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   BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R   

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https://dejure.org/2003,6786
BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R (https://dejure.org/2003,6786)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R (https://dejure.org/2003,6786)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 33/02 R (https://dejure.org/2003,6786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eintreten der Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III); Weigerung des Arbeitslosen ; Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme ; Wirksamkeit der Belehrung über die Rechtsfolgen ; Hinweis auf Arbeitsaufnahme als wichtiger Grund für den Abbruch ; ...

  • Judicialis

    SGB III § 144 Abs 1 Nr 3; ; SGB III § 144 Abs 1 Nr 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 49 Abs. 2 § 144 Abs. 1 Nr. 3
    Sperrzeit beim Arbeitslosenhilfeanspruch, Unwirksamkeit einer Rechtsfolgenbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R
    Außerdem erhält das LSG Gelegenheit, neben dem die Sperrzeit feststellenden Bescheid vom 10. August 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Oktober 1999 auch die weiteren Bescheide, mit denen die Bewilligung von Alhi für die fragliche Zeit ausdrücklich oder sinngemäß abgelehnt worden ist, in die Entscheidung einzubeziehen und auf eine sachgerechte Antragstellung - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - hinzuwirken (vgl BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 63).
  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96

    Zumutbarkeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme bei variabler

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R
    Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der angebotenen Maßnahme ankommt (vgl BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 S 3; Niesel, SGB 111, 2. Aufl, § 144 RdNr 88; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 144 RdNr 40 ff).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R
    Sie macht damit geltend, die Rechtsfolgenbelehrung zu den in § 144 Abs. 1 Nr. 4 SGB III geregelten Sachverhalten - Sperrzeit wegen Maßnahmeabbruch oder Ausschluss von einer Maßnahme (vgl BSGE 84, 270, 276 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19) - sei unrichtig gewesen.
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R

    Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung -

    In diesem Zusammenhang ist zumindest auch inzident über einen ggf "wichtigen Grund" für die Nichtteilnahme an der Maßnahme oder über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 48 ff SGB III zu entscheiden (vgl dazu auch BSG Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 33/02 R - veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 216/04

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

    Ein Arbeitsloser ist nicht verpflichtet, an jeder beliebigen Trainingsmaßnahme teilzunehmen, vielmehr muss es sich um eine im Sinne der §§ 48, 49 SGB 3 förderungsfähige Trainingsmaßnahme handeln (vgl. BSG 29.1.2003 - B 11 AL 33/02 R = info also 2003, 227).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 19 AS 2396/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Bei der Beurteilung, ob eine berufliche Eingliederungsmaßnahme zumutbar ist, ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der angebotenen Maßnahme ankommt (BSG Urteile vom 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R - und vom 18.09.1992 -7 RAr 68/96 -, SozR 3-4465 § 3 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 7 AL 207/10

    Eintritt einer Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

    Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der angebotenen Maßnahme ankommt (BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04
    In diesem Zusammenhang ist zumindest auch inzident über einen ggf "wichtigen Grund" für die Nichtteilnahme an der Maßnahme oder über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 48 ff SGB III zu entscheiden (vgl dazu auch BSG Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 33/02 R - veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Hessen, 13.10.2004 - L 6 AL 520/02

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen

    Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme ankommt (BSG, Urt. v. 29.1.2003 - B 11 AL 33/02 R = info also 2003, S. 227 m.w.N; Nomos Praxiskommentar, SGB III, 2. Aufl. 2004, (zit.: PK-Benkel, § 144 RdNr. 84).
  • LSG Hamburg, 10.06.2015 - L 2 AL 9/14

    Sperrzeit wegen Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

    Zwar wären dies im Rahmen der erforderlichen Prüfung, ob die angebotene Maßnahme für den Arbeitslosen zumutbar ist (zu diesem Maßstab: Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 33/02 R, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Februar 2008 - L 8 AL 142/06, juris), maßgebliche Umstände.
  • LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen des

    Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme ankommt (BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 und Urteil vom 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R).
  • BSG, 27.01.2005 - B 11a 11 AL 39/04 R
    In diesem Zusammenhang ist zumindest auch inzident über einen ggf "wichtigen Grund" für die Nichtteilnahme an der Maßnahme oder über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 48 ff SGB III zu entscheiden (vgl dazu auch BSG Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 33/02 R - veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 7 AS 513/11
    Zweifelhaft ist ferner, ob die dem Kläger angebotene Maßnahme gemessen an dessen bisherigen beruflichen Werdegang überhaupt zumutbar war (zu diesem Erfordernis s. BSG, Urteil vom 29. Januar 2003 - Az.: B 11 AL 33/02 R).
  • SG Osnabrück, 10.11.2005 - S 6 AL 291/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2004 - L 7 AL 314/01
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