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   BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R   

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BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R (https://dejure.org/2000,2656)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R (https://dejure.org/2000,2656)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - B 13 RJ 11/00 R (https://dejure.org/2000,2656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Witwerrente - Einkommen - Landwirtschaft - Gewinnermittlung - Berechnung - Beziehungswerte

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs 1; ; EStG § 4 Abs 3; ; AO § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensanrechnung auf Witwerrente eines selbständigen Landwirts nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 1/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Jahreseinkommen - Gewinn aus

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    Zunächst sind die bei der Ermittlung des Einkommens aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32 Abs. 6 ALG heranzuziehenden AELVn - wie der 10. Senat des BSG bereits entschieden hat (vgl zB BSG SozR 3-5868 § 32 Nr. 1) - von der Ermächtigung in § 35 Abs. 2 ALG gedeckt.

    Hinsichtlich der Bejahung einer Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 6 ALG schließt sich der Senat der bereits vorliegenden Rechtsprechung des 4. und 10. Senats des BSG an (vgl Urteile vom 23. Oktober 1996 - 4 RLw 4/96 -, vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 1/97 R - , - B 10 LW 10/96 R - und - B 10 LW 6/97 R -).

    Wie der 10. Senat des BSG im einzelnen dargelegt hat, werden durch § 32 Abs. 6 ALG Merkmale erfaßt, die für die pauschale Ermittlung des Einkommens eines selbständigen Landwirtes geeignet sind (vgl BSG SozR 3-5868 § 32 Nr. 1 S 8 ff).

  • BSG, 08.10.1998 - B 10/4 LW 10/96 R

    Ermittlung des Jahreseinkommens nach § 32 Abs. 2 ALG

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    In den beim 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) anhängig gewesenen Verfahren - B 10/4 LW 10/96 R und B 10 LW 6/97 R - habe sein damaliger Prozeßbevollmächtigter in umfangreichen Berechnungen belegt, daß die Gewinnermittlungsmethode nach § 32 Abs. 6 ALG zu einer Einkommensüberschätzung von teilweise weit über 100 % führe.

    In diesem Zusammenhang werde darauf hingewiesen, daß der 10. Senat des BSG im Verfahren - B 10/4 LW 10/96 R - nicht in Abrede gestellt habe, daß sein tatsächlich erzielter Gewinn erheblich von der fiktiven Einkommensermittlung nach § 32 Abs. 6 ALG abweiche.

    Soweit er im übrigen auf seine Darlegungen in dem abgeschlossenen Revisionsverfahren - B 10/4 LW 10/96 R - Bezug nimmt, können diese schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil eine derartige Verweisung nicht dem Begründungserfordernis des § 164 Abs. 2 SGG entspricht (vgl dazu Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, § 164 RdNr 9b mwN).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    Ebensowenig begegnet die Anrechnungsregelung des § 97 SGB VI als solche durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl dazu BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).

    Zunächst unterliegt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente nicht dem Einkommensschutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl BVerfGE 97, 271, 283 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).

    Die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot (vgl BVerfGE 97, 271, 290 f = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1), wobei auch allgemeine Verfassungsgrundsätze wie das Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG) zu berücksichtigen sind (vgl zB BVerfGE 17, 210, 217; 99, 367, 395).

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 6/97 R

    Jahreseinkommens nach § 32 Abs. 2 ALG

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    In den beim 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) anhängig gewesenen Verfahren - B 10/4 LW 10/96 R und B 10 LW 6/97 R - habe sein damaliger Prozeßbevollmächtigter in umfangreichen Berechnungen belegt, daß die Gewinnermittlungsmethode nach § 32 Abs. 6 ALG zu einer Einkommensüberschätzung von teilweise weit über 100 % führe.

    Hinsichtlich der Bejahung einer Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 6 ALG schließt sich der Senat der bereits vorliegenden Rechtsprechung des 4. und 10. Senats des BSG an (vgl Urteile vom 23. Oktober 1996 - 4 RLw 4/96 -, vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 1/97 R - , - B 10 LW 10/96 R - und - B 10 LW 6/97 R -).

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    Grundsätzlich ist es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche von diesen Elementen er als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht (vgl BVerfGE 83, 395, 401).

    Jedenfalls hat das zuständige Gericht ein Gesetz von Verfassungs wegen nicht daraufhin zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, vielmehr hat es nur zu prüfen, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl BVerfGE 83, 395, 401).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    Insofern durfte der Gesetzgeber aus sachlichen Gründen zu dem Mittel der Typisierung und Generalisierung greifen und eine pauschale Einkommensermittlungsmethode wählen (vgl dazu allgemein BVerfGE 71, 146, 155 ff; BVerfG FamRZ 1987, 901 f), die geeignet ist, das Einkommen der betreffenden Landwirte vollständiger zu erfassen als § 13a EStG.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    Zum anderen sind bei Typisierungen Ungerechtigkeiten und Härten im Einzelfall unvermeidbar und hinzunehmen, wenn sie nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und sich nicht besonders intensiv auswirken (vgl zB BVerfGE 84, 348, 360).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 4/96

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitragszuschusses - Festsetzung des

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    Hinsichtlich der Bejahung einer Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 6 ALG schließt sich der Senat der bereits vorliegenden Rechtsprechung des 4. und 10. Senats des BSG an (vgl Urteile vom 23. Oktober 1996 - 4 RLw 4/96 -, vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 1/97 R - , - B 10 LW 10/96 R - und - B 10 LW 6/97 R -).
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    Insofern durfte der Gesetzgeber aus sachlichen Gründen zu dem Mittel der Typisierung und Generalisierung greifen und eine pauschale Einkommensermittlungsmethode wählen (vgl dazu allgemein BVerfGE 71, 146, 155 ff; BVerfG FamRZ 1987, 901 f), die geeignet ist, das Einkommen der betreffenden Landwirte vollständiger zu erfassen als § 13a EStG.
  • SG Augsburg, 30.09.1996 - S 9 Lw 42/95
    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
    Denn zum einen ist nicht ersichtlich, daß diesbezüglich aussagekräftige Daten ohne weiteres verfügbar wären (vgl dazu das Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15. Juli 1995 - G 4-635-351 - S 3, Bl 30 ff der beigezogenen Akten des SG Augsburg - S 9 LW 42/95 -).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88

    Nebenerwerbslandwirt - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Arbeitseinkommen

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2023 - L 7 R 127/17

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Über diesen Rentenbescheid, der während des anhängigen Berufungsverfahrens von der Beklagten erlassen wurde, entscheidet der Senat gemäß §§ 153 Abs. 1, 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht im Rahmen der Berufung der Beklagten, sondern auf eine entsprechende Klage des Klägers (vgl. auch bezüglich der Einbeziehung weiterer Neuberechnungsbescheide bei Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente, Urteil des BSG vom 29. Juni 2000, B 13 RJ 11/00 R, Rz. 19 nach juris).
  • LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 KR 131/00

    Befreiung von Eigenanteilen und Zuzahlungen zur zahnärztlichen Behandlung ;

    Das BSG hat mit Urteil vom 29.06.2000 (SozR 3-2600 § 97 Nr. 2) im Anschluss an seine bisherige ständige Rechtssprechung (BSG vom 23.10.1996 4 RLv 4/96; BSG vom 08.10.1998 SozR 3-5868 § 32 Nr. 1; BSG vom 08.10.1998 B 10/4 LW 10/96 R; BSG vom 08.10.1998 B 10 LW 6/97 R) für Recht erkannt, dass diese pauschale Einkommensermittlungsmethode insbesondere, wie auch das SG zutreffend ausgeführt hat, nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Grundgesetz - GG -) verstößt.
  • LSG Sachsen, 20.03.2001 - L 4 RA 201/00

    Teilweise Aufhebung der Gewährung einer Witwerrente und die Erstattung

    Hier war eine (teilweise) Aufhebung der Rentenbewilligung rückwirkend zum 01.01.1996 zulässig; denn es ging i.S. von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X um die anspruchsmindernde Berücksichtigung von Einkommen (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R = SozR 3-2600 § 97 Nr. 2).
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