Rechtsprechung
   BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3410
BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92 (https://dejure.org/1994,3410)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1994 - 1 RR 4/92 (https://dejure.org/1994,3410)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 1 RR 4/92 (https://dejure.org/1994,3410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 317
  • NZS 1996, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.11.1985 - 8 RR 5/83

    Rechtswidrige Genehmigung einer Betriebskrankenkasse - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92
    Lägen - wie hier - die materiellen Errichtungsvoraussetzungen vor, sei es sinnlos, eine wirksame Anschlußerrichtung wegen Verfahrensfehlern zu beseitigen, wenn sie mit demselben materiell-rechtlichen Ergebnis neu genehmigt werden müßte (Hinweis auf BSGE 59, 122, 132).

    Der Bescheid vom 23. Dezember 1988, mit dem die beklagte Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das hier zuständige BVA (vgl BSGE 59, 122, 124 f), die Anschlußerrichtung an die beigeladene BKK genehmigt hat, ist nicht rechtswidrig.

    Da sich die Wirkung der Genehmigung mit der Errichtung der BKK bzw der Anschlußerrichtung in dem Sinne erledigt hat, daß bei Rechtswidrigkeit der Genehmigung die Errichtung der BKK bzw die Anschlußerrichtung nicht mehr durch Aufhebung der Genehmigung beseitigt, sondern nur noch durch Schließung der Kasse bzw der Auflösung der Anschlußerrichtung in einem gesonderten Verfahren erreicht werden kann, war richtige Klageart die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anschlußerrichtungsgenehmigung, weil diese Feststellung zur Schließung der BKK bzw des Anschlusses führen kann (vgl dazu BSGE 59, 122, 126 ff = SozR 2200 § 253 Nr. 2; BSGE 68, 228, 229 = SozR 3-2500 § 147 Nr. 1; aA Kopp, Anm zu BSG, Urteil vom 28. September 1993, SGb 1994, S 229 f, 235/236).

    Denn damit kann die Klägerin erreichen, daß das - für die Genehmigung wie für die Schließung zuständige - BVA die (Teil-) Schließung anordnet, sofern nicht die fehlenden gesetzlichen Errichtungsvoraussetzungen zwischenzeitlich eingetreten sind (vgl BSGE 59, 122, 131 f).

  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92
    Denn die Genehmigung ist - ungeachtet dessen, daß die Anschlußerrichtung erst zu dem in der Genehmigung festgesetzten Zeitpunkt, dem 1. Februar 1989, wirksam geworden ist -noch unter der Geltung des alten Rechts erteilt worden (vgl BSGE 68, 228, 231 f).

    Da sich die Wirkung der Genehmigung mit der Errichtung der BKK bzw der Anschlußerrichtung in dem Sinne erledigt hat, daß bei Rechtswidrigkeit der Genehmigung die Errichtung der BKK bzw die Anschlußerrichtung nicht mehr durch Aufhebung der Genehmigung beseitigt, sondern nur noch durch Schließung der Kasse bzw der Auflösung der Anschlußerrichtung in einem gesonderten Verfahren erreicht werden kann, war richtige Klageart die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anschlußerrichtungsgenehmigung, weil diese Feststellung zur Schließung der BKK bzw des Anschlusses führen kann (vgl dazu BSGE 59, 122, 126 ff = SozR 2200 § 253 Nr. 2; BSGE 68, 228, 229 = SozR 3-2500 § 147 Nr. 1; aA Kopp, Anm zu BSG, Urteil vom 28. September 1993, SGb 1994, S 229 f, 235/236).

    Da die Klägerin im übrigen gegen die Entscheidung des LSG, daß eine Gefährdung ihrer Leistungsfähigkeit iS von § 248 Nr. 1 RVO aF unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG nicht vorliegt (BSGE 58, 254 = SozR 2200 § 250 Nr. 10; vgl auch BSGE 68, 228, 232 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1), Einwendungen nicht mehr erhoben hat, war ihre Revision zurückzuweisen.

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RR 8/84

    Leistungsfähigkeit einer AOK - Innungskrankenkasse - Gefährdung durch eine

    Auszug aus BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92
    Insbesondere sei bei einer zu erwartenden Bedarfssatzsteigerung um 2, 63 vH durch den Verlust von 376 Mitgliedern eine Gefährdung der Leistungsfähigkeit der Klägerin nicht zu erkennen (Hinweis auf BSGE 58, 254).

    Da die Klägerin im übrigen gegen die Entscheidung des LSG, daß eine Gefährdung ihrer Leistungsfähigkeit iS von § 248 Nr. 1 RVO aF unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG nicht vorliegt (BSGE 58, 254 = SozR 2200 § 250 Nr. 10; vgl auch BSGE 68, 228, 232 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1), Einwendungen nicht mehr erhoben hat, war ihre Revision zurückzuweisen.

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92
    Der mit Wirkung ab 1. Januar 1993 durch Art. 15 Nr. 2 GSG eingefügte § 193 Abs. 4 Satz 2 SGG war vorliegend schon deshalb nicht anzuwenden, weil das Revisionsverfahren vor dem 1. Januar 1993 begonnen hat (vgl Urteil des BSG vom 30. März 1993 - 3 RK 1/93 - = SozR 3-1720 § 17a Nr. 2).
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

    Auszug aus BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92
    Diese Feststellungen rechtfertigen die Annahme, daß die D. infolge der Übernahme nicht eingegangen, sondern weiterhin selbständiger Betrieb geblieben ist, weil er über einen selbständigen Leitungsapparat verfügte, dem hinsichtlich der Gesamtheit der eingesetzten Arbeitsmittel wesentliche für die Führung eines Betriebes typische Entscheidungsspielräume verblieben (BSGE 59, 87, 89 = SozR 2200 § 245 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 5/85

    Rechtshängiger Anspruch - Übergang auf anderen Verwaltungsträger -

    Auszug aus BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92
    Eine solche Änderung ist aber auch im Revisionsverfahren zulässig (vgl dazu BSGE 62, 269, 270 = SozR 1200 § 48 Nr. 14).
  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 14/85

    Betriebskrankenkasse

    Auszug aus BSG, 29.06.1994 - 1 RR 4/92
    Denn wie der erkennende Senat zu § 225a RVO aF bereits entschieden hat, gehörten zu den "beteiligten" Arbeitnehmern iS dieser Vorschrift nicht die versicherungspflichtigen und von der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreiten Ersatzkassenmitglieder (BSGE 61, 244, 251 = SozR 2200 § 225a Nr. 2).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 14/14 R

    Krankenversicherung - Streichung eines Medizinproduktes aus der

    Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ergeht in Form eines gestaltenden VAs, welcher sich mit dem Eintritt seiner Wirkungen - dem als Körperschaft des öffentlichen Rechts ins-Leben-Treten der Krankenkasse bzw deren Schließung zu dem von der Aufsichtsbehörde bestimmten Zeitpunkt - erledigt hat (stRspr des BSG zu Errichtungsgenehmigungen: BSGE 59, 122, 127 = SozR 2200 § 253 Nr. 2 S 6; BSGE 68, 54, 56 = SozR 3-2500 § 147 Nr. 2 S 4; BSG SozR 3-2200 § 225a Nr. 2 S 5; vgl auch BSGE 83, 118, 123 = SozR 3-2500 § 145 Nr. 1 S 7; zu Schließungsverfügungen: BSGE 113, 107 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 32, RdNr 10; zu Fusionsgenehmigungen: BSG SozR 4-2500 § 171a Nr. 1 RdNr 10) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht