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   BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH   

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https://dejure.org/2021,16428
BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH (https://dejure.org/2021,16428)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH (https://dejure.org/2021,16428)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2021 - B 8 SO 23/20 BH (https://dejure.org/2021,16428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeughilfe als Eingliederungshilfeleistung; Verbescheidung eines Antrags; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Kraftfahrzeughilfe als Eingliederungshilfeleistung; Verbescheidung eines Antrags; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Die Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum (stRspr; vgl BSG vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG vom 4.5.2017 - B 3 KR 5/17 B - juris RdNr 11; BSG vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr ) .

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens kann nur im Ausnahmefall geboten sein, etwa wenn der schriftliche Vortrag eines Beteiligten wegen Unbeholfenheit oder Sprachunkenntnis keine Sachverhaltsaufklärung gewährleistet und ein Erscheinen auf eigene Kosten sich als undurchführbar erweist (vgl BSG vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11) .

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 3/91

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs - Gewährung rechtlichen Gehörs bei im Ausland

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Die Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum (stRspr; vgl BSG vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG vom 4.5.2017 - B 3 KR 5/17 B - juris RdNr 11; BSG vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr ) .

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens kann nur im Ausnahmefall geboten sein, etwa wenn der schriftliche Vortrag eines Beteiligten wegen Unbeholfenheit oder Sprachunkenntnis keine Sachverhaltsaufklärung gewährleistet und ein Erscheinen auf eigene Kosten sich als undurchführbar erweist (vgl BSG vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11) .

  • BSG, 04.05.2017 - B 3 KR 5/17 B

    Krankenversicherung; Versorgung mit einer Magnetfeldtherapie; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Die Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum (stRspr; vgl BSG vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG vom 4.5.2017 - B 3 KR 5/17 B - juris RdNr 11; BSG vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr ) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 10/19 R

    Zur Wirksamkeit eines von einer nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 SGB X

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Es stellen sich keine Fragen grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit den Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage (§ 88 SGG , vgl dazu etwa BSG vom 10.3.1993 - 14b/4 REg 1/91 - BSGE 72, 118 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2; BSG vom 15.12.1994 - 4 RA 67/93 - BSGE 75, 262 = SozR 3-8560 § 26 Nr. 2, juris RdNr 23) ; insbesondere ist auch bei antragsunabhängigen Leistungen, um die es sich bei Leistungen der Sozialhilfe im Grundsatz handelt (vgl § 18 SGB XII ) , eine Untätigkeitsklage nur zulässig, wenn zuvor die Vornahme des Verwaltungsakts bei der Behörde beantragt worden ist (vgl zuletzt BSG vom 23.3.2021 - B 8 SO 10/19 R unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht vom 31.8.1995 - 5 C 11/94 - BVerwGE 99, 158 = FEVS 46, 133) .
  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B

    Arbeitsunfall als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Ist einem Beteiligten - wie vorliegend der Klägerin - das Erscheinen zur mündlichen Verhandlung freigestellt worden, kann das Gericht die mündliche Verhandlung auch ohne den ordnungsgemäß geladenen, aber nicht erschienenen Prozessbeteiligten durchführen oder nach § 126 SGG nach Aktenlage entscheiden, ohne dass dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG ; Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ) verletzt würde ( BSG vom 21.6.1983 - 4 RJ 3/83 - juris RdNr 12; BSG vom 30.8.2018 - B 2 U 230/17 B - juris RdNr 5; BSG vom 25.2.2020 - B 13 R 320/18 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 3/83
    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Ist einem Beteiligten - wie vorliegend der Klägerin - das Erscheinen zur mündlichen Verhandlung freigestellt worden, kann das Gericht die mündliche Verhandlung auch ohne den ordnungsgemäß geladenen, aber nicht erschienenen Prozessbeteiligten durchführen oder nach § 126 SGG nach Aktenlage entscheiden, ohne dass dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG ; Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ) verletzt würde ( BSG vom 21.6.1983 - 4 RJ 3/83 - juris RdNr 12; BSG vom 30.8.2018 - B 2 U 230/17 B - juris RdNr 5; BSG vom 25.2.2020 - B 13 R 320/18 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B

