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   BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R   

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https://dejure.org/2006,2523
BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R (https://dejure.org/2006,2523)
BSG, Entscheidung vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R (https://dejure.org/2006,2523)
BSG, Entscheidung vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R (https://dejure.org/2006,2523)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung einer Leistungsminderung - duldungspflichtiger Eingriff - Mitwirkungsobliegenheit - Kniegelenksendoprothese

  • openjur.de

    Erwerbsminderungsrente; Zeit- bzw Dauerrente; Unwahrscheinlichkeit der Behebung einer Leistungsminderung; duldungspflichtiger Eingriff; Mitwirkungsobliegenheit; Kniegelenksendoprothese

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw. Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung einer Leistungsminderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwahrscheinlichkeit der Behebung einer Erwerbsminderung als Voraussetzung für die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Befristung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Regelfall; Auswirkungen der Operationsmöglichkeit ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Wann ist eine Besserung des Gesundheitszustandes "unwahrscheinlich"?

  • Judicialis

    SGB VI F: 20.12.2000 § 43; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 102 Abs 2 S 1; ; SGB VI F: 20.12.2000 § 102 Abs 2 S 4; ; SGB VI F: 18.12.1989 § 102 Abs 2 S 1 Nr 1; ; RVO § 1276; ; RRErwerbG; ; SGB I § 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei Unwahrscheinlichkeit der Behebung einer Leistungsminderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für eine Dauerrente wegen Erwerbsminderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 147
  • NZS 2006, 655
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80

    Zeitlich unbeschränkte Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Prognose über

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R
    Nach den Feststellungen des LSG sind die Gesundheitsstörungen der Klägerin, die zur Aufhebung ihrer Leistungsfähigkeit führen, einer weiteren Behandlung zugänglich, so dass von einer auf Dauer aufgehobenen Leistungsfähigkeit im Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch die Beklagte (zum Zeitpunkt der Beurteilung bei Überprüfung einer Rechtmäßigkeit einer Prognoseentscheidung bei befristeten Renten wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eingehend: BSGE 53, 100, 102 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 mwN; vgl auch BSG Urteile vom 7. April 1992 - 8 RKn 1/91 - SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 und 8 RKn 6/91 - veröffentlicht bei Juris) nicht ausgegangen werden kann.

    Dies verstand die Rechtsprechung des BSG als Wahrscheinlichkeit der Behebung der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit (BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6).

    Überdies werden für diese Neuordnung psychologische Gründe angeführt, weil bei befristeten Renten die Gefahr geringer sei, dass sich ein Leistungsberechtigter dauerhaft auf die Situation als "Rentner" einrichte und die Motivation zur Rückkehr in das Erwerbsleben verliere (so: Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, RdNr 18 zu § 102 SGB VI, Stand Mai 2001; zum Ziel der "baldigen Wiedereingliederung" und dem Entgegenwirken eines "Rentendenken" durch Zeitrente auch nach altem Recht vgl jedoch BSGE 53, 100, 105 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 S 14).

    Mithin kann auch die bisherige Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 102/80 - BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6), wonach die Behebung der Erwerbsminderung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wahrscheinlich sein muss, zur Auslegung des Merkmals "unwahrscheinlich" nicht - auch nicht im Umkehrschluss - herangezogen werden (so auch: Bayerlein, Bönisch ua, MittLVA Oberfr 2001, 10, 69).

    Zwar hatte das BSG zu § 1276 Abs. 1 RVO idF des 20. Rentenanpassungsgesetzes mit der Formulierung (... dass die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in absehbarer Zeit behoben) "sein kann" (statt zuvor "sein wird") entschieden, dass bei der insoweit anzustellenden Prognoseentscheidung ua auch die "Bereitschaft (des Versicherten) zur Mitwirkung" zu berücksichtigen sei (BSGE 53, 100, 105 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 S 15).

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Die

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R
    Nach den Feststellungen des LSG sind die Gesundheitsstörungen der Klägerin, die zur Aufhebung ihrer Leistungsfähigkeit führen, einer weiteren Behandlung zugänglich, so dass von einer auf Dauer aufgehobenen Leistungsfähigkeit im Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch die Beklagte (zum Zeitpunkt der Beurteilung bei Überprüfung einer Rechtmäßigkeit einer Prognoseentscheidung bei befristeten Renten wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eingehend: BSGE 53, 100, 102 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 mwN; vgl auch BSG Urteile vom 7. April 1992 - 8 RKn 1/91 - SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 und 8 RKn 6/91 - veröffentlicht bei Juris) nicht ausgegangen werden kann.
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R
    Nach den Feststellungen des LSG sind die Gesundheitsstörungen der Klägerin, die zur Aufhebung ihrer Leistungsfähigkeit führen, einer weiteren Behandlung zugänglich, so dass von einer auf Dauer aufgehobenen Leistungsfähigkeit im Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch die Beklagte (zum Zeitpunkt der Beurteilung bei Überprüfung einer Rechtmäßigkeit einer Prognoseentscheidung bei befristeten Renten wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eingehend: BSGE 53, 100, 102 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 mwN; vgl auch BSG Urteile vom 7. April 1992 - 8 RKn 1/91 - SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 und 8 RKn 6/91 - veröffentlicht bei Juris) nicht ausgegangen werden kann.
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 38/81
    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R
    Angesichts des gegenüber der vorherigen Gesetzesfassung umgekehrten Regel-Ausnahme-Verhältnisses ist die Rechtsprechung des BSG zu § 1276 Abs. 1 RVO (BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 4; BSG Urteil vom 8. September 1982 - 5b RJ 38/81 - veröffentlicht bei Juris) überholt, wonach (nur) eine "zumutbare" ärztliche Behandlung der Gewährung befristeter (statt unbefristeter) Rente nicht entgegensteht.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 R 3020/03

    Rente wegen Erwerbsminderung - Behebung der Minderung der Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R
    Dieser Gedanke kann nicht aus § 65 Abs. 2 SGB I in das Rentenrecht übertragen werden (vgl LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25. Februar 2004, NZS 2005, 31; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 5. April 2005 - L 11 R 3020/03, veröffentlicht bei Juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - L 6 RJ 311/03

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Besserung des

    Auszug aus BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R
    Dieser Gedanke kann nicht aus § 65 Abs. 2 SGB I in das Rentenrecht übertragen werden (vgl LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25. Februar 2004, NZS 2005, 31; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 5. April 2005 - L 11 R 3020/03, veröffentlicht bei Juris).
  • SG Dresden, 27.09.2019 - S 4 R 876/18

    Erwerbsminderungsrente auch bei fehlender Behandlung einer psychischen Erkrankung

    Dass die Frage der Behandelbarkeit einer Erkrankung, die die Leistungsfähigkeit quantitativ beeinträchtigt, nach der hier vertretenden Auffassung nur für die Frage der Befristung und Dauer einer Rente - und der sich gegebenenfalls anschließenden Behandlungsmaßnahmen - von Bedeutung sein kann, wird auch durch das Urteil des Bundessozialgericht vom 29.03.2006 (Az. B 13 RJ 31/05 R) bestätigt.
  • BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rente wegen

    Die vom LSG zudem angeführte BSG-Entscheidung vom 29.3.2006 betrifft schon nicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Gesundheitsstörungen aufgrund seelischer Erkrankungen die Erwerbsfähigkeit mindern, sondern die hiervon zu trennende Frage nach der Befristung einer bei festgestellter Erwerbsminderung zu leistenden Rente; (nur) insoweit gilt, dass erst dann davon ausgegangen werden kann, dass die Behebung einer Erwerbsminderung unwahrscheinlich iS von § 102 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 SGB VI ist - mit der Folge, dass die Rente ausnahmsweise unbefristet zu leisten ist -, wenn alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und auch hiernach ein aufgehobenes Leistungsvermögen besteht (Senatsurteil vom 29.3.2006 - B 13 RJ 31/05 R - BSGE 96, 147 = SozR 4-2600 § 102 Nr. 2, RdNr 21) .
  • SG Oldenburg, 13.09.2017 - S 81 R 54/16

    Erwerbsminderung; Fehlende Behandlung; Psychische Erkrankung; Psychische

    (so auch BSG, Urt. v. 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R, zitiert nach juris, wonach eine Besserungssicht dazu führt, dass statt einer Dauerrente lediglich eine befristete Rente zu gewähren ist) Die in Rente auf Zeit setzt die begründete Aussicht voraus, dass die Erwerbsminderung in absehbarer Zeit behoben sein wird.

    So führte auch das BSG aus, dass eine bestehende Besserungsaussicht (dort bei einer bestehenden Knieschädigung und einer Besserungssicht im Falle der Implantation einer Knieprothese) lediglich dazu führt, dass die Rente zu befristen ist, anstatt sie dauerhaft zu zahlen (Urt. v. 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R, zitiert nach juris,).

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