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   BSG, 29.04.1976 - 12/7 RAr 16/74   

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https://dejure.org/1976,6428
BSG, 29.04.1976 - 12/7 RAr 16/74 (https://dejure.org/1976,6428)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1976 - 12/7 RAr 16/74 (https://dejure.org/1976,6428)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1976 - 12/7 RAr 16/74 (https://dejure.org/1976,6428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Frage, ob der Wehrdienst zu den beruflichen Tätigkeiten gehört, die eine berufliche Umschulung förderungsfähig machen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 21/73

    Zur beruflichen Tätigkeit iSv AFuU § 3 Abs. 2 S. 2 als Voraussetzung für die

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 7 RAr 16/74
    Zur beruflichen Tätigkeit iS von AFuU § 3 Abs. 2 S 2 Fassung: 1969-12-18 gehören nicht Zeiten der Berufsausbildung (Bestätigung von BSG 1974-12-17 7 RAr 21/73 = SozR 4460 § 3 Nr. 4).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

    Für einen Willen des Gesetzgebers, insoweit die tarifvertragliche Regelungsmacht einzuschränken, fehlt jeglicher Hinweis (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 123/85 - zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BSG 29. April 1976 - 12/7 RAr 16/74 - juris-Rn. 16 zu § 3 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vom 18. Dezember 1969 - AFuU 1969) .
  • BSG, 27.01.1977 - 7/12/7 RAr 42/74

    Ausbildung iS von AFG § 40 - Fortbildung (AFG § 41) - Umschulung (AFG § 47)

    Dieses Verfahren wird nicht nur bei der Abgrenzung Ausbildung/Fortbildung, sondern auch bei der Abgrenzung Fortbildung/Umschulung praktiziert (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des 12. Senats z.B. in den Urteilen vom 29. April 1976 - 12/7 RAr 105/74 - und 12/7 RAr 16/74-).
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 67/77

    Berufliche Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis

    Für die Auslegung des AFG § 42 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht die Rechtsprechung des BSG zur Förderung einer beruflichen Umschulung unter der Bedingung von AFuU § 3 Abs. 2 vom 1969-12-18 (ANBA 1970, 85) herangezogen werden (vgl BSG 1976-02-19 12/7 RAr 16/74 = SozR 4460 § 3 Nr. 6).
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