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   BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R   

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https://dejure.org/2013,34212
BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R (https://dejure.org/2013,34212)
BSG, Entscheidung vom 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R (https://dejure.org/2013,34212)
BSG, Entscheidung vom 28. November 2013 - B 3 KS 2/12 R (https://dejure.org/2013,34212)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - selbstständiger Künstler - Einkommensprognose - Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze nicht hinreichend wahrscheinlich - Versicherungsfreiheit - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung; selbstständiger Künstler; Einkommensprognose; Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze nicht hinreichend wahrscheinlich; Versicherungsfreiheit; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 KSVG vom 13.06.2001, § 3 Abs 3 KSVG vom 13.06.2001, § 8 Abs 2 KSVG, § 12 Abs 1 S 1 KSVG vom 09.12.2004, § 12 Abs 3 KSVG
    Künstlersozialversicherung - selbstständiger Künstler - Einkommensprognose - Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze nicht hinreichend wahrscheinlich - Versicherungsfreiheit - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung; Rechtmäßigkeit einer Einkommensprognose für selbstständige Künstler

  • rewis.io

    Künstlersozialversicherung - selbstständiger Künstler - Einkommensprognose - Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze nicht hinreichend wahrscheinlich - Versicherungsfreiheit - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung; Rechtmäßigkeit einer Einkommensprognose für selbstständige Künstler

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; Künstlersozialversicherung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bloße Möglichkeit des Verkaufs von Kunstobjekten reicht nicht für positive KSK-Einkommensprognose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 115, 29
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.06.1965 - GS 2/64

    Auslegung Begriffe "regelmäßiger Jahresverdienst" und "regelmäßiges

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Insbesondere bei schwankendem Arbeitsentgelt sei der zu erwartende Verdienst unter Heranziehung der in den Vorjahren erzielten Einkünfte zu schätzen (BSG SozR Nr. 6 zu § 168 RVO; BSGE 23, 129 = SozR Nr. 49 zu § 165 RVO) .

    Entsprechendes gilt bei selbständig Tätigen, deren Arbeitseinkommen fast immer schwankt (BSGE 23, 129 = SozR Nr. 49 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 41) .

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Dabei wird nach ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung des regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommens iS des § 205 Abs. 1 S 1 Halbs 1 RVO sowie iS des § 10 Abs. 1 S 1 Nr. 5 SGB V für die auf das Jahr bezogene Prognose von dem bekannten letzten Jahreseinkommen ausgegangen (vgl BSG SozR 2200 § 205 Nr. 41; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 19; BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 6; für Einkünfte aus Kapitalvermögen: BSG SozR 2200 § 205 Nr. 52) .

    Stimmt die - richtige - Prognose mit dem späteren Verlauf nicht überein, so kann das jedoch Anlass für eine neue Prüfung und - wiederum vorausschauende - Betrachtung sein (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 168 RVO; BSG SozR 2200 § 1228 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 19; BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 6) .

  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 5/80

    Ausschluss eines Familienhilfeanspruchs - Schwankendes Einkommen -

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Entsprechendes gilt bei selbständig Tätigen, deren Arbeitseinkommen fast immer schwankt (BSGE 23, 129 = SozR Nr. 49 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 41) .

    Dabei wird nach ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung des regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommens iS des § 205 Abs. 1 S 1 Halbs 1 RVO sowie iS des § 10 Abs. 1 S 1 Nr. 5 SGB V für die auf das Jahr bezogene Prognose von dem bekannten letzten Jahreseinkommen ausgegangen (vgl BSG SozR 2200 § 205 Nr. 41; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 19; BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 6; für Einkünfte aus Kapitalvermögen: BSG SozR 2200 § 205 Nr. 52) .

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Soweit der Gesetzgeber eine Förderung vornimmt, steht die Gleichbehandlung der Betroffenen nach Art. 3 Abs. 1 GG im Vordergrund (vgl hierzu zB BVerfGE 36, 321, 331 ff; Pernice in: Dreier, Grundgesetz, 3. Aufl 2013, Art. 5 III RdNr 41, 62 ff mwN; Jarass in: Jarass/Pieroth, GG, 12. Aufl 2012, Art. 5 RdNr 105 ff, 110a f mwN) .
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R

    Erziehungsgeld - Einkommen - Einkommensgrenze - Einkommensprognose -

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Maßgebend ist der aufgrund der Angaben des Antragstellers bzw Versicherten verfahrensfehlerfrei ermittelte Kenntnisstand der Verwaltung (vgl BSG SozR 4-7833 § 6 Nr. 4 RdNr 16) .
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Die Gerichte haben insbesondere zu prüfen, ob die Grundlagen für die Prognose richtig festgestellt und alle in Betracht kommenden Umstände hinreichend und sachgerecht gewürdigt sind (vgl BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 162 RdNr 3a) .
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt vor, wenn sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände so erheblich verändert haben, dass sie rechtlich anders zu bewerten sind und daher der Verwaltungsakt unter Zugrundelegung des geänderten Sachverhalts so, wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (vgl zB BSGE 59, 111 = BSG SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 74, 131 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 25; BSGE 80, 215 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4; BSGE 81, 134 = SozR 3-4100 § 142 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22, 44) .
  • BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 5/93

    Verheiratetes Kind - Kindergeld - Unterhalt

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt vor, wenn sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände so erheblich verändert haben, dass sie rechtlich anders zu bewerten sind und daher der Verwaltungsakt unter Zugrundelegung des geänderten Sachverhalts so, wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (vgl zB BSGE 59, 111 = BSG SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 74, 131 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 25; BSGE 80, 215 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4; BSGE 81, 134 = SozR 3-4100 § 142 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22, 44) .
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 10/97

    Anwendbarkeit von § 142 AFG iVm § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG bei italienischer

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt vor, wenn sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände so erheblich verändert haben, dass sie rechtlich anders zu bewerten sind und daher der Verwaltungsakt unter Zugrundelegung des geänderten Sachverhalts so, wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (vgl zB BSGE 59, 111 = BSG SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 74, 131 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 25; BSGE 80, 215 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4; BSGE 81, 134 = SozR 3-4100 § 142 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22, 44) .
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
    Eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt vor, wenn sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände so erheblich verändert haben, dass sie rechtlich anders zu bewerten sind und daher der Verwaltungsakt unter Zugrundelegung des geänderten Sachverhalts so, wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (vgl zB BSGE 59, 111 = BSG SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 74, 131 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 25; BSGE 80, 215 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4; BSGE 81, 134 = SozR 3-4100 § 142 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22, 44) .
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KS 2/18 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - gemischte Tätigkeit -

    Da die Klägerin mit der Feststellung der Versicherungspflicht einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung begehrt (BSGE 115, 29 = SozR 4-5425 § 3 Nr. 2, RdNr 19 mwN) , kommt es - wie bei laufenden Leistungen - auf die Sach- und Rechtslage in dem jeweiligen Zeitraum an, für den die Feststellung begehrt wird (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 55 RdNr 21; § 54 RdNr 34) .
  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 4/13 R

    Künstlersozialversicherung - Verwaltungsakt über die Feststellung der

    (5) Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) , dass eine Einkommensprognose über der Geringfügigkeitsgrenze nicht allein auf den Bekanntheitsgrad eines Künstlers oder die Anerkennung seiner Werke in Fachkreisen gestützt werden kann, wenn in den letzten Jahren trotz des Bekanntheitsgrades und der fachlichen Anerkennung lediglich Verluste erzielt wurden und eine positive Einkommensentwicklung nicht erkennbar ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 11 KR 832/15
    Erst wenn seine Meldung mit den ihr zugrundeliegenden Verhältnissen unvereinbar ist, nimmt die Künstlersozialkasse selbst die für die weiteren Entscheidungen maßgebliche Einschätzung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens vor (BSG 28.11.2013, B 3 KS 2/12 R, BSGE 115, 29 = SozR 4-5425 § 3 Nr. 2).

    Neue Unterlagen, die eine treffsichere Prognose erlauben oder zeigen, dass das prognostizierte Einkommen tatsächlich nicht erzielt wurde, können daher nur zukunftsbezogen berücksichtigt werden (BSG 28.11.2013, aaO).

    Maßgebend ist der aufgrund der Angaben des Antragstellers verfahrensfehlerfrei ermittelte Kenntnisstand der Verwaltung (BSG 30.08.2007, B 10 EG 6/06 R, SozR 4-7833 § 6 Nr. 4; BSG 28.11.2013, aaO).

    Der Sozialverwaltung steht dabei kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zu (BSG 02.04.2014, B 3 KS 4/13 R, SGB 2015, 233 und BSG 28.11.2013, aaO).

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KS 3/15 B
    Diese Frage kann die Zulassung der Revision nicht begründen, denn sie ist durch die Rechtsprechung des Senats bereits mit hinreichender Deutlichkeit entschieden, sodass sie nicht mehr klärungsbedürftig ist (vgl hierzu BSGE 115, 29 = SozR 4-5425 § 3 Nr. 2).

    Der erkennende Senat des BSG hat sich bereits einmal mit dem Fall der Klägerin befasst und dazu in seinem Urteil vom 28.11.2013 (BSGE 115, 29 = SozR 4-5425 § 3 Nr. 2) ausdrücklich ausgeführt, dass eine von den Verhältnissen der Vergangenheit abweichende Einschätzung geboten ist, wenn Verhältnisse dargelegt werden, die das Erzielen abweichender Einkünfte nahelegen.

    Dabei sind grundsätzlich alle Verhältnisse heranzuziehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind und die Einfluss auf das voraussichtliche Arbeitseinkommen haben (BSGE 115, 29 = SozR 4-5425 § 3 Nr. 2, RdNr 31).

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 19/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Ergotherapeut -

    Insbesondere hat das Rechtsinstitut der Geringfügigkeit in § 3 Abs. 2 KSVG eine besondere inhaltliche (BSGE 115, 29 = SozR 4-5425 § 3 Nr. 2 RdNr 29, 45 - 46) und in § 12 KSVG auch verfahrensrechtliche Ausgestaltung erfahren, die Anlass für die besondere Sichtweise des 3. Senats sein mögen.
  • LSG Hamburg, 26.08.2020 - L 1 KR 14/19
    Diese Auffassung der Kammer stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KS 2/12 R, SozR 4-5425 § 3 Nr. 2).

    Ausgehend von der vom SG zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 28. November 2013 - B 3 KS 2/12 R, SozR 4-5425 § 3 Nr. 2, sowie vom 2. April 2014 - B 3 KS 4/13 R, SozR 4-5425 § 3 Nr. 3), der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung anschließt, hat ein Verwaltungsakt über die Feststellung der Versicherungsfreiheit eines Künstlers in der Künstlersozialversicherung wegen Unterschreitung der Mindesteinkommensgrenze keine Dauerwirkung, sondern nur die Verhältnisse zum Zeitpunkt seines Erlasses zum Gegenstand; er ergeht auf Grundlage einer Prognose, deren Grundlage nur bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens, also spätestens bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides erkennbare Umstände sind.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 9 KR 534/17

    Selbständige nichtkünstlerische Tätigkeit - Arbeitseinkommen - Steuerrecht -

    Der Feststellungsbescheid vom 31. März 2003 ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (dazu BSG, Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KS 2/12 R - juris Rn. 19).
  • LSG Bayern, 16.07.2014 - L 16 AS 518/13

    Berufung, Grundsicherung, Arbeitsuchender, Leistungsausschluss,

    Grundlage der Prognose sind, sofern sich aus dem materiellen Recht nicht Abweichendes ergibt, alle bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Erlass des Widerspruchsbescheids erkennbaren Umstände, wobei der aufgrund der Angaben des Antragstellers verfahrensfehlerfrei ermittelte Kenntnisstand der Verwaltung maßgebend ist (BSG, Urteile vom 17.10.2012, B 6 KA 49/11 R, Rdnr. 28, mit einer Darstellung der Rechtsprechung der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, und vom 28.11.2013, B 3 Ks 2/12 R).
  • BSG, 05.02.2020 - B 3 KS 1/19 B

    Rechtmäßigkeit der Feststellung einer Versicherungsfreiheit nach dem

    Die Entscheidung des LSG entspricht insbesondere den Maßgaben des BSG zur prognostischen Einschätzung des Einkommens aus künstlerischer bzw publizistischer Tätigkeit (vgl BSG Urteil vom 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R - BSGE 115, 29 = SozR 4-5425 § 3 Nr. 2 und BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 3 KS 4/13 R - SozR 4-5425 § 3 Nr. 3 ).
  • BSG, 05.02.2020 - B 3 KS 2/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG , Beschl. v. 05.02.2020 B 3 KS 1/19 B

    Die Entscheidung des LSG entspricht insbesondere den Maßgaben des BSG zur prognostischen Einschätzung des Einkommens aus künstlerischer bzw publizistischer Tätigkeit (vgl BSG Urteil vom 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R - BSGE 115, 29 = SozR 4-5425 § 3 Nr. 2 und BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 3 KS 4/13 R - SozR 4-5425 § 3 Nr. 3) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 165/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2016 - L 16/1 KR 91/15
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