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   BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 22/96   

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BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 22/96 (https://dejure.org/1997,34782)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1997 - 6 RKa 22/96 (https://dejure.org/1997,34782)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 22/96 (https://dejure.org/1997,34782)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 22/96
    Sie seien in dieser Auffassung durch das Urteil des Senats vom 14. Mai 1992 - 6 RKa 41/91 - bestätigt worden.

    Der Senat hat hierzu mit Urteil vom 14. Mai 1992 (BSGE 70, 285 ff [BSG 14.05.1992 - 6 RKa 41/91] = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) entschieden, daß sich der Genehmigungsvorbehalt für Großgeräteleistungen auf eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, nämlich § 122 SGB V in der ab dem 1. Januar 1989 geltenden Fassung des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG), stützen kann und sich seine Zulässigkeit aus der Zielsetzung und dem Regelungszusammenhang dieser Vorschriften ergibt.

    Die für die Großgeräteplanung maßgebliche Vorschrift des § 122 SGB V wurde unter anderem in Reaktion auf das Urteil des Senats vom 14. Mai 1992 (BSGE 70, 285 [BSG 14.05.1992 - 6 RKa 41/91] = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht modifiziert.

    Mit dem Abstellen auf das Datum des 15. Mai 1992 auf der Tatbestandsseite der Norm wird an die Entscheidung des Senats vom 14. Mai 1992 (BSGE 70, 285 [BSG 14.05.1992 - 6 RKa 41/91] = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3) angeknüpft, durch die die bis dahin bestehende Rechtsunsicherheit im Bereich der Großgeräteplanung beseitigt worden war (so Bericht des BT-Ausschusses für Gesundheit, BT-Drucks 12/3937 S 13, zu Art. 1 Nr. 41 Buchst c).

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 22/96
    Dem steht entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im vertragsärztlichen System ein Vergütungsanspruch für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen nicht auf bereicherungsrechtliche Grundsätze mit dem Argument gestützt werden kann, diese Leistungen hätten gegebenenfalls von anderen Ärzten oder Leistungserbringern erbracht und dann von den Krankenkassen ebenfalls honoriert werden müssen (BSGE 74, 154, 158 [BSG 04.05.1994 - 6 RKa 40/93] = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6, BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 5; zuletzt Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95 - = SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 22/96
    Dem steht entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im vertragsärztlichen System ein Vergütungsanspruch für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen nicht auf bereicherungsrechtliche Grundsätze mit dem Argument gestützt werden kann, diese Leistungen hätten gegebenenfalls von anderen Ärzten oder Leistungserbringern erbracht und dann von den Krankenkassen ebenfalls honoriert werden müssen (BSGE 74, 154, 158 [BSG 04.05.1994 - 6 RKa 40/93] = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6, BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 5; zuletzt Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95 - = SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 22/96
    Dem steht entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im vertragsärztlichen System ein Vergütungsanspruch für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen nicht auf bereicherungsrechtliche Grundsätze mit dem Argument gestützt werden kann, diese Leistungen hätten gegebenenfalls von anderen Ärzten oder Leistungserbringern erbracht und dann von den Krankenkassen ebenfalls honoriert werden müssen (BSGE 74, 154, 158 [BSG 04.05.1994 - 6 RKa 40/93] = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6, BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 5; zuletzt Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95 - = SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 22/96
    Die vielfältigen und auf bestimmte Zeitabschnitte (Quartal, Jahr) bezogenen Folgen einer Behandlung innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung auch für Dritte (zB Honorarverteilung, Maßnahmen der Mengenbegrenzung, statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung) gestatten es grundsätzlich nicht, eine zunächst als privatärztlich zu bewertende Behandlung rückwirkend in dieses System einzubeziehen (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 62/94 - SozR 3-2500 § 92 Nr. 6).
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