Rechtsprechung
   BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3329
BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R (https://dejure.org/2009,3329)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R (https://dejure.org/2009,3329)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 R (https://dejure.org/2009,3329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Pflegevergütungen in der sozialen Pflegeversicherung durch Schiedsspruch - Grundsätze der Bemessung der Pflegesätze für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen eines Pflegeheims

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Pflegevergütungen in der sozialen Pflegeversicherung durch Schiedsspruch; Grundsätze der Bemessung der Pflegesätze für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen eines Pflegeheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsgerechte Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R
    Getragen ist dies von der Erwartung, dass die Einrichtungen ihre Leistungen in einer Wettbewerbssituation aus eigenem Interesse möglichst kostengünstig anbieten werden (dieser Einschätzung ist auch der Senat in seinen Entscheidungen vom 14.12.2000 zum bis dahin erreichten Rechtsstand gefolgt, vgl BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6; dazu näher unter 3.).

    Dies bedeute - so der Gesetzgeber - eine Einschränkung der Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 14.12.2000 (Hinweis auf BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1, dazu nachfolgend 3.).

    Mit Urteilen vom 14.12.2000 (vgl BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1) hatte der erkennende Senat auf der Grundlage der damaligen Gesetzeslage entschieden, dass als leistungsgerechte Vergütung iS von § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI in erster Linie der für vergleichbare Leistungen verlangte Marktpreis anzusehen ist.

    Regelmäßig sei es deshalb ausreichend, zur Bestimmung der leistungsgerechten Vergütung den jeweiligen Marktpreis zu ermitteln (BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6).

    Die mit den Urteilen vom 14.12.2000 (BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1) begründete Rechtsprechung führt der erkennende Senat nur noch teilweise fort.

    b) Der Senat hält aber nicht daran fest, dass die Höhe der Gestehungskosten für die zu vereinbarende Vergütung grundsätzlich bedeutungslos ist und es regelmäßig nur auf die "Feststellung von Marktpreisen" ankommt (so die Urteile vom 14.12.2000, vgl BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6).

    Für die Urteile vom 14.12.2000 war vielmehr die Einschätzung des Senats maßgebend, dass Pflegeleistungen weitgehend standardisiert sind und ein Einrichtungsträger aus Gründen des Wettbewerbs nur daran interessiert sein kann, seine Leistungen möglichst kostengünstig anzubieten (vgl BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6).

    b) Methode der Wahl zur Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Vergütungsforderung für stationäre Pflegeleistungen ist weiterhin, wie vom Senat bereits mit den Urteilen vom 14.12.2000 entschieden (BSGE 87, 199, 203 f = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6 f), der externe Vergleich mit anderen Einrichtungen; allerdings nach dem modifizierten Prüfungsansatz des Senats nunmehr mit anderer Grundlage und Zielrichtung (dazu unten unter c).

    Danach sollte auf diesem Weg der - durchschnittliche - Marktpreis als regelmäßig verbindliche Richtgröße der leistungsgerechten Vergütung ermittelt werden, soweit ein solcher Marktpreis feststellbar und er nicht aus Gründen mangelnder Pflegequalität unverwertbar war (vgl BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6 f).

    An der auf anderer Grundlage beruhenden Einschränkung in den Urteilen vom 14.12.2000 (BSGE 87, 199, 203 f = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6 f) hält der Senat nicht mehr fest.

    Daraus erwächst für die Pflegekassen aus der im Rechtsverhältnis zu den Versicherten bestehenden Treuhänderstellung (vgl BSGE 87, 199, 201 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 4) bereits auf dieser ersten Prüfungsstufe die Rechtspflicht, die von der Einrichtung vorgelegte Kalkulation in sich und ggf auch im Vergleich mit den Werten anderer Einrichtungen auf Schlüssigkeit und Plausibilität in dem Sinne zu überprüfen, ob diese Kostenkalkulation eine nachvollziehbare Grundlage für die vergleichende Bewertung auf der zweiten Prüfungsstufe sein kann.

    Im Hinblick auf den im Prüfverfahren bestehenden Beurteilungsspielraum der Schiedsstelle sind die Vorinstanzen im Anschluss an die Urteile des Senats vom 14.12.2000 (aaO) zutreffend von einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrollmöglichkeit des Schiedsspruchs ausgegangen.

    Den Abschluss des Verfahrens bildet bei fehlender Einigung der Schiedsspruch, der mit einer hinreichenden Begründung zu versehen ist (vgl BSGE 87, 199, 202 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 5 mwN).

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R
    Angestrebt wird damit eine zügige Konfliktlösung, soweit sich die Vertragsparteien über die Pflegesätze und die Vergütung für Unterkunft und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung nicht verständigen können (vgl BT-Drucks 12/5262 S 146 zu § 94 Abs. 5).

    Ausdrücklich soll hierdurch ein geschlossener Markt von Pflegeeinrichtungen verhindert und neuen innovativen Leistungsanbietern der Zugang zum Pflegemarkt offen gehalten und so der Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen gefördert werden (vgl BT-Drucks 12/5262 S 136 zu § 81 Abs. 3).

    Seine Vorgabe der leistungsgerechten Vergütung bedeutet deshalb eine "klare Absage an jegliche Form der Kostenerstattung" (vgl BT-Drucks 12/5262 S 144 zu § 93 Abs. 2).

    Dies belegen schließlich auch die Gesetzesmaterialien mit dem Hinweis, dass die Reglung eine "klare Absage" an jegliche Form der Kostenerstattung bedeute (vgl BT-Drucks 12/5262 S 144 zu § 93 Abs. 2).

    Dem entsprechend schien auch dem Gesetzgeber ursprünglich der Nachweis der voraussichtlichen Gestehungskosten als entbehrlich (vgl BT-Drucks 12/5262 S 145 zu § 94 Abs. 3).

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R
    Zum Maßstab erhoben ist dadurch der generalisierte Vergütungsbedarf eines idealtypischen und wirtschaftlich operierenden Pflegeheimes (ebenso BVerwGE 108, 47, 55 zur inhaltsgleichen Klausel des § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG idF des Art. 1 Nr. 9 des 2. SKWPG).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2000 - 7 U 189/99

    Einmaliges Betätigen des Türschlosses - unverzügliche Vorlage der Stehlgutliste

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R
    Unvereinbar mit der Annahme eines rein wirtschaftlich agierenden Pflegemarkts seien auch die weitgehende Ermächtigung der Pflegekassen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 79 SGB XI) und zur Einholung von Kostennachweisen (§ 85 Abs. 3 SGB XI) sowie die Kartellierung der Pflegekassen beim Vertragsabschluss (§ 85 Abs. 2 Satz 1 SGB XI; vgl dazu Mayer, NZS 2008, 639, 642; Neumann, SGb 2001, 405, 409 und 2007, 521, 524 f; ders in: Köbl/Brünner, aaO, S 25, 33 ff; Neumann/Bieritz-Harder, Die leistungsgerechte Pflegevergütung, 2002, 33 f; Brünner, aaO, S 167; Riege, ZfS 2001, 268, 273; zurückhaltender Udsching in: Schnapp, Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, 2004, S 171f RdNr 417).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung ist es indes nicht ausreichend, wenn eine erhebliche und nicht durch konkrete Fakten belegte Erhöhung der Personalkosten mit der Begründung begehrt wird, diese Beträge seien an dem durchschnittlichen tariflichen Arbeitgeberaufwand pro Vollzeitstelle orientiert, den die beklagte Schiedsstelle ohne Nachweis der konkreten Gestehungskosten regelmäßig anerkenne (zu einer solchen Begründung vgl Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 3 und 12).

    Deshalb kann etwa der Verweis auf Einkaufsmöglichkeiten in einem bestimmten Ort ausreichen, wenn in der Schiedsstellenverhandlung dazu nichts Abweichendes vorgetragen wird (vgl Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 21).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 P 758/11

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für

    In der Begründung legte sie zunächst die gesetzlichen und rahmenvertraglichen Vorschriften, insoweit insbesondere § 17 RV sowie die Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1 sowie B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R, beide in juris), wonach die Ermittlungen der leistungsgerechten Pflegevergütungen in einem sogenannten "zweistufigen Verfahren" erfolge, bei welchem im ersten Prüfungsschritt die Plausibilität der einzelnen Kostenansätze und im zweiten Prüfungsschritt festzustellen sei, ob der auf nachvollziehbaren prognostischen Gestehungskosten begründete Vergütungsanspruch den Vergütungsvergleich mit anderen Einrichtungen standhalte und insoweit leistungsgerecht im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sei, dar.

    Die Klägerin zu 2) sei der vom BSG im Urteil vom 29. Januar 2009 (B 3 P 6/08 R a.a.O.) und LSG vom 5. März 2010 (L 4 P 4532/08 KL a.a.O.) geforderten gesteigerten Nachweispflicht bei den prozentualen Steigerungen zwischen bisherigen, angeblich nicht auskömmlichen und neuen Pflegevergütungen nicht nachgekommen.

    Eine besonders substantiierte Begründungspflicht der Klägerin zu 2) mit Blick auf die Erhöhung der Kostensätze bestehe nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 R - a.a.O.) hier nicht.

    Wie die Beklagte zu Recht ausführt, besteht eine gesteigerte Nachweispflicht nach dem Urteil des BSG vom 29. Januar 2009 (B 3 P 6/08 R a.a.O.) dann, wenn in den Vorjahren aufgrund fehlerhafter Kalkulation oder bewusst - etwa um Marktsegmente zu erobern - die Kostenansätze zu niedrig angesetzt worden sind.

    Fiktive Kosten können nicht Grundlage für die Festsetzung der Pflegesätze durch die Beklagte sein (BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 R - a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der Pflegesätze und Entgelte

    Mit den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 6/08 R u.a.) habe das BSG es genügen lassen, wenn "Kostensteigerungen zum Beispiel auf erhöhte Energiekosten zurückzuführen sind oder im Personalbereich auf die normale Lohnsteigerungsrate begrenzt sind bzw. durch Veränderungen im Personalschlüssel oder bei der Fachkraftquote bedingt sind".

    In diesem Verfahren habe sie sich in vielfacher Weise vor eine untypische Aufgabe gestellt gesehen, da sich die Vertragsparteien offenbar nicht an den vom BSG in den Urteilen vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R u.a. für Pflegesatzverhandlungen entwickelten Vorgaben orientiert hätten.

    Das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 29. Januar 2009 in den Verfahren B 3 P 8/07 R, B 3 P 9/07 R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R grundsätzliche Ausführungen zu den Pflegesatzverhandlungen und zur Auslegung der vorgenannten Vorschriften gemacht und insbesondere zum Schiedsstellenverfahren im Verfahren B 3 P 7/08 R erläutert, dass der Schiedsspruch seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium darstelle.

    Für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung ist es indes nicht ausreichend, wenn eine erhebliche und nicht durch konkrete Fakten belegte Erhöhung der Personalkosten mit der Begründung begehrt wird, diese Beträge seien an dem durchschnittlichen tariflichen Arbeitgeberaufwand pro Vollzeitstelle orientiert, den die beklagte Schiedsstelle ohne Nachweis der konkreten Gestehungskosten regelmäßig anerkenne (zu einer solchen Begründung vgl Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 3 und 12) .".

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12

    Soziale Pflegeversicherung - Vereinbarungen über Pflegesätze zwischen

    Zur Anwendung dieser gesetzlichen Regelungen hat das Bundessozialgericht mit insgesamt fünf Urteilen vom 29. Januar 2009 (in den Verfahren B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R, B 3 P 9/08 R, B 3 P 8/07 R und B 3 P 9/08 R) entschieden und hierzu im Verfahren B 3 P 7/08 R (mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) grundlegend Folgendes ausgeführt:.

    Für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung ist es indes nicht ausreichend, wenn eine erhebliche und nicht durch konkrete Fakten belegte Erhöhung der Personalkosten mit der Begründung begehrt wird, diese Beträge seien an dem durchschnittlichen tariflichen Arbeitgeberaufwand pro Vollzeitstelle orientiert, den die beklagte Schiedsstelle ohne Nachweis der konkreten Gestehungskosten regelmäßig anerkenne (zu einer solchen Begründung vgl. Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 3 und 12) .

  • LSG Sachsen, 19.12.2023 - L 8 SO 12/23
    Darüber hinaus können sich Gründe für einen in diesem Sinne als wirtschaftlich angemessen anzusehenden höheren Aufwand insbesondere aus Besonderheiten im Versorgungsauftrag der Einrichtung ergeben, etwa aus besonders personalintensiven Betreuungserfordernissen, aus besonderen Leistungsangeboten zugunsten der Heimbewohner oder einem in der Pflegequalität zum Ausdruck kommenden Personalschlüssel (BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 R - juris Rn. 36).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 8/07 R

    Festsetzung der Vergütung für ambulante Pflegeleistungen durch Schiedsspruch -

    Deshalb brauchte der Senat nicht über die Frage zu entschieden, ob und in welchem Umfang das mit Urteil vom 14.12.2000 (BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1) entwickelte und mit den Urteilen vom 29.1.2009 (B 3 P 9/07 R, B 3 P 6/08 R, B 3 P 7/08 R und B 3 P 9/08 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 bestimmt) modifizierte Modell zur Festlegung einer angemessenen, leistungsgerichteten Vergütung für stationäre Pflegeleistungen im ambulanten Bereich anzuwenden ist.
  • LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 55/11

    Schiedsstellenverfahren, Kostenkalkulation, Wirtschaftlichkeit

    Wie das BSG erstmals in Urteilen vom 29.01.2009 (z.B. B 3 P 7/08 R, B 3 P 9/07 R , B 3 P 9/08 R, B 3 P 6/08 R, alle veröffentlicht in Juris) und zuletzt im Urteil vom 16.05.2013 (B 3 P 2/12 R - Juris) ausgeführt hat, sind in teilweiser Abkehr von den früheren Urteilen vom 14.12.2000 (a.a.O.) Pflegesatzverhandlungen und nachfolgende Schiedsstellenverfahren grundsätzlich nach einem zweigliedrigen Prüfschema durchzuführen:.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für

    Zur Begründung des Antrags führte die Klägerin aus, die von ihr für das U.-S. beantragten Pflegesätze entsprächen den vom Bundessozialgericht (BSG) mit den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1 sowie B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R, beide in juris) aufgestellten Vorgaben.
  • LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13

    Kündigung der Vergütungsvereinbarung und Leistungsvereinbarung zur Erbringung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht zum insoweit vergleichbaren Regelungsgefüge des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI (BSG, Urteile vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R und vom 17. Dezember 2009, B 3 P 3/08 R) sind als plausible und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Gestehungskosten erhöhte Personalkosten durch die Einhaltung tariflicher Bindungen anzusehen (BSG a. a. O.; vgl. auch Jaritz/Eicher, jurisPK-SGB XII, § 75 RdNr. 49), so dass die Geltendmachung von tarifgebundenen Personalkosten im Rahmen der Vergütungsverhandlungen geeignet ist, eine insoweit erleichterte (d.h. ohne externen Vergleich) Plausibilitätsprüfung herbeizuführen.

    Wie bereits ausgeführt, führt die Geltendmachung tariflich gebundener Personalkosten im Rahmen der Verhandlungen zu einer Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteile vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R und vom 17. Dezember 2009, B 3 P 3/08 R) zu der Annahme der Wirtschaftlichkeit solcher Kosten, mithin dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der Personalkosten nicht im Rahmen eines externen Vergleichs plausibel gemacht werden müssen.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 P 1544/14

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer

    Ergänzt habe sie die Kalkulation im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, z.B. Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 -, in juris) zudem um einen Wagnis- und Risikozuschlag von 3 v.H.
  • LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 27/10

    Alle vom Gesetz zu Vertragsparteien bestimmten Kostenträger sind am

  • BSG, 14.02.2014 - B 3 P 19/13 B

    Pflegeversicherung - Vertragspartei nach § 85 Abs 2 S 1 SGB 11

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - L 27 P 7/08

    Gesetzliche Pflegeversicherung - gerichtliche Überprüfung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17

    Vergütungsvereinbarung - öffentlich-rechtlicher Vertrag - Schriftform -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2012 - L 9 SO 1/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2014 - L 4 P 2042/13
  • LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 8 SO 69/21
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 395/10
  • LSG Hamburg, 20.10.2016 - L 4 SO 54/14
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1221/10

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08

    Sozialhilfe - Schiedsspruch der Schiedsstelle - Behörde iS von § 1 Abs 2 SGB 10 -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.06.2013 - L 8 SO 27/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2014 - L 4 P 295/12
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 4 P 690/13
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 P 4063/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht