Rechtsprechung
   BSG, 29.04.1970 - 2 RU 204/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,11343
BSG, 29.04.1970 - 2 RU 204/68 (https://dejure.org/1970,11343)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1970 - 2 RU 204/68 (https://dejure.org/1970,11343)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1970 - 2 RU 204/68 (https://dejure.org/1970,11343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,11343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66

    Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.04.1970 - 2 RU 204/68
    ständige prozessuale Ansprüche, so daß die Zulässigkeit der Berufung für jeden dieser Ansprüche gesondert zu prüfen ist (BSG 5, 222, 225; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 15, 8"69" Band I S, 250 d 1 ff), Mit Recht macht die Revision hingegen geltend, daß das LSG die Frage nicht sachlich entschieden hat, ob der Bescheid der Beklagten vom 200 November 1964 auch insofern rechtmäßig ist, als die Rente einer wesenter wegen lichen Besserung der Unfallfolgen neu festgestellt hat, Insoweit ist zwar die Berufung nach 5 145 Nr° 4 Halbsatz 1, 20 Alternative SGG im allgemeinen ausgeschlossen° Da der Rechtsstreit wegen der Höhe der Dauerrente jedoch auch darum geführt wird, ob der JAV zutreffend festgesetzt worden ist, liegt insoweit ein einheitlicher prozessualer Anspruch, welcher verschiedene Streitpunkte umschließt, vor° In einem solchen Fall darf die Zulässigkeit der Berufung nicht danach aufgespalten Zulässigwerden, ob - bei keit der Berufung im übrigen - für einen einzelnen Streitpunkt dieses Rechtsmittel ausgeschlossen ist, Sind - wie hier - im Berufungsverfahren die Neufeststellung der Dauerrente wegen Änderung der Verhältnisse und der der Dauerrente zugrundeliegende JAV streitig, ist die Berufung insgesamt zulässig, In diesem Sinne hat der erkennende Senat unter Fortentwicklung seiner Rechtsprechung (BSG£L222" 225 ff) im Urteil vom 27° August 1969 (2 RU 195/66 nicht abgedruckt in SozR Nr"'5.
  • LSG Hessen, 04.02.1976 - L 3 U 810/74
    Hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - die Berufung bezüglich der vorläufigen Verletztenrente gemäß § 145 Nr. 3 SGG unzulässig, und zwar auch dann, wenn allein Streitgegenstand die Berechnung des JAV ist (vgl. BSG, Urt. v. 31.1.1961 - 2 RU 100/59 - in SozR Nr. 8 zu § 145 SGG; 29.4.1970 - 2 RU 204/68 - in Breith. 1970, 893; 11.10.1973 - 8/2 RU 196/72 -).
  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 44/70
    - 2 RU - und Brackmann, Handbuch der Son, 10 - 7o Aufl° SC 250 d I ff)t Der erkennende Senat hat im Urteil vom 280 Juni 1957 (BSG 5, 222 ff) entschieden, daß die Berufung nicht nach 5 145 Nr, 4 SGG unzulässig ist, wenn außer über den Grad der MdB guch über die Höhe des JAV Streit bestehto An dieser Rechtsprechung hat der Senat für die Zeit nach der Änderung des @ 145 SGG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vom 250 Juni 1958 (BGBl I 409) festgehalten (Urteile vom 27"801969 2 RU 195/66 - und vom 29, 4,197o - 2 RU 204/68 - in Breithaupt 1970, 895), Der vorliegende Fall bietet keinen Anlaß, hiervon abzuweioheno Es kann dahinstehen, ob die Berufung, wenn der Kläger mit ihr allein die Gewährung der Rente von 1945 bis zum 29, März 1955 begehrt hätte, nach 5 145 Nr. 2 SGG ausgeschlossen wäre° Wegen der Eine heitlichkeit des prozessualen Anspruchs hätte das LSG außer über den JAV sowohl über den Grad der MdB als auch darüber eine Saohentscheidung treffen müssen, ob die Beklagte zu Recht die Rente erst vom 505 März 1953 an festgestellt hat (vgl, Brackmann, aaO, 80 250 d II)" Da dies nicht geschehen ist, leidet das Berufungsverfahren an einem - von der Revision gerügten - wesentlichen Mangel, Die hiernach zulässige Revision des Klägers ist auch begründet, weil nicht auszuschließen ist, daß das LSG bei einer Entscheidung in der Sache zu einem für den Kläger günstigeren Ergebnis gelangt wäre,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht