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   BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R   

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https://dejure.org/2013,34209
BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R (https://dejure.org/2013,34209)
BSG, Entscheidung vom 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R (https://dejure.org/2013,34209)
BSG, Entscheidung vom 28. November 2013 - B 3 KR 33/12 R (https://dejure.org/2013,34209)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System - Ausschluss einer Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme und medizinisch nicht gebotener Wiederaufnahme innerhalb der Frist

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System; Ausschluss einer Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme und medizinisch nicht gebotener Wiederaufnahme innerhalb der Frist; Aufrechnung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 5, § 2 Abs 4 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 69 Abs 1 S 3 SGB 5, § 70 Abs 1 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System - Ausschluss einer Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme und medizinisch nicht gebotener Wiederaufnahme innerhalb der Frist - Aufrechnung ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Ausschluss einer Fallzusammenführung im DRG-System bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System - Ausschluss einer Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme und medizinisch nicht gebotener Wiederaufnahme innerhalb der Frist - Aufrechnung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHEntgG § 7; KHEntgG § 9; SGB V § 109; SGB V § 70
    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Ausschluss einer Fallzusammenführung im DRG-System bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; Künstlersozialversicherung

  • medcontroller.de (Kurzinformation)

    Partitionswechsel: BSG entscheidet für Krankenhaus

  • seufert-law.de (Kurzinformation)

    Fallzusammenführung und Aufwandspauschale

Besprechungen u.ä.

  • medcontroller.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Partitionswechsel: Ein Skurriler Fall

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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unwirtschaftliche Behandlung -

    Er hat dementsprechend auch nicht bei Verwendung der vom LSG genutzten Formulierungen (vgl BSG Urteil vom 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-5562 § 9 Nr. 5 vorgesehen) beim 1. Senat des BSG wegen Divergenz angefragt oder den Großen Senat des BSG angerufen.
  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 13/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Der Senat konnte aufgrund der vom LSG festgestellten Tatsachen nicht abschließend darüber entscheiden, ob dem Krankenhaus der - für sich genommen unstreitige - restliche Vergütungsanspruch in Höhe von 4028, 33 Euro nebst Zinsen wegen der Behandlung anderer Versicherter weiterhin zusteht oder ob die KK mit einem aus der Behandlung des Versicherten resultierenden Erstattungsanspruch wirksam aufrechnete (vgl zur Aufrechnung nur BSG vom 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R - SozR 4-5562 § 9 Nr. 5 RdNr 13; BSG vom 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R - SozR 4-7610 § 366 Nr. 1; vgl zur Anspruchsgrundlage BSG vom 16.7.2020 - B 1 KR 15/19 R - juris RdNr 10) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 936/17

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnungsprüfung - objektive Beweislast der

    Es handelt sich um einen sog Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und eine Klagefrist nicht zu beachten ist (BSG 28.11.2013, B 3 KR 33/12 R, SozR 4-5562 § 9 Nr. 5).
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