Rechtsprechung
   BSG, 29.05.1991 - 4 RA 44/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3829
BSG, 29.05.1991 - 4 RA 44/90 (https://dejure.org/1991,3829)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 4 RA 44/90 (https://dejure.org/1991,3829)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 4 RA 44/90 (https://dejure.org/1991,3829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dänemark - Wohnzeiten - Studienzeiten - Freiwillige Weiterversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dänische Wohnzeiten als zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigende Beitragszeiten nach § 10 Abs. 1a AVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.03.1977 - 93/76

    Liegeois

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 44/90
    Dies ergebe sich aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Art. 9 Abs. 2 EWGV Nr. 1408/71. Schließlich habe schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Entscheidung vom 16. März 1977 (SozR 6050 Art. 9 Nr. 1) entschieden, daß Studienzeiten ein Fall der freiwilligen Versicherung iS des Art. 9 Abs. 2 der EWGV Nr. 1408/71 seien, die den Beschäftigungszeiten gleichgestellt werden müßten.

    Demgemäß hat der EuGH hinsichtlich der Anrechnung von Studienzeiten gemäß Art. 9 Abs. 2 aaO bereits entschieden, daß die Begriffe "freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung" in Art. 9 Abs. 2 aaO die Gleichstellung von Studienzeiten mit Beschäftigungszeiten im Rahmen eines Versicherungssystems umfassen (EuGH - Urteil vom 16. März 1977 -Az. 93/76 in SozR 6050 Art. 9 Nr. 1).

  • EuGH, 18.05.1989 - 368/87

    Hartmann Troiani / Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 44/90
    Zweck der Vorschrift ist es, wie der EuGH ausgeführt hat, die Gleichstellung der in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EG zurückgelegten Versicherungszeiten zu gewährleisten, damit die betroffenen Bürger die Voraussetzungen einer Mindestversicherungszeit erfüllen können, wenn eine nationale Regelung den Zugang zur freiwilligen Versicherung oder Weiterversicherung davon abhängig macht (EuGH - Urteil vom 18. Mai 1989 - Az. 368/87 in SozR 6050 Art. 9 Nr. 5).
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 79/89

    Entscheidung des ausländischen Versicherungsträgers über anrechenbare

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 44/90
    Die Klägerin hat nach der Mitteilung des dänischen Versicherungsträgers, zu deren Überprüfung Versicherungsträger oder Gerichte anderer Mitgliedsstaaten der EG grundsätzlich nicht befugt sind (vgl BSG-Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 RJ 79/89 in SozR 3-6050 Art. 45 Nr. 2), Wohnzeiten im Umfang von 4 Jahren, 11 Monaten und 23 Tagen zurückgelegt.
  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 78/80

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen (AVG § 82) bei Gewährung einer

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 44/90
    Da weitere Berufungszulassungsgründe nicht vorliegen, wäre damit ihre Berufung an sich nicht statthaft gewesen (BSGE 10, 186, 187; 52, 145, 147 = SozR 1200 § 14 Nr. 12; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 22).
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 5/77
    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 44/90
    Das Bundessozialgericht geht jedoch in ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, davon aus, daß in der Zulassung allein der Sprungrevision gemäß § 161 SGG durch ein SG auch die Zulassung der - ansonsten nicht statthaften - Berufung liegt (vgl zB BSGE 44, 203, 204 = SozR 1500 § 150 Nr. 9; SozR aaO Nr. 13).
  • BSG, 13.10.1983 - 11 RA 87/82

    Zulässigkeit der Berufung - Erstattungsanspruch - Einmalige Leistung

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 44/90
    Da weitere Berufungszulassungsgründe nicht vorliegen, wäre damit ihre Berufung an sich nicht statthaft gewesen (BSGE 10, 186, 187; 52, 145, 147 = SozR 1200 § 14 Nr. 12; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 22).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 54/11 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Beitragserstattung - mitgliedstaatliche

    Ebenso war das BSG zu den insofern unveränderten Vorgängerregelungen der §§ 1303 Abs. 1 S 1 RVO, 82 Abs. 1 S 1 AVG davon ausgegangen, dass auch bei von der Versicherungspflicht Befreiten die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung iS dieser Normen "entfallen" war (BSG SozR 3-6050 Art. 9 Nr. 1) .

    Eine Überprüfung dieser Entscheidung durch andere Versicherungsträger oder Gerichte anderer Mitgliedstaaten der EU ist grundsätzlich nicht möglich (BSG SozR 3-6050 Art. 45 Nr. 2 S 4; SozR 3-6050 Art. 9 Nr. 1 S 4) .

    Im Rahmen der Zusammenrechnung mit mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten bemessen sich daher die für die Wartezeit anrechenbaren Zeiten nach der konkreten vom mitgliedstaatlichen Träger bescheinigten Beitragszeit, dh hier nach den Beitragstrimestern (vgl zur Berücksichtigung dänischer Wohnzeiten für die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung bzw für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit BSG SozR 3-6050 Art. 9 Nr. 1 S 3 f; zur Berücksichtigung der französischen Beitragstrimester für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit Schuler in Fuchs, Europäisches Sozialrecht, 4. Aufl 2005, Art. 45 RdNr 32; so auch Hauschild in Hauck/Noftz, EU-Sozialrecht, 3. EL April 2012, VO 883/04, K Art. 6 RdNr 22; ausführlich Hauschild, DRV 2011, 117, 119 f) .

  • BSG, 20.02.2014 - B 5 R 349/13 B
    Eine Überprüfung dieser Entscheidung durch andere Versicherungsträger oder Gerichte anderer Mitgliedstaaten der EU ist grundsätzlich nicht möglich (Senatsurteil vom 27.6.1990 - 5 RJ 79/89 - SozR 3-6050 Art. 45 Nr. 2 S 4 und BSG Urteil vom 29.5.1991 - 4 RA 44/90 - SozR 3-6050 Art. 9 Nr. 1 S 4).
  • SG Aachen, 02.12.2014 - S 13 EG 11/14

    Anspruch der Eltern auf Betreuungsgeld für den 13. und 14. Lebensmonat eines

    In der Zulassung der Sprungrevision liegt zugleich die Zulassung der im Hinblick auf den Wert des Beschwerdegegenstandes grundsätzlich nicht statthaften Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (vgl. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGG; BSG, Urteil vom 29.05.1991 - 4 RA 44/90; Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auflage 2012, § 161 Rn. 2 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht