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   BSG, 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B   

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https://dejure.org/2016,4987
BSG, 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B (https://dejure.org/2016,4987)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B (https://dejure.org/2016,4987)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - B 9 SB 92/15 B (https://dejure.org/2016,4987)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 10/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B
    Das diesen Anspruch verneinende Urteil des LSG vom 29.11.2012 hat das BSG auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 14.11.2013 (B 9 SB 10/13 B) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen, weil sich das Urteil unter Verletzung von § 407a Abs. 2 ZPO auf ein im Verwaltungsverfahren eingeholtes Gutachten von Prof. Dr. B. gestützt hat.

    Die Beschwerde rügt ferner erneut eine Verletzung von § 118 Abs. 1 SGG iVm § 407a ZPO, weil das LSG bei seiner Entscheidung Feststellungen des Sachverständigen Prof. Dr. B. gemäß dessen Gutachten vom 11.12.2006 erneut zugrunde gelegt habe, entgegen der Entscheidung des erkennenden Senats vom 14.11.2013 (B 9 SB 10/13 B).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie im Fall des Klägers - darauf gestützt, es liege ein Verfahrensmangel vor, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 1 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) zunächst die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 41/03 R

    Überschreiten der Fünf-Monats-Frist zur Urteilsabsetzung - fehlende

    Auszug aus BSG, 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B
    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (GmSOGB SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; BSGE 91, 283 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1, RdNr 4 mwN).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BSG, 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B
    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (GmSOGB SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; BSGE 91, 283 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1, RdNr 4 mwN).
  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem ungeordneten Vortrag unter Heranziehung von Verwaltungs- und Prozessakten das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2015 - L 11 SB 175/13
    Auszug aus BSG, 29.01.2016 - B 9 SB 92/15 B
    L 11 SB 175/13 ZVW (LSG Niedersachsen-Bremen).
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