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   BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 23/14 R   

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https://dejure.org/2016,16129
BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 23/14 R (https://dejure.org/2016,16129)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2016 - B 12 KR 23/14 R (https://dejure.org/2016,16129)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 23/14 R (https://dejure.org/2016,16129)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft - Anfechtung des Versicherungsvertrags durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 5 vom 26.03.2007, § 9 Abs 1 S 1 SGB 5, § 191 Nr 3 SGB 5, § 175 Abs 4 S 4 SGB 5, § 22 VVG 2008
    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft - Anfechtung des Versicherungsvertrags durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beendigung der Mitgliedschaft aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei Anfechtung des nachfolgenden Versicherungsvertrags durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft - Anfechtung des Versicherungsvertrags durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft - Anfechtung des Versicherungsvertrags durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Beendigung der Mitgliedschaft aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch bei Anfechtung des nachfolgenden Versicherungsvertrags durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung

  • datenbank.nwb.de

    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft - Anfechtung des Versicherungsvertrags durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, Recht der Arbeitsförderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lügen machen Wechsel in private Krankenversicherung nicht unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 23.01.2017)

    PKV: Auch bei Lügen gibt es keine Rückkehr in die GKV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 23/14 R
    § 193 Abs. 5 S 4 Nr. 1 VVG verletzt insoweit auch nicht Verfassungsrecht (vgl BVerfGE 123, 186, 245 = SozR 4-2500 § 6 Nr. 8 RdNr 179) .
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R

    Krankenkassenwahlrecht - Zeitpunkt des Wechsels der Mitgliedschaft - verweigerte

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 23/14 R
    Die bisherige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse soll danach durch Kündigung nur dann enden, wenn sich eine weitere Mitgliedschaft unmittelbar anschließt und die gekündigte Krankenkasse hiervon Kenntnis erlangt (zum Wahlrecht innerhalb der GKV vgl BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - Juris RdNr 17).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a

    Auszug aus BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 23/14 R
    Für eine Verpflichtung, auch die tatsächliche Möglichkeit anderweitiger Absicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen, spricht die Funktion des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, eine subsidiäre Absicherung nur für Personen zu schaffen, die weder Zugang zur GKV noch zur PKV haben, und sie dadurch davor zu bewahren, die im Krankheitsfall entstehenden Aufwendungen selbst tragen zu müssen (im Ergebnis offenlassend BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 13 = BSGE 107, 177, RdNr 12 unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum GKV-WSG, aaO, BT-Drucks 16/3100 S 94 zu § 5) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 KR 2180/15
    Die Vorlage der Mitgliedsbescheinigung der anderen (neuen) Krankenkasse oder der Nachweis einer anderweitigen (neuen) Absicherung im Krankheitsfall können wirksam nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des § 175 Abs. 4 Satz 2 SGB V erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2016, - B 12 KR 23/14 R -, in juris Rdnr. 19).

    Es soll sichergestellt sein, dass sich an die Beendigung der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse nahtlos entweder die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse (1. Alt.) oder eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (2. Alt.) - bspw. durch Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags oder auch durch Gesundheitsfürsorge nach §§ 56 ff. StVollzG - anschließt (vgl. Hauck/Noftz, SGB V § 175 Rdnr. 43 unter Hinweis auf BT-Drs. 16/3100 S. 158; BSG, Urteil vom 29.06.2016, - B 12 KR 23/14 R -, in juris Rdnr. 26).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 KR 3467/14
    Denn für den anderweitigen Anspruch gem § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V spielt es keine Rolle, dass ggf nach den Umständen des Einzelfalls im System Leistungen ausgeschlossen sein können, oder ob Leistungen zu Unrecht erbracht wurden und im Nachhinein wieder erstattet werden müssen (BSG 29.06.2016, B 12 KR 23/14 R, SozR 4-2500 § 191 Nr. 3).
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