderte - Kulanzregelung nicht mehr fortführen wollte. Auch das in Bezug genommene Schreiben der Beklagten vom 04.07.2018 an einen anderen Vertragsarzt vermag hieran nichts zu ändern, da dieses Schreiben ohnehin nur Wirkung unter den (dort) Beteiligten entfalten könnte.

    Sowohl die Beklagte als auch der Zulassungsausschuss, wie dieser auch mit Bescheid vom 09.12.2015 berücksichtigt hatte, sind an die Fachgebietsgrenzen gebunden und können diese nicht aus Sicherstellungsgesichtspunkten systematisch ausweiten (BSG, Beschluss vom 28.10.2015, B 6 KA 12/15 B, juris Rn. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - L 7 KA 32/20

    Voraussetzungen der Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für die analytische

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG bestehe die Verpflichtung der Ärzte mit Gebietsbezeichnung, ihre Tätigkeit als Vertragsarzt auf dieses Fachgebiet zu begrenzen (BSG, Urteil vom 4. Mai 2016, B 6 KA 13/15 R Rn 20, Beschluss vom 28. Oktober 2015, B 6 KA 12/15 B Rn 9).

    Für die Beurteilung, ob Leistungen fachzugehörig oder fachfremd seien, sei darauf abzustellen, welche Inhalte und Ziele der Weiterbildung für das jeweilige Fachgebiet in der WBO der Länder genannt würden, und in welchen Bereichen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden müssten (BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015, B 6 KA 12/15 B Rn 9 m.w.N.).

    So habe das BSG für die Begrenzung der Fachgebietsgrenzen der Kinder- und Jugendmedizin entscheidend auf den Personenkreis abgestellt und nicht auf die angewandten ärztlichen Behandlungsmethoden oder ein Organsystem (BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015, B 6 KA 12/15 B Rn 12 m.w.N.).

    Zum einen könne nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine den gesetzlichen Vorgaben widersprechende Ermächtigung oder Abrechnungsgenehmigung auch unter Sicherstellungsgesichtspunkten nicht erteilt werden (BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015, B 6 KA 12/15 B).

    Die Rechtsprechung des BSG zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie (Beschluss vom 28. Oktober 2015, B 6 KA 12/15 B) sei für die Klägerin, die im Gegensatz dazu eine altersneutrale Zusatzausbildung absolviert habe, nicht einschlägig.

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

    Besonders bezogen auf Jugendliche und junge Erwachsene mit chronischen Krankheiten werden Anforderungen an die Gestaltung des Übergangs von kinderzentrierten zu erwachsenenorientierten Versorgungssystemen formuliert, die mit einem Wechsel zu einem festgelegten Stichtag nicht in Einklang zu bringen sind (vgl dazu zB das Gutachten 2009 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen "Koordination und Integration - Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens", BT-Drucks 16/13770 S 219 ff mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B - SozR 4-2500 § 116 Nr. 11 = MedR 2016, 475) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht