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   BSG, 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B   

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https://dejure.org/2020,12332
BSG, 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B (https://dejure.org/2020,12332)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B (https://dejure.org/2020,12332)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2020 - B 1 KR 74/19 B (https://dejure.org/2020,12332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme für probatorische Sitzungen und Verhaltenstherapie; Anpassungsstörung und Essstörung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Kostenübernahme für probatorische Sitzungen und Verhaltenstherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabs BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5 f mwN) .
  • BSG, 09.05.2018 - B 1 KR 55/17 B

    Anspruch auf Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ) beruft, muss entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze im Urteil des Berufungsgerichts einerseits und in einem Urteil des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und Ausführungen dazu machen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen und das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl zB BSG vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B - juris RdNr 6; BSG vom 9.5.2018 - B 1 KR 55/17 B - juris RdNr 8; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Darlegungsanforderungen vgl BVerfG vom 8.9.1982 - 2 BvR 676/81 - juris) .
  • BVerfG, 08.09.1982 - 2 BvR 676/81
    Auszug aus BSG, 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ) beruft, muss entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze im Urteil des Berufungsgerichts einerseits und in einem Urteil des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und Ausführungen dazu machen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen und das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl zB BSG vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B - juris RdNr 6; BSG vom 9.5.2018 - B 1 KR 55/17 B - juris RdNr 8; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Darlegungsanforderungen vgl BVerfG vom 8.9.1982 - 2 BvR 676/81 - juris) .
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B

    Erstattung der Kosten für Wachstumshormone durch die gesetzliche

    Auszug aus BSG, 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ) beruft, muss entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze im Urteil des Berufungsgerichts einerseits und in einem Urteil des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und Ausführungen dazu machen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen und das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl zB BSG vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B - juris RdNr 6; BSG vom 9.5.2018 - B 1 KR 55/17 B - juris RdNr 8; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Darlegungsanforderungen vgl BVerfG vom 8.9.1982 - 2 BvR 676/81 - juris) .
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Auszug aus BSG, 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabs BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5 f mwN) .
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 4/16 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - psychotherapeutische Behandlung -

    Auszug aus BSG, 29.04.2020 - B 1 KR 74/19 B
    Die Klägerin formuliert zwar als Rechtssatz des LSG: "Ein Kostenerstattungsanspruch im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung setzt voraus, dass die Psychotherapeuten nach § 95 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 95 c SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, was bei Psychotherapeuten 1. die Approbation als Psychotherapeut und 2. den Fachkundenachweis voraussetzt", und stellt diesem Zitat den Rechtssatz des BSG gegenüber: "Zwingende Voraussetzung ärztlicher und ihr gleichgestellter psychotherapeutischer Krankenbehandlung als ein zentraler Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV ist die Approbation der ärztlichen und der psychotherapeutischen Behandler" (unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 13.12.2016 - B 1 KR 4/16 R - juris RdNr 10 und 16).
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