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   BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R   

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BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R (https://dejure.org/2016,16126)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R (https://dejure.org/2016,16126)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 2/15 R (https://dejure.org/2016,16126)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 2 SGG, § 41 Abs 3 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG, § 223 Abs 1 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an 5. Senat des BSG wegen Festhaltung an ursprünglicher Rechtsprechung - Beitragsentrichtung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die formgerechte Begründung einer Revision im Sinne von § 164 Abs. 2 S. 3 SGG i.R.d. Rüge der Verletzung materiellen Rechts in Bezug auf die Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an 5. Senat des BSG wegen Festhaltung an ursprünglicher Rechtsprechung - Beitragsentrichtung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die formgerechte Begründung einer Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 164 Abs. 2 S. 3
    Anforderungen an die formgerechte Begründung einer Revision im Sinne von § 164 Abs. 2 S. 3 SGG im Rahmen der Rüge der Verletzung materiellen Rechts in Bezug auf die Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an 5. Senat des BSG wegen Festhaltung an ursprünglicher Rechtsprechung - Beitragsentrichtung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, Recht der Arbeitsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 258/12

    Insolvenzeröffnungswirkung: Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch nach

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    Soweit der Schuldner nicht innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist, für die im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch drei Tage genügen könnten, aktiv widerspreche, trete die Genehmigungsfiktion ein, weshalb auch die nachfolgende Versagung der Genehmigung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ins Leere gehe (Hinweis auf BGHZ 204, 74) .

    Eine konkludente Genehmigung von Lastschriftbuchungen kommt nach dieser Rechtsprechung (zusammenfassend BGHZ 204, 74 RdNr 9 mwN) in Betracht, wenn es sich für die Zahlstelle erkennbar um regelmäßig wiederkehrende Lastschriften aus einer laufenden Geschäftsbeziehung handelt, die der Kontoinhaber in der Vergangenheit bereits einmal genehmigt hat.

    Denn die Versagung der Genehmigung einer Lastschriftbuchung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter geht ins Leere, wenn die Buchung bereits zuvor wirksam genehmigt wurde (BGHZ 204, 74 RdNr 14) .

    Daher könnte, sofern der Buchung jeweils eine konkrete Meldung der Arbeitgeberin über die geschuldeten Beiträge zugrunde lag, eine konkludente Genehmigung durch die Arbeitgeberin schon nach Ablauf einer angemessenen Überprüfungsfrist von drei Tagen (BGHZ 204, 74 RdNr 9) , zumindest aber nach Ablauf einer Überprüfungsfrist von vierzehn Tagen (BGH Urteil vom 3.4.2012 - XI ZR 39/11 - DB 2012, 1144 RdNr 48; BGH Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 58/11 - DB 2012, 226, LS und RdNr 15) erfolgt sein.

  • BSG, 05.11.2014 - B 5 RE 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    a) die ausdrückliche Angabe erfordert, dass es sich bei den vom Revisionsführer angeführten tatsächlichen Umständen um den Sachverhalt handelt, den die Vorinstanz im angefochtenen Urteil festgestellt hat und "an welcher genauen Stelle" er dem Berufungsurteil die von ihm genannten Tatumstände entnehmen möchte (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7),.

    b) es erfordert, das Bundessozialgericht in die Lage zu versetzen, "ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein anhand der Revisionsbegründung zu prüfen, ob die im Streit stehenden revisiblen Rechtsvorschriften auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden sind" (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 -B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7; vgl auch Beschluss vom 22.7.2015 - B 5 R 16/15 R - BeckRS 2015, 70865 RdNr 8 f).

    die ausdrückliche Angabe erfordert, dass es sich bei den vom Revisionsführer angeführten tatsächlichen Umständen um den Sachverhalt handelt, den die Vorinstanz im angefochtenen Urteil festgestellt hat, und "an welcher genauen Stelle" er dem Berufungsurteil die von ihm genannten Tatumstände entnehmen möchte (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7) ,.

    das BSG in die Lage zu versetzen, "ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein anhand der Revisionsbegründung zu prüfen, ob die im Streit stehenden revisiblen Rechtsvorschriften auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden sind" (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7; vgl auch Beschluss vom 22.7.2015 - B 5 R 16/15 R - BeckRS 2015, 70865 RdNr 8 f) .

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 32/14 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    a) die ausdrückliche Angabe erfordert, dass es sich bei den vom Revisionsführer angeführten tatsächlichen Umständen um den Sachverhalt handelt, den die Vorinstanz im angefochtenen Urteil festgestellt hat und "an welcher genauen Stelle" er dem Berufungsurteil die von ihm genannten Tatumstände entnehmen möchte (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7),.

    b) es erfordert, das Bundessozialgericht in die Lage zu versetzen, "ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein anhand der Revisionsbegründung zu prüfen, ob die im Streit stehenden revisiblen Rechtsvorschriften auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden sind" (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 -B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7; vgl auch Beschluss vom 22.7.2015 - B 5 R 16/15 R - BeckRS 2015, 70865 RdNr 8 f).

    die ausdrückliche Angabe erfordert, dass es sich bei den vom Revisionsführer angeführten tatsächlichen Umständen um den Sachverhalt handelt, den die Vorinstanz im angefochtenen Urteil festgestellt hat, und "an welcher genauen Stelle" er dem Berufungsurteil die von ihm genannten Tatumstände entnehmen möchte (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7) ,.

    das BSG in die Lage zu versetzen, "ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein anhand der Revisionsbegründung zu prüfen, ob die im Streit stehenden revisiblen Rechtsvorschriften auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden sind" (Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 7; vgl auch Beschluss vom 22.7.2015 - B 5 R 16/15 R - BeckRS 2015, 70865 RdNr 8 f) .

  • BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf der Zugang zum jeweils vorgesehenen gerichtlichen Instanzenzug mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 4 S 1 GG nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden; das gilt auch in Bezug auf gesetzlich geregelte Darlegungserfordernisse (vgl BVerfGE 88, 118, 123 f ; BVerfG Beschluss vom 6.7.2007 - 2 BvR 1824/06 = BVerfGK 11, 383, 385 ; BVerfG Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44 RdNr 22 mwN ) .

    Regelungen des Prozessrechts dürfen in der gerichtlichen Praxis nicht dazu führen, dass ein prozessrechtlich vorgesehenes Rechtsmittel durch eine überstreng-formale Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften letztlich ineffektiv gemacht wird und das Rechtsmittel faktisch leerläuft (vgl BVerfGE 96, 27, 39; BVerfG NJW 2016, 44) .

    Vor diesem Hintergrund dürfen auch Darlegungsanforderungen für Rechtsmittel nicht derart streng gehandhabt werden, dass sie von einem durchschnittlichen Rechtsanwalt, der kein Spezialist in dem konkret einschlägigen Rechtsgebiet ist, mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (BVerfGE 125, 104, 137; BVerfG Beschluss vom 21.10.2015, aaO; vgl auch BSG SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 RdNr 12 mwN) .

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 58/11

    Insolvenzanfechtung: Konkludente Genehmigung einer Lastschrift über die

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    Werden im unternehmerischen Verkehr fortlaufend Forderungen in unterschiedlicher Höhe im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen, so kommt eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung auch dann in Betracht, wenn sie sich innerhalb einer Schwankungsbreite von bereits zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen bewegt oder diese nicht wesentlich über- oder unterschreitet (BGH Urteil vom 8.11.2011 - XI ZR 158/10 - WM 2011, 2358 RdNr 20; BGH Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 58/11 - WM 2012, 160 RdNr 11, jeweils mwN) .

    Da diesen Buchungen eine konkrete Anmeldung des Schuldners zugrunde liegt, kommt eine konkludente Genehmigung auch dann in Betracht, wenn sich die einzelnen Beträge nicht innerhalb der Schwankungsbreite vorangegangener Lastschriftbuchungen bewegen (BGH Urteil vom 1.12.2011, aaO RdNr 12; BGH Urteil vom 3.4.2012 - XI ZR 39/11 - WM 2012, 933 RdNr 47 f; BGHZ 194, 1 RdNr 8) .

    Daher könnte, sofern der Buchung jeweils eine konkrete Meldung der Arbeitgeberin über die geschuldeten Beiträge zugrunde lag, eine konkludente Genehmigung durch die Arbeitgeberin schon nach Ablauf einer angemessenen Überprüfungsfrist von drei Tagen (BGHZ 204, 74 RdNr 9) , zumindest aber nach Ablauf einer Überprüfungsfrist von vierzehn Tagen (BGH Urteil vom 3.4.2012 - XI ZR 39/11 - DB 2012, 1144 RdNr 48; BGH Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 58/11 - DB 2012, 226, LS und RdNr 15) erfolgt sein.

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 16/06 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Bezugnahme auf anderen

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    Insbesondere bedarf es der Darlegung des Revisionsführers, in welchen Punkten und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung angegriffen wird (BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 11 mwN) .

    Das Formerfordernis nach § 164 Abs. 2 S 1 und 3 SGG soll im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherstellen, dass der Revisionsführer bzw sein Prozessbevollmächtigter das angefochtene Urteil im Hinblick auf einen Erfolg des Rechtsmittels überprüft und hierzu die Rechtslage genau durchdacht hat, bevor er durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für die Revision übernimmt, und so ggf von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 11 mwN) .

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 219/10

    Insolvenz des Leasingnehmers: Anspruch des Gläubigers auf Zahlung aus der

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    Da diesen Buchungen eine konkrete Anmeldung des Schuldners zugrunde liegt, kommt eine konkludente Genehmigung auch dann in Betracht, wenn sich die einzelnen Beträge nicht innerhalb der Schwankungsbreite vorangegangener Lastschriftbuchungen bewegen (BGH Urteil vom 1.12.2011, aaO RdNr 12; BGH Urteil vom 3.4.2012 - XI ZR 39/11 - WM 2012, 933 RdNr 47 f; BGHZ 194, 1 RdNr 8) .

    Die Gläubigerbank ist verpflichtet, die ihrem Kunden zu Unrecht entzogene Buchposition durch berichtigten Kontenausweis seines Forderungsbestandes wiederherzustellen (vgl BGHZ 194, 1 RdNr 14; vgl auch Proske, DB 2015, 604, 605) .

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf der Zugang zum jeweils vorgesehenen gerichtlichen Instanzenzug mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 4 S 1 GG nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden; das gilt auch in Bezug auf gesetzlich geregelte Darlegungserfordernisse (vgl BVerfGE 88, 118, 123 f ; BVerfG Beschluss vom 6.7.2007 - 2 BvR 1824/06 = BVerfGK 11, 383, 385 ; BVerfG Beschluss vom 21.10.2015 - 2 BvR 912/15 - NJW 2016, 44 RdNr 22 mwN ) .

    Formerfordernisse dürfen deshalb nicht weitergehen als es durch ihren Zweck geboten ist (so BVerfGE 88, 118, 126 f) .

  • BGH, 03.04.2012 - XI ZR 39/11

    Insolvenzanfechtung: Konkludente Genehmigung gebuchter

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    Da diesen Buchungen eine konkrete Anmeldung des Schuldners zugrunde liegt, kommt eine konkludente Genehmigung auch dann in Betracht, wenn sich die einzelnen Beträge nicht innerhalb der Schwankungsbreite vorangegangener Lastschriftbuchungen bewegen (BGH Urteil vom 1.12.2011, aaO RdNr 12; BGH Urteil vom 3.4.2012 - XI ZR 39/11 - WM 2012, 933 RdNr 47 f; BGHZ 194, 1 RdNr 8) .

    Daher könnte, sofern der Buchung jeweils eine konkrete Meldung der Arbeitgeberin über die geschuldeten Beiträge zugrunde lag, eine konkludente Genehmigung durch die Arbeitgeberin schon nach Ablauf einer angemessenen Überprüfungsfrist von drei Tagen (BGHZ 204, 74 RdNr 9) , zumindest aber nach Ablauf einer Überprüfungsfrist von vierzehn Tagen (BGH Urteil vom 3.4.2012 - XI ZR 39/11 - DB 2012, 1144 RdNr 48; BGH Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 58/11 - DB 2012, 226, LS und RdNr 15) erfolgt sein.

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 2/15 R
    In der Revisionsbegründung muss nach ständiger Rechtsprechung (vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3 RdNr 9; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 22; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 und Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10, jeweils mwN) im Falle der Rüge der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden, weshalb diese Vorschrift im angefochtenen Urteil nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    Um den gesetzlichen Mindesterfordernissen gerecht zu werden, ist es nach der Rechtsprechung des 12. Senats zu § 164 Abs. 2 SGG im Falle der - im vorliegenden Revisionsverfahren von dem Kläger erhobenen - Rüge der Verletzung materiellen Rechts erforderlich, neben der Angabe der durch das LSG vermeintlich verletzten (zumindest sinngemäß hinreichend klar bezeichneten) Norm in den Blick zu nehmen, dass die eigentliche Rechtsverletzung das Ergebnis der Anwendung einer fehlerhaft ausgelegten Norm auf den zugrunde liegenden Sachverhalt ist; denn erst das Ergebnis eines Subsumtionsschlusses kann Rechte des in der Vorinstanz unterlegenen Beteiligten "verletzen" (vgl Urteil des Senats vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 11) .

  • BSG, 22.07.2015 - B 5 R 16/15 R

    Anspruch eines MdB auf Zahlung einer ungekürzten Altersrente;

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 215/10

    Konkludente Genehmigung von Lastschriftbuchungen: Auffüllung des im Guthaben zu

  • BGH, 08.11.2011 - XI ZR 158/10

    Girogeschäft der Banken: Anforderungen an einen Rechnungsabschluss mit

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

  • BSG, 26.06.2006 - B 13 R 153/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

  • BSG, 03.11.1999 - B 7 AL 152/99 B

    Mindestvoraussetzungen für Nichtzulassungsbeschwerden

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1824/06

    Begründungsanforderungen bei einer Revision (Jugendstrafverfahren; Urteil, dass

  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 R 5/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Darlegungsanforderungen -

  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 1/05 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 31/14 R

    Sozialgerichtsverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Revisionsbegründung -

  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R

    Krankenversicherung - Rentner - Altersrente nach schweizerischem Recht ist mit

    Dabei kann offenbleiben, ob es im vorliegenden Fall genügt, dass der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 4) , oder ob darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7 und die dazu ergangenen Anfragebeschlüsse des 12. Senats an den 5. Senat vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R - sowie vom 29.6.2016 - B 12 KR 2/15 R - alle Juris ) .
  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 26/14 R

    Vorlage an den Großen Senat - Rentenzahlung nach dem Tod des

    aa) Die Entscheidung des 13. Senats beruht auf dieser Rechtsfrage (vgl zu diesem Erfordernis zB BSGE 105, 243 = SozR 4-2500 § 116b Nr. 2, RdNr 19 f; BSGE 112, 61 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 5, RdNr 11; BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 22; BSG Beschluss vom 29.6.2016 - B 12 KR 2/15 R - Juris RdNr 26 ff) .
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 3/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der gesetzlichen

    Dabei kann offenbleiben, ob es im vorliegenden Fall genügt, dass der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 4) , oder ob darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7 und die dazu ergangenen Anfragebeschlüsse des 12. Senats an den 5. Senat vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R - sowie vom 29.6.2016 - B 12 KR 2/15 R - alle Juris ) .
  • BSG, 13.06.2018 - GS 1/17

    Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 164 Abs. 2 S. 3 SGG im

    Da weiterhin die vom 12. Senat mit Beschlüssen vom 27.4.2016 (B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R) und 29.6.2016 (B 12 KR 2/15 R) gegenüber dem 5. Senat eingeleiteten Anfrageverfahren keine eindeutige Klärung erbracht haben, wie sich aus dem Urteil des 12. Senats vom 23.5.2017 (B 12 KR 2/15 R) sowie aus dem Beschluss des 5. Senats vom 23.2.2017 (B 5 SF 5/16 AR) ergibt, ist das auf die Lösung eines Konfliktes allein zwischen zwei Senaten zugeschnittene Divergenzverfahren nicht hinreichend geeignet, die im Interesse der Rechtssicherheit dringend gebotene Klärung herbeizuführen.
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung -

    Dabei kann offenbleiben, ob es im vorliegenden Fall genügt, dass der Revisionsführer den für die geltend gemachte Rechtsverletzung entscheidungsrelevanten, also den vom LSG festgestellten Lebenssachverhalt in eigenen Worten kurz wiedergibt (so bereits BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 4) , oder ob darüber hinaus auch ausdrücklich darzulegen ist, dass und an welcher genauen Stelle des Berufungsurteils das LSG bestimmte Tatumstände festgestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 5.11.2014 - B 5 RE 5/14 R - BeckRS 2014, 74155 RdNr 8; BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - NZS 2015, 838 RdNr 7 = Juris RdNr 7 und die dazu ergangenen Anfragebeschlüsse des 12. Senats an den 5. Senat vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R - sowie vom 29.6.2016 - B 12 KR 2/15 R) .
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 R 8/15 R

    Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur allgemeinen oder knappschaftlichen

    Da sich die Revision im Ergebnis als erfolglos erweist und das Urteil des LSG Bestand hat, kann offenbleiben, ob sie mangels hinreichender Revisionsbegründung unzulässig ist (vgl zu den unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Zulässigkeitsanforderungen Anfragebeschlüsse des 12. Senats an den 5. Senat des BSG vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R sowie vom 29.6.2016 - B 12 KR 2/15 R; Antwortbeschlüsse lagen dem Senat am Tag der mündlichen Verhandlung, dem 30.11.2016, noch nicht vor) .
  • BSG, 23.02.2017 - B 5 SF 5/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    Er hat daher beim 5. Senat mit Beschluss vom 29.6.2016 (B 12 KR 2/15 R - Juris) angefragt,.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2019 - L 4 KR 259/16
    im Recht des SGB anwendbar (siehe etwa: BSG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 2/15 R -, juris; zuletzt wieder: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05. Juli 2018 - L 5 KR 771/17 -, juris).
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