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   BSG, 29.04.1976 - 12/3 RK 38/75   

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https://dejure.org/1976,7427
BSG, 29.04.1976 - 12/3 RK 38/75 (https://dejure.org/1976,7427)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1976 - 12/3 RK 38/75 (https://dejure.org/1976,7427)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1976 - 12/3 RK 38/75 (https://dejure.org/1976,7427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialversicherungsbeiträge - Mitwirkung an der Entrichtung - Arbeitgeber - Aufgaben der Einzugsstelle - Vereitelung von Feststellungen - Nachforderung von Beiträgen - Betriebsprüfung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 38/75
    nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast: BSGE 6, 70, 72, 75; 8, 245, 247; 15, 112, 114, 19, 52, 55; 24, 25, 27; 50, 121, 125).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79

    Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 38/75
    nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast: BSGE 6, 70, 72, 75; 8, 245, 247; 15, 112, 114, 19, 52, 55; 24, 25, 27; 50, 121, 125).
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 38/75
    nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast: BSGE 6, 70, 72, 75; 8, 245, 247; 15, 112, 114, 19, 52, 55; 24, 25, 27; 50, 121, 125).
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 56/58

    Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberanteils der Krankenversicherungsbeiträge für

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 38/75
    Diese gesamten Mitwirkungspflichten treffen den Arbeitgeber auch dann, wenn er Personen lediglich unständig beschäftigt (@@446, 441 EVO; noch anders für die Meldepflicht unständig Beschäftigter: BSGE 17, 182, 485 = SozR Nr. 2 Bl. Aa 4 Rücks., 5 zu 5 441 RVG).
  • BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 38/75
    nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast: BSGE 6, 70, 72, 75; 8, 245, 247; 15, 112, 114, 19, 52, 55; 24, 25, 27; 50, 121, 125).
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 38/75
    nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast: BSGE 6, 70, 72, 75; 8, 245, 247; 15, 112, 114, 19, 52, 55; 24, 25, 27; 50, 121, 125).
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 38/75
    Insofern hängt die jeweilige Beitragspflicht von der jeweiligen Versicherungspflicht ab; die Beitragspflicht ist die zwingende Rechtsfolge der Versicherungspflicht (BSGE 57, 114, 115; BSGE 15, 118, 122f = SozR Nr. 2 zu 5 1599 RVG).
  • BSG, 28.04.1977 - 12 RK 25/76

    Erstreckung der Sozialversicherungspflicht eines Gemüsegroßhändlers auf

    Sie meint aber, entgegen dem Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1976 - 12/3 RK 38/75 - begründe die Vorschrift des § 449 Abs. 1 RVOüberhaupt keine Meldepflicht des Arbeitgebers für unständig Beschäftigte.

    Dies könnte der Fall sein, wenn die Beklagte in Kenntnis dieser Umstände in der vorauf gegangenen Zeit eine derartige Verhaltensweise für die Klägerin erkennbar geduldet hatte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1976 - 12/3 RK 38/75 -).

  • BSG, 23.02.1977 - 12 RK 34/76

    Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht oder eine Versicherungsfreiheit zur

    Sie beruft sich dazu auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Februar 1974 (12 RK 30/72) und 29. April 1976 (12/3 RK 38/75).

    Der Grundsatz, daß Beiträge von der Einzugsstelle nur gefordert werden können, wenn sie vorher über die Versicherungspflicht namentlich bekannter Personen entschieden hat, wird, wie der Senat inzwischen mehrfach entschieden hat (Urteile vom 29. April 1976 - 12/3 RK 66/75 und 12/3 RK 38/75 - sowie Urteil vom 23. Februar 1977 - 12 RK 34/76) lediglich dann durchbrochen, wenn ein typischer Geschehensablauf eine bestimmte Folgerung aufdrängt (Beweis des ersten Anscheins) oder wenn die erforderliche Aufklärung durch den Arbeitgeber schuldhaft vereitelt worden ist.

  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 62/80

    Bescheid der Krankenkasse über die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Der Senat hat deshalb schon früher den Bescheid einer Einzugsstelle, in dem nur die Versicherungspflicht (Beitragspflicht) einer bestimmten Tätigkeit festgestellt war, ohne daß eine bestimmte diese Tätigkeit ausübende Person namentlich genannt war, für unzulässig gehalten (BSGE A5, 206 = SozR 2200 5 1227 Nr. 10; vgl auch BSGE 37, 114 und 41, 297 = SozR 2200 5 1399 Nr. 1 und Nr. 4, ferner die Urteile des Senats vom 29. April 1976, 12/3 RK 38/75, und vom 23. Februar 1977, 12 RK 34/76 = USK 7630 und 7713).
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