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   BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B   

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https://dejure.org/2005,28299
BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B (https://dejure.org/2005,28299)
BSG, Entscheidung vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B (https://dejure.org/2005,28299)
BSG, Entscheidung vom 28. Dezember 2005 - B 12 KR 42/05 B (https://dejure.org/2005,28299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B
    Die Verfahrensrüge, das Berufungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen, weil ein Ablehnungsgesuch gegen einen mitwirkenden Richter unzutreffend abgelehnt worden sei, kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls nur auf die Behauptung gestützt werden, es liege zugleich eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor, dh für die Behandlung des Ablehnungsgesuchs seien willkürliche oder manipulative Erwägungen bestimmend gewesen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - juris Nr KSRE052261506; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris Nr KSRE059300505; ferner BVerwGE 110, 40, 46 mwN).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B
    Die Verfahrensrüge, das Berufungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen, weil ein Ablehnungsgesuch gegen einen mitwirkenden Richter unzutreffend abgelehnt worden sei, kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls nur auf die Behauptung gestützt werden, es liege zugleich eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor, dh für die Behandlung des Ablehnungsgesuchs seien willkürliche oder manipulative Erwägungen bestimmend gewesen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - juris Nr KSRE052261506; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris Nr KSRE059300505; ferner BVerwGE 110, 40, 46 mwN).
  • BSG, 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B

    Zurückweisung eines Ablehnungsantrags als Verfahrensfehler

    Auszug aus BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B
    Die Verfahrensrüge, das Berufungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen, weil ein Ablehnungsgesuch gegen einen mitwirkenden Richter unzutreffend abgelehnt worden sei, kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls nur auf die Behauptung gestützt werden, es liege zugleich eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor, dh für die Behandlung des Ablehnungsgesuchs seien willkürliche oder manipulative Erwägungen bestimmend gewesen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - juris Nr KSRE052261506; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris Nr KSRE059300505; ferner BVerwGE 110, 40, 46 mwN).
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B
    Die Verfahrensrüge, das Berufungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen, weil ein Ablehnungsgesuch gegen einen mitwirkenden Richter unzutreffend abgelehnt worden sei, kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls nur auf die Behauptung gestützt werden, es liege zugleich eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor, dh für die Behandlung des Ablehnungsgesuchs seien willkürliche oder manipulative Erwägungen bestimmend gewesen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - juris Nr KSRE052261506; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris Nr KSRE059300505; ferner BVerwGE 110, 40, 46 mwN).
  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

    Auszug aus BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B
    Wird als Verfahrensmangel geltend gemacht, die abgelehnten Richter hätten ihrer Wartepflicht (§ 202 SGG iVm § 47 Zivilprozessordnung ) nicht genügt und mit der mündlichen Verhandlung und der Verkündung des Urteils am 31. März 2005 unberechtigt aufschiebbare Amtshandlungen vorgenommen, so wird den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG nicht entsprochen, wenn sich - wie hier - aus der Beschwerdebegründung auch ergibt, dass der mit ihr gerügte Verfahrensmangel durch die Zustellung der Verwerfungsentscheidung zwischenzeitlich, dh bis zum Eingang der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, geheilt ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 29 mwN).
  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 214/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Die hiernach - für die Ermittlung des Verfahrensgegenstands - erforderliche sorgfältige Auseinandersetzung insbesondere mit dem Regelungsgehalt der angegriffenen Verwaltungsentscheidungen (s hierzu BSG Beschluss vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B - Juris RdNr 10) hat der Kläger vorliegend unterlassen.
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 86/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Darlegung eines Verfahrensmangels, der in der Verkennung des Rechtsmittel- bzw Streitgegenstands liegt, erfordert die lückenlose Darlegung des Verfahrensgangs unter Auslegung der den Rechtsmittel- bzw Streitgegenstand bestimmenden Entscheidungen und Erklärungen (vgl BSG vom 10.2.1988 - 9/9a BV 80/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 62) und die sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Regelungsgehalt der angegriffenen Verwaltungsentscheidungen, dem Klagebegehren, der Entscheidung 1. Instanz und dem Berufungsbegehren (vgl BSG vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B - juris) .
  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 323/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Die hiernach - für die Ermittlung des Verfahrensgegenstands - erforderliche sorgfältige Auseinandersetzung insbesondere mit dem Regelungsgehalt der angegriffenen Verwaltungsentscheidungen (s hierzu BSG Beschluss vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B - Juris RdNr 10) hat der Kläger vorliegend unterlassen.
  • BSG, 30.05.2017 - B 3 KR 1/17 BH

