Rechtsprechung
   BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3757
BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R (https://dejure.org/2001,3757)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R (https://dejure.org/2001,3757)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 8/00 R (https://dejure.org/2001,3757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Leitsatz)

    SGG: Wiedereinsetzung - Anwaltliche Sorgfaltspflichten: Notieren von Rechtsmittelfristen und Informieren des Mandanten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Leitsatz)

    SGG: Wiedereinsetzung - Anwaltliche Sorgfaltspflichten: Notieren von Rechtsmittelfristen und Informieren des Mandanten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1991, 448
  • NZS 2001, 448 (Ls.)
  • NZS 2002, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R
    Der erkennende Senat ist zwar revisionsrechtlich nicht gehindert, den zur Beurteilung der Wiedereinsetzung relevanten Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln; er hält es jedoch für tunlich, daß die noch fehlenden Ermittlungen - etwa zu einem Verschulden des Klägers selbst - vom LSG nachgeholt werden (vgl zu diesem Vorgehen BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 11; BSGE 72, 158, 163 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R
    Der erkennende Senat ist zwar revisionsrechtlich nicht gehindert, den zur Beurteilung der Wiedereinsetzung relevanten Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln; er hält es jedoch für tunlich, daß die noch fehlenden Ermittlungen - etwa zu einem Verschulden des Klägers selbst - vom LSG nachgeholt werden (vgl zu diesem Vorgehen BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 11; BSGE 72, 158, 163 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7).
  • BFH, 07.12.1995 - III R 12/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bestimmung der von einem Steuerberater

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R
    Danach ist ein Anwalt, der - wie vorliegend - seine Partei durch einfachen Brief über den Inhalt einer Entscheidung sowie über Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen unterrichtet und diesen aufgefordert hat, rechtzeitig mitzuteilen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, grundsätzlich trotz Schweigens des Mandanten nicht gehalten nachzufragen (vgl nur: BGH, Beschluß vom 13. November 1991 - VIII ZB 29/91 -, VersR 1992, 898 f mwN; BFH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - III R 12/91 -, BFH NV 1996, 680 ff mwN); vom Prozeßbevollmächtigten kann deshalb auch nicht die vorsorgliche Rechtsmitteleinlegung verlangt werden.
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R
    Dem steht nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entgegen, nach der in Asylverfahren die Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist grundsätzlich nicht auf (unverschuldeten) Hinderungsgründen iS des § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beruht, wenn der Prozeßbevollmächtigte des Asylbewerbers bei einem Verfahren, wie es auch der Prozeßbevollmächtigte des Klägers gewählt hat, von der Einlegung des Rechtsbehelfs absieht, obwohl er nach der ihm erteilten Prozeßvollmacht auch ohne besondere Weisung zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen ermächtigt war (BVerwGE 66, 240 ff; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 137).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91

    Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung

    Auszug aus BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R
    Danach ist ein Anwalt, der - wie vorliegend - seine Partei durch einfachen Brief über den Inhalt einer Entscheidung sowie über Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen unterrichtet und diesen aufgefordert hat, rechtzeitig mitzuteilen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, grundsätzlich trotz Schweigens des Mandanten nicht gehalten nachzufragen (vgl nur: BGH, Beschluß vom 13. November 1991 - VIII ZB 29/91 -, VersR 1992, 898 f mwN; BFH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - III R 12/91 -, BFH NV 1996, 680 ff mwN); vom Prozeßbevollmächtigten kann deshalb auch nicht die vorsorgliche Rechtsmitteleinlegung verlangt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 5925/09
    Eine Pflicht seines Prozessbevollmächtigten, die Berufung zur Fristwahrung einzulegen, bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R -) nicht.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R -), auf das sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers berufen hat, kann eine vorsorgliche Rechtsmitteleinlegung nicht verlangt werden.

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 51/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verwerfung der Berufung durch

    In Ausnahmefällen - so zB bei Streik - muss der Rechtsanwalt bei Schweigen des Mandanten nachfragen oder ohne konkrete Beauftragung ein Rechtsmittel einlegen (BSG Urteil vom 29.1.2001 - B 7 AL 8/00 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 20 S 56 wo eine Pflicht zur Nachfrage mit Bezug auf Rechtsprechung des BGH und des BFH bejaht wurde, wenn mit besonderen Schwierigkeiten bei der Postzustellung zu rechnen ist) .
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 4730/09
    Auch ist ein Rechtsanwalt, der - wie vorliegend - seinen Mandanten durch einfachen Brief über den Inhalt einer Entscheidung sowie über Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen unterrichtet und diesen aufgefordert hat, rechtzeitig mitzuteilen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, grundsätzlich trotz Schweigens des Mandanten nicht gehalten, bei ausbleibender Reaktion des Klägers bei diesem nachzufragen (BSG, Urteil vom 29. Januar 2001, B 7 AL 8/00 R, SozR 3-1500 § 67 Nr. 20 mwN).
  • LSG Thüringen, 07.11.2002 - L 6 B 8/02
    Für die zu treffende Entscheidung sind insbesondere besondere Sachkunde und Sachnähe der Sozialgerichte auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. OLG Düsseldorf in NZS 2002, 56 [BSG 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R]) nicht erforderlich.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 KR 3521/11
    Auch ist ein Rechtsanwalt, der ? wie vorliegend ? seinen Mandanten durch einfachen Brief über den Inhalt einer Entscheidung sowie über Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen unterrichtet und diesen aufgefordert hat, rechtzeitig mitzuteilen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, grundsätzlich trotz Schweigens des Mandanten nicht gehalten, bei ausbleibender Reaktion des Klägers bei diesem nachzufragen (BSG 29.01.2001, B 7 AL 8/00 R, SozR 3-1500 § 67 Nr. 20 mwN).
  • LSG Bayern, 09.05.2001 - L 13 RA 246/00

    Nchzahlung eines Beitragszuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung; Wahrung

    Ausgehend vom eigenen Vorbringen des Klägers, er sei von Rechtsanwalt v. T. über die Zustellung und den Lauf der Berufungsfrist nicht informiert worden, wurde die Berufungsfrist nicht ohne Verschulden versäumt (vgl. Urteil des BSG vom 29.01.2001, Az. B 7 AL 8/00 R.) Dieses Verschulden muss sich der Kläger zurechnen lassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 3593/21
    Dies kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn der Bevollmächtigte nach den konkreten Umständen eine Antwort seines Mandanten in jedem Falle erwarten oder mit besonderen Schwierigkeiten bei der Postzustellung rechnen musste (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R -, juris Rn. 14).
  • BSG, 11.06.2007 - B 5 R 332/06 B
    5 Der Kläger sieht eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des BSG vom 29.1.2001 (B 7 AL 8/00 R - SozR 3-1500 § 67 Nr. 20), in welchem entschieden worden sei: "Ein Anwalt, der seinen Mandanten über den Inhalt einer Entscheidung sowie über Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen unterrichtet und diesen auffordert, rechtzeitig mitzuteilen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, muss nur in Ausnahmefällen bei Schweigen des Mandaten nachfragen bzw. ohne konkrete Beauftragung Rechtsmittel einlegen".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 44/08
    Insoweit ist zwar in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst geklärt, dass ein Anwalt, der - wie vorliegend - seine Partei durch einfachen Brief über den Inhalt einer Entscheidung sowie über Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen unterrichtet und diesen aufgefordert hat, rechtzeitig mitzuteilen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, grundsätzlich trotz Schweigens des Mandanten nicht gehalten ist, nachzufragen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 8/00 R = SozR 3-1500 § 67 Nr. 20 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH und des BFH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht