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   BSG, 29.01.1963 - 1 RA 21/62   

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https://dejure.org/1963,6580
BSG, 29.01.1963 - 1 RA 21/62 (https://dejure.org/1963,6580)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1963 - 1 RA 21/62 (https://dejure.org/1963,6580)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1963 - 1 RA 21/62 (https://dejure.org/1963,6580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherung - Berufssoldat - Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst - Rente wegen Berufsunfähigkeit - Zuständigkeit der verschiedenen Rentenversicherungsträger für die Feststellung und Zahlung einer Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 225
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.11.1961 - 1 RA 176/58
    Auszug aus BSG, 29.01.1963 - 1 RA 21/62
    Die Beklagte übersieht auch, daß eine Bearbeitung der Rentensache und eine rechtliche Würdigung nur zur Klärung der Zuständigkeitsfrage auch sonst häufig notwendig werden, so zum Beispiel wenn zuletzt Beiträge an einen Versicherungsträger außerhalb des Bundesgebietes und des Landes Berlin entrichtet worden sind unter Voraussetzungen, die im Bundesgebiet eine Versicherungspflicht oder -berechtigung nicht herbeigeführt hätten (vgl. § 4 Abs. 2 des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes - FAG -, § 20 FremdRG und BSG 15, 197, 201).
  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Zwar ist es durchaus möglich, aus einer späteren Maßnahme des Gesetzgebers Rückschlüsse für die Gesetzesauslegung zu ziehen; etwa wenn durch die spätere Regelung deutlich wird, was der Gesetzgeber mit einer älteren Einzelregelung beabsichtigt hatte (s zB BSGE 58, 243, 248 mN = SozR 2200 § 182 Nr. 98 zur sog authentischen Interpretation des Gesetzgebers; s ferner BSGE 18, 225, 227 = SozR Nr. 4 zu § 1311 Reichsversicherungsordnung (RVO) zur Berücksichtigung einer neuen Rechtsentwicklung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13

    6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz; Nachweis einer Tatsache im

    Diese gesetzgeberische Vorgabe (vgl. zur erforderlichen Berücksichtigung von dem Erlass einer Norm nachfolgenden Rechtsentwicklungen auch etwa BSG, U. v. 29. Januar 1963 - 1 RA 21/62 - E 18, 225) ist systembedingt auch in die Prüfung einzubeziehen, ob der Nachweis ununterbrochener Beitragszeiten im vorstehend erläuterten Sinne als geführt anzusehen ist.
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 10/90

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Rückschlüsse vom neuen auf das alte Recht sind lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Gesetzgeber einen an sich schon bekannten - streitigen - Sachverhalt neu bewertet und dementsprechend gegenüber dem alten Recht eine abweichende Grenze zieht (vgl BSG Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen unter Bezugnahme auf BSGE 58, 243, 248 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 98 zur sogenannten authentischen Interpretation des Gesetzgebers; BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22; s ferner BSGE 18, 225, 227 = SozR Nr. 4 zu § 1311 RVO zur Berücksichtigung einer neueren Rechtsentwicklung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 108/14
    Diese gesetzgeberische Vorgabe (vgl. zur erforderlichen Berücksichtigung von dem Erlass einer Norm nachfolgenden Rechtsentwicklungen auch etwa BSG, U. v. 29. Januar 1963 - 1 RA 21/62 - E 18, 225) ist systembedingt auch in die Prüfung einzubeziehen, ob der Nachweis ununterbrochener Beitragszeiten im vorstehend erläuterten Sinne als geführt anzusehen ist.
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RJ 12/83

    Fiktive Nachversicherung - Versorgungsdienststelle - Voraussetzung der

    Zum anderen gelten die fingierten Beiträge als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge und werden damit die Nachversicherungszeiten eigentlichen Beitragszeiten gleichge- stellt (vgl insbesondere BSGE 11, 63, 6U; BSG SozR Nr. 3 zu 5 72 G 131; BSGE 18, 225, 228 : SozR Nr M zu 5 1311 EVO).
  • BSG, 24.02.1967 - 11 RA 88/65
    (BSG 14, 258; 19, 97; 25, 20) kann eine Witwenrente nach 5 68 Abso 2 AVG - unter weiteren Voraussetzungen - nur dann aufleben, wenn im Zeitpunkt der Wiederheirat ein An- spruch auf eine Wituenrente bestanden hat" Es kommt also darauf an, ob die (fiktive) Nachversicherung des ersten Ehemannes auf Grund des G 151 der Klägerin rückwirkend zum Zeitpunkt der zweiten Eheschließung - 190 August 1947 - einen durch die Wiederheirat weggefallenen Anspruch auf Witwenrente verschafft hat° Das LSG hat das zu Recht verneinto Das G 154 ist am 4. April 1954 in Kraft getreten (% 85)" An diesem Tage ist das durch 5 72 begründete Nachversicherungsverhältnis entstanden (vgl° SozR Nr" 5 zu S 72 G 151 u" BSG 18, 225); frühestens vom 10 April 1951 kann es deshalb Rechtswirkungen auslösena Das gilt auch, soweit sich solche Wirkungen auf vergangene Zeiten beziehen, dann soweit die Nachversicherung diesen nachträglich den Charakter von Versicherungszeiten verleiht und sie so behandelt, als seien für sie rechtzeitig Eilichtbeiträge entrichtet werden, Das G 151 enthält keine Vorschrift, daß die Zeiten der Nachversicherung auch bei der Beurteilung von Leistungsansprüchen für Zeiten y93 dem 1""April 1951 wie Versicherungszeiten (mit rechtzeitig entrichteten Pflichtbeiträgen) zu behandeln seiena Eine solche Wirkung legt sich das Gesetz nicht bei; demzufolge ist nach 5 72 lbsa ? und 8 der 1D April 1951 der früheste Zeitpunkt für die Eeststellung von Renten auf Grund der fiktiven Nachversicherunga.
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