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   BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B   

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https://dejure.org/2018,15278
BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B (https://dejure.org/2018,15278)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B (https://dejure.org/2018,15278)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - B 12 R 62/16 B (https://dejure.org/2018,15278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Betriebsprüfung; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung; Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in den miteinander zu vergleichenden Entscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Dem stellt er als widersprechende Rechtssätze Aussagen aus den Urteilen des BSG vom 18.11.2015 (B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25), 25.4.2012 (B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15), 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris) und 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) gegenüber.

    Darüber hinaus sieht der Kläger eine weitere Abweichung vom Urteil des BSG vom 18.11.2015 (B 12 KR 16/13 R aaO) darin, dass es nach der angegriffenen Entscheidung des LSG für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung unerheblich sei, "ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer zusätzlich für andere Auftraggeber tätig" werde, während nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung "eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber maßgeblich" sei, "wenn weitere typische Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit, wie z.B. einem werbenden Auftreten am Markt, hinzutreten" würden.

    Demgegenüber habe das BSG mit seinen Urteilen vom 18.11.2015 (B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25) und 11.3.2009 (B 12 KR 21/07 R - Juris) folgenden Rechtssatz aufgestellt: "Die vertragliche Einräumung einer Delegationsbefugnis ist - sofern von ihr realistischerweise Gebrauch gemacht werden könnte - als Indiz für die Selbstständigkeit bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung in die vorzunehmende Gesamtwürdigung einzubeziehen".

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Soweit der Kläger die geltend gemachte Divergenz damit begründet, dass nach der angegriffenen Entscheidung des LSG durch die Nutzung des privaten PKW des Beigeladenen zu 3. eigene Betriebsmittel in nennenswertem Umfang nicht eingesetzt worden seien, das BSG mit seinen Urteilen vom 22.6.2005 (B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5), 19.8.2003 (B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1) und 27.11.1980 (8a RU 26/80 - Juris) aber festgestellt habe, dass "die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges und die damit einhergehende Lastentragung durchaus für eine selbständige Tätigkeit spricht", ist ebenfalls keine entscheidungserhebliche Divergenz bezeichnet.

    Abgesehen davon, kann die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs und die damit einhergehende Lastentragung iVm anderen Gesichtspunkten für eine selbstständige Tätigkeit sprechen (BSG Urteil vom 22.6.2005 aaO RdNr 28).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Dem stellt er als widersprechende Rechtssätze Aussagen aus den Urteilen des BSG vom 18.11.2015 (B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25), 25.4.2012 (B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15), 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris) und 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) gegenüber.

    Schließlich erblickt der Kläger darin eine Abweichung von den Urteilen des BSG vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris), 12.2.2004 (B 12 KR 26/02 R - Juris) und 27.11.1980 (8a RU 26/80 - Juris), dass das LSG die Erteilung von Anweisungen und Durchführung von Kontrollen durch den Kläger als für eine abhängige Beschäftigung sprechende Indizien gewertet habe.

  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Soweit der Kläger die geltend gemachte Divergenz damit begründet, dass nach der angegriffenen Entscheidung des LSG durch die Nutzung des privaten PKW des Beigeladenen zu 3. eigene Betriebsmittel in nennenswertem Umfang nicht eingesetzt worden seien, das BSG mit seinen Urteilen vom 22.6.2005 (B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5), 19.8.2003 (B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1) und 27.11.1980 (8a RU 26/80 - Juris) aber festgestellt habe, dass "die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges und die damit einhergehende Lastentragung durchaus für eine selbständige Tätigkeit spricht", ist ebenfalls keine entscheidungserhebliche Divergenz bezeichnet.

    Schließlich erblickt der Kläger darin eine Abweichung von den Urteilen des BSG vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris), 12.2.2004 (B 12 KR 26/02 R - Juris) und 27.11.1980 (8a RU 26/80 - Juris), dass das LSG die Erteilung von Anweisungen und Durchführung von Kontrollen durch den Kläger als für eine abhängige Beschäftigung sprechende Indizien gewertet habe.

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Schließlich erblickt der Kläger darin eine Abweichung von den Urteilen des BSG vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris), 12.2.2004 (B 12 KR 26/02 R - Juris) und 27.11.1980 (8a RU 26/80 - Juris), dass das LSG die Erteilung von Anweisungen und Durchführung von Kontrollen durch den Kläger als für eine abhängige Beschäftigung sprechende Indizien gewertet habe.
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Soweit der Kläger die geltend gemachte Divergenz damit begründet, dass nach der angegriffenen Entscheidung des LSG durch die Nutzung des privaten PKW des Beigeladenen zu 3. eigene Betriebsmittel in nennenswertem Umfang nicht eingesetzt worden seien, das BSG mit seinen Urteilen vom 22.6.2005 (B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5), 19.8.2003 (B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1) und 27.11.1980 (8a RU 26/80 - Juris) aber festgestellt habe, dass "die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges und die damit einhergehende Lastentragung durchaus für eine selbständige Tätigkeit spricht", ist ebenfalls keine entscheidungserhebliche Divergenz bezeichnet.
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 16.7.2004 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Demgegenüber habe das BSG mit seinen Urteilen vom 18.11.2015 (B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25) und 11.3.2009 (B 12 KR 21/07 R - Juris) folgenden Rechtssatz aufgestellt: "Die vertragliche Einräumung einer Delegationsbefugnis ist - sofern von ihr realistischerweise Gebrauch gemacht werden könnte - als Indiz für die Selbstständigkeit bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung in die vorzunehmende Gesamtwürdigung einzubeziehen".
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Dem stellt er als widersprechende Rechtssätze Aussagen aus den Urteilen des BSG vom 18.11.2015 (B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25), 25.4.2012 (B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15), 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris) und 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) gegenüber.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 29.01.2018 - B 12 R 62/16 B
    Dem stellt er als widersprechende Rechtssätze Aussagen aus den Urteilen des BSG vom 18.11.2015 (B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25), 25.4.2012 (B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15), 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris) und 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) gegenüber.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 R 5347/15
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