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   BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R   

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BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R (https://dejure.org/2016,16124)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R (https://dejure.org/2016,16124)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 14/14 R (https://dejure.org/2016,16124)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 163 SGG, § 164 Abs 2 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG, § 3 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitznahme in Spanien - Kündigung der inländischen freiwilligen Krankenversicherung - Aufnahme einer privaten Krankenversicherung im Ausland - Zugang zur ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit einer zusammenhängenden Darstellung des Sachverhalts

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitznahme in Spanien - Kündigung der inländischen freiwilligen Krankenversicherung - Aufnahme einer privaten Krankenversicherung im Ausland - Zugang zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit einer zusammenhängenden Darstellung des Sachverhalts

  • rechtsportal.de

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, Recht der Arbeitsförderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht bekommen nur mit ausreichender Begründung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 919
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 16/06 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Bezugnahme auf anderen

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    Insbesondere bedarf es der Darlegung des Revisionsführers, in welchen Punkten und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung angegriffen wird (BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 10 mwN) .

    Dieses Formerfordernis soll im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherstellen, dass der Revisionsführer bzw der Prozessbevollmächtigte das angefochtene Urteil im Hinblick auf einen Erfolg des Rechtsmittels überprüft und hierzu die Rechtslage genau durchdacht hat, bevor er durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für die Revision übernimmt, und so ggf von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    Auf der Grundlage dieser an die Revisionsbegründung gestellten Anforderungen ist die Angabe der verletzten Norm notwendig, aber nicht hinreichend (Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10) .

  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 31/14 R

    Sozialgerichtsverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob es - was dem Verständnis des Senats entspricht - genügt, wenn der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R, zitiert nach BSG-Terminbericht Nr. 6/16 vom 25.2.2016 zu Fall 1; Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , oder ob - wie der 5. Senat des BSG annimmt - darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7) .
  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher -

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    Hinsichtlich der zwischen dem erkennenden Senat und dem 5. Senat bestehenden Divergenz sind am 27.4.2016 Anfragebeschlüsse gemäß § 41 Abs. 3 S 1 SGG an den 5. Senat ergangen (BSG Beschlüsse vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R) .
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    Hinsichtlich der zwischen dem erkennenden Senat und dem 5. Senat bestehenden Divergenz sind am 27.4.2016 Anfragebeschlüsse gemäß § 41 Abs. 3 S 1 SGG an den 5. Senat ergangen (BSG Beschlüsse vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R) .
  • BSG, 05.11.2014 - B 5 RE 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob es - was dem Verständnis des Senats entspricht - genügt, wenn der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R, zitiert nach BSG-Terminbericht Nr. 6/16 vom 25.2.2016 zu Fall 1; Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , oder ob - wie der 5. Senat des BSG annimmt - darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7) .
  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 1/05 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    Dabei darf die Revisionsbegründung nicht nur die eigene Meinung wiedergeben, sondern muss sich - zumindest kurz - mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen sowie erkennen lassen, dass sich der Revisionsführer mit der angefochtenen Entscheidung befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der dort angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (vgl hierzu zB Urteil des Senats vom 21.9.2005 - B 12 KR 1/05 R - USK 2005-27, mwN) .
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Darlegungsanforderungen -

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob es - was dem Verständnis des Senats entspricht - genügt, wenn der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R, zitiert nach BSG-Terminbericht Nr. 6/16 vom 25.2.2016 zu Fall 1; Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , oder ob - wie der 5. Senat des BSG annimmt - darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7) .
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 32/14 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R
    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob es - was dem Verständnis des Senats entspricht - genügt, wenn der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten, Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R, zitiert nach BSG-Terminbericht Nr. 6/16 vom 25.2.2016 zu Fall 1; Urteil vom 24.3.2016 - B 12 R 5/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , oder ob - wie der 5. Senat des BSG annimmt - darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7) .
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Freistellung von der Arbeit -

    Der Senat muss nicht entscheiden, ob die Revision mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Revisionsbegründung im Hinblick darauf unzulässig ist, dass sie möglicherweise in Bezug auf die gerügte Verletzung von Vorschriften des materiellen Rechts nicht den Anforderungen des § 164 Abs. 2 S 1 und 3 SGG genügt (vgl dazu nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2016 - B 12 KR 14/14 R - NZS 2016, 919 RdNr 10 = Juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Die Revisionsbegründung muss daher auch den wesentlichen Lebenssachverhalt darstellen, über den das LSG entschieden hat (BSG Urteil vom 29.6.2016 - B 12 KR 14/14 R - Juris RdNr 12) .
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 3/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Sozialversicherung

    Der Senat muss nicht entscheiden, ob die Revision mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Revisionsbegründung im Hinblick darauf unzulässig ist, dass sie möglicherweise in Bezug auf die gerügte Verletzung von Vorschriften des materiellen Rechts nicht den Anforderungen des § 164 Abs. 2 S 1 und 3 SGG genügt (vgl dazu nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2016 - B 12 KR 14/14 R - NZS 2016, 919 RdNr 10 = Juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 4/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Sozialversicherung

    Der Senat muss nicht entscheiden, ob die Revision mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Revisionsbegründung im Hinblick darauf unzulässig ist, dass sie möglicherweise in Bezug auf die gerügte Verletzung von Vorschriften des materiellen Rechts nicht den Anforderungen des § 164 Abs. 2 S 1 und 3 SGG genügt (vgl dazu nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2016 - B 12 KR 14/14 R - NZS 2016, 919 RdNr 10 = Juris RdNr 10 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 602/14

    Kinderrehabilitation - Erstattung selbstbeschaffter Leistungen -

    Bei dieser Sachlage wird nur der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Kostenerstattung §( 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX a.F.) nicht weiterreichen darf als ein entsprechender Primärleistungsanspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung (z.B. eine medizinische Rehabilitation) - zu den Leistungen gehört, welche die Rehabilitationsträger allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BSG, Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 53/12 R - ; BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 12 KR 14/14 R - ; ferner Ulrich in jurisPK-SGB IX, 13. Auflage 2018, § 18 Rdnr. 47 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 3837/15

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Höherqualifizierung nach

    Der Anspruch auf Kostenerstattung darf allerdings nicht weiterreichen als ein entsprechender Primäranspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Maßnahme zu den Leistungen gehört, welche die Rehabilitationsträger allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7 ; BSG, Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 53/12 R - ; BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 12 KR 14/14 R - ; ferner Luik in jurisPK-SGB IX, SGB IX § 15 Rdnr. 46 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2022 - L 28 BA 55/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitender Gesellschafter einer UG

    Der Rechtsprechung zur Relevanz gesellschaftsrechtlicher Beschränkungen liegt letztlich der Grundsatz der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände zu Grunde, die das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung prägt und sich von Wertungen des Gesellschaftsrechts unterscheidet (BSG, Urteile vom 11. November 2015 - Az.: B 12 R 2/14 - Rn. 39 bei juris - und Az.: B 12 KR 14/14 Rn. 27 bei juris).
  • SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17

    Umschulungsmaßnahme als Ermessensleistung

    Der Anspruch auf Kostenerstattung darf nicht weiterreichen als ein entsprechender Primäranspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Maßnahme zu den Leistungen gehört, welche die Rehabilitationsträger allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st.Rspr.; vgl. z. B. BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7 ; BSG, Urteil vom 08.09.2015, B 12 KR 14/14 R, Rn. 17, zitiert nach juris).
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