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   BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 21/96   

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https://dejure.org/1997,14357
BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 21/96 (https://dejure.org/1997,14357)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1997 - 6 RKa 21/96 (https://dejure.org/1997,14357)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 21/96 (https://dejure.org/1997,14357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arztes auf Erstattung kernspintomographischer Leistungen im Ersatzkassenbereich ohne Vorliegen einer Abrechnungsgenehmigung; Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für kernspintomographische Untersuchungen; Anspruch auf rückwirkend Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Honorierung nicht genehmigter Großgeräte

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 21/96
    Nach § 85 Abs. 2a Satz 2 SGB V sollen - wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag in dem Rechtsstreit 6 RKa 24/96 (zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat - aus Vertrauensschutzgründen bestimmte medizinisch-technische Großgeräte, für die bis Ende 1992 noch keine Standortgenehmigung erteilt worden war, in der Zeit vom 1. Januar 1993 bis 31. Dezember 1998 als abgestimmte Großgeräte behandelt werden.

    Im übrigen hat der Senat in dem Urteil vom heutigen Tag in dem Rechtsstreit 6 RKa 24/96 entschieden, daߧ 85 Abs. 2a Satz 2 SGB V auch im Hinblick auf die von dieser Vorschrift erfaßten medizinisch-technischen Großgeräte keine Rückwirkung in der Weise zukommt, daß die von Vertragsärzten bis zum 31. Dezember 1992 ohne Abrechnungsgenehmigung erbrachten Leistungen von der KÄV zu honorieren sind.

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 21/96
    Sie seien darin durch das Urteil des Senats vom 14. Mai 1992 - 6 RKa 41/91 - bestätigt worden.

    Der Senat hat hierzu mit Urteil vom 14. Mai 1992 (BSGE 70, 285 ff = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) entschieden, daß sich der Genehmigungsvorbehalt für Großgeräteleistungen auf eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, nämlich § 122 SGB V in der ab dem 1. Januar 1989 geltenden Fassung des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG), stützen kann und sich seine Zulässigkeit aus der Zielsetzung und dem Regelungszusammenhang dieser Vorschriften ergibt.

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 21/96
    Dem steht entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im vertragsärztlichen System ein Vergütungsanspruch für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen nicht auf bereicherungsrechtliche Grundsätze mit dem Argument gestützt werden kann, diese Leistungen hätten gegebenenfalls von anderen Ärzten oder Leistungserbringern erbracht und damit von den Krankenkassen ebenfalls honoriert werden müssen (BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6; BSGE SozR 3-2500 § 95 Nr. 5; zuletzt Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95 - = SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 21/96
    Die vielfältigen und auf bestimmte Zeitabschnitte (Quartal, Jahr) bezogenen Folgen einer Behandlung innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung auch für Dritte (zB Honorarverteilung, Maßnahmen der Mengenbegrenzung, statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung) gestatten es grundsätzlich nicht, eine zunächst als privatärztlich zu bewertende Behandlung rückwirkend in dieses System einzubeziehen (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 62/94 - SozR 3-2500 § 92 Nr. 6).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 21/96
    Dem steht entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im vertragsärztlichen System ein Vergütungsanspruch für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen nicht auf bereicherungsrechtliche Grundsätze mit dem Argument gestützt werden kann, diese Leistungen hätten gegebenenfalls von anderen Ärzten oder Leistungserbringern erbracht und damit von den Krankenkassen ebenfalls honoriert werden müssen (BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6; BSGE SozR 3-2500 § 95 Nr. 5; zuletzt Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95 - = SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 21/96
    Dem steht entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im vertragsärztlichen System ein Vergütungsanspruch für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen nicht auf bereicherungsrechtliche Grundsätze mit dem Argument gestützt werden kann, diese Leistungen hätten gegebenenfalls von anderen Ärzten oder Leistungserbringern erbracht und damit von den Krankenkassen ebenfalls honoriert werden müssen (BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6; BSGE SozR 3-2500 § 95 Nr. 5; zuletzt Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95 - = SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
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