Rechtsprechung
   BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21791
BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R (https://dejure.org/2017,21791)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R (https://dejure.org/2017,21791)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - B 10 EG 4/16 R (https://dejure.org/2017,21791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2f Abs 2 S 2 Alt 1 BEEG vom 10.09.2012, § 2f Abs 2 S 1 BEEG vom 10.09.2012, § 2f Abs 1 S 1 BEEG vom 10.09.2012, § 2f Abs 1 S 2 BEEG vom 10.09.2012, § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 17.01.2009
    Elterngeld - Einkommensermittlung - Einnahmen aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit - Berücksichtigung pauschaler Abzüge für Sozialabgaben - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Verhältnismäßigkeit - Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung fiktiver Sozialabgaben für Einkünfte aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit

  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Einnahmen aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit - Berücksichtigung pauschaler Abzüge für Sozialabgaben - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Verhältnismäßigkeit - Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung fiktiver Sozialabgaben für Einkünfte aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Einnahmen aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit - Berücksichtigung pauschaler Abzüge für Sozialabgaben - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Verhältnismäßigkeit - Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung fiktiver Sozialabgaben für Einkünfte aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit bei Bemessung des Elterngeldes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 123, 276
  • NZS 2018, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Das gilt auch für das Elterngeld als fürsorgerische Leistung der Familienförderung, die über die bloße Sicherung des Existenzminimums hinausgeht (zum Elterngeld vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186; zum Ganzen vgl zuletzt BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 28) .

    Sie profitieren als Gruppe davon, wenn das Elterngeld beschleunigt berechnet und ausgezahlt wird (vgl dazu schon BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 32) .

    Schließlich darf die Typisierung allgemein keine beachtliche Gruppe typischer Fälle, sondern nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle betreffen (vgl BVerfGE 26, 265, 275 f; 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17; vgl zum Ganzen auch BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 31) .

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Dafür müssen die Vorteile einer Typisierung - insbesondere die praktischen Erfordernisse der Verwaltung (vgl BVerfGE 9, 20, 31 f; 63, 119, 128 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17) - im rechten Verhältnis zu den Härten stehen, die wegen der damit verbundenen Ungleichbehandlung im Einzelfall und für die Gesamtheit der von der Norm Betroffenen verbunden sind.

    Schließlich darf die Typisierung allgemein keine beachtliche Gruppe typischer Fälle, sondern nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle betreffen (vgl BVerfGE 26, 265, 275 f; 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17; vgl zum Ganzen auch BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 31) .

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Der Anspruch des Klägers auf höheres Elterngeld kann jedoch gegeben sein (vgl zu diesem Erfordernis auch beim Grundurteil im Höhenstreit BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1, RdNr 12) .