    Krankengeld; Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Weiterentwicklung des

    Es wurden bereits keine Umstände vorgetragen, die eine erneute Akteneinsicht (§ 120 SGG) zur Wahrung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) hätten erfordern können (vgl dazu allgemein BSG Beschluss vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B - Juris RdNr 6, vgl auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 2. Aufl 2017, SGG, § 110 RdNr 4b mwN).
  • BSG, 09.01.2017 - B 12 KR 35/16 B

    Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Hinzu kommt, dass die Beschwerdebegründung auch nicht präzisiert, worauf ihn das Gericht - ausgehend von dessen rechtlichen Ausgangspunkt zum Streitgegenstand (vgl Seite 6 des LSG-Urteils; zu den Anforderungen der Rüge der Verkennung des Streitgegenstands als Verfahrensmangel vgl BSG Beschluss vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B - Juris RdNr 10 mwN) - hätte konkret "hinweisen" müssen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2016 - L 1 KR 130/13

    Krankengeld; Abschnittsweise Bewilligung; Rechtlich fehlerhafte Einschätzungen

    Darüber hinaus war dem Antrag auch deswegen nicht nachzukommen, weil eine Terminsverlegung bzw. -vertagung zur Wahrung des rechtlichen Gehörs nur in Betracht kommt, wenn ein Kläger seine prozessualen Möglichkeiten, Akteneinsicht zu erhalten, rechtzeitig in vollem Umfang ausgeschöpft hat (BSG, Beschl. v. 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B -, juris Rn. 6; BSG, Beschl. v. 28.01.1993 - 2 BU 131/92 -, juris Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2018 - L 13 AS 152/17
    Der Antrag ist im Übrigen als missbräuchlich - eingebracht lediglich zur Verfahrensverschleppung - anzusehen (vgl. BSG Beschluss vom 28. Dezember 2005 - B 12 KR 42/05 B).
  • BSG, 21.04.2020 - B 1 KR 73/19 B

    Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie wegen einer posttraumatischen

    Die Darlegung eines Verfahrensmangels, der in der Verkennung des Rechtsmittel- bzw Streitgegenstands liegt, erfordert ua die sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Regelungsgehalt der angegriffenen Verwaltungsentscheidungen, dem Klagebegehren, der Entscheidung erster Instanz und dem Berufungsbegehren (vgl BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 86/18 B - juris RdNr 5; BSG vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 28.11.2018 - B 4 AS 406/17 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Darlegung eines Verfahrensmangels, der in der Verkennung des Rechtsmittel- bzw des Streitgegenstandes liegt, erfordert die lückenlose Darlegung des Verfahrensganges unter Auslegung der den Rechtsmittel- bzw Streitgegenstand bestimmenden Entscheidungen und Erklärungen (vgl BSG vom 10.2.1988 - 9/9a BV 80/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 62) und die sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Regelungsgehalt der angegriffenen Verwaltungsentscheidungen, dem Klagebegehren, der Entscheidung erster Instanz und dem Berufungsbegehren (vgl BSG vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B).
  • BSG, 20.01.2011 - B 12 AL 1/10 B
    Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, dass auch im Falle weiterer Begründung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten dargelegt werden könnte, dass alle prozessualen Möglichkeiten, Akteneinsicht zu erhalten, in vollem Umfang ausgeschöpft wurden, und deshalb der Bezeichnungslast genügt werden könnte (vgl zur Bezeichnungslast in diesem Zusammenhang allgemein BSG Beschluss vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B, in juris veröffentlicht, RdNr 6; ferner Beschluss vom 28.1.1993 - 2 BU 131/92, in juris veröffentlicht, RdNr 4).
  • BSG, 19.07.2022 - B 12 KR 3/22 B

    Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung;

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