    Umfang der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren im Falle

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Klägerin den Verfahrensmangel "Prozessurteil statt Sachurteil" (vgl nur BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 272/07 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 19 RdNr 6 mwN) geltend machen könnte, weil die Feststellung, die Klägerin habe keinen Antrag gestellt, das Ergebnis der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts gewesen ist, deren Fehlerhaftigkeit selbst bei einem Verstoß gegen Denkgesetze bzw die Grenzen freier Beweiswürdigung - wie von der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 17.4.2021 sinngemäß geltend gemacht - der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen kann.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Es stellen sich keine Fragen grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit den Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage (§ 88 SGG , vgl dazu etwa BSG vom 10.3.1993 - 14b/4 REg 1/91 - BSGE 72, 118 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2; BSG vom 15.12.1994 - 4 RA 67/93 - BSGE 75, 262 = SozR 3-8560 § 26 Nr. 2, juris RdNr 23) ; insbesondere ist auch bei antragsunabhängigen Leistungen, um die es sich bei Leistungen der Sozialhilfe im Grundsatz handelt (vgl § 18 SGB XII ) , eine Untätigkeitsklage nur zulässig, wenn zuvor die Vornahme des Verwaltungsakts bei der Behörde beantragt worden ist (vgl zuletzt BSG vom 23.3.2021 - B 8 SO 10/19 R unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht vom 31.8.1995 - 5 C 11/94 - BVerwGE 99, 158 = FEVS 46, 133) .
  • BSG, 25.02.2020 - B 13 R 320/18 B

    Widerruf einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Ist einem Beteiligten - wie vorliegend der Klägerin - das Erscheinen zur mündlichen Verhandlung freigestellt worden, kann das Gericht die mündliche Verhandlung auch ohne den ordnungsgemäß geladenen, aber nicht erschienenen Prozessbeteiligten durchführen oder nach § 126 SGG nach Aktenlage entscheiden, ohne dass dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG ; Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ) verletzt würde ( BSG vom 21.6.1983 - 4 RJ 3/83 - juris RdNr 12; BSG vom 30.8.2018 - B 2 U 230/17 B - juris RdNr 5; BSG vom 25.2.2020 - B 13 R 320/18 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91

    Erziehungsgeld - Behördliche Ermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 29.04.2021 - B 8 SO 23/20 BH
    Es stellen sich keine Fragen grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit den Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage (§ 88 SGG , vgl dazu etwa BSG vom 10.3.1993 - 14b/4 REg 1/91 - BSGE 72, 118 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2; BSG vom 15.12.1994 - 4 RA 67/93 - BSGE 75, 262 = SozR 3-8560 § 26 Nr. 2, juris RdNr 23) ; insbesondere ist auch bei antragsunabhängigen Leistungen, um die es sich bei Leistungen der Sozialhilfe im Grundsatz handelt (vgl § 18 SGB XII ) , eine Untätigkeitsklage nur zulässig, wenn zuvor die Vornahme des Verwaltungsakts bei der Behörde beantragt worden ist (vgl zuletzt BSG vom 23.3.2021 - B 8 SO 10/19 R unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht vom 31.8.1995 - 5 C 11/94 - BVerwGE 99, 158 = FEVS 46, 133) .
  • BSG, 26.08.2019 - B 9 V 6/19 B

    Beschädigtenrente nach körperlichen Misshandlungen während rechtsstaatswidriger

  • BSG, 17.03.2021 - B 1 KR 101/20 B

    Kostenübernahme für eine vollstationäre Borreliosebehandlung in Form einer

  • BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 05.02.2019 - B 8 SO 20/18 BH

    Gesonderte Übernahme einer Stromnachzahlung im Rahmen von Leistungen nach dem SGB

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 67/93

    Widerspruch - Leistungsbewilligung - Anfechtungsklage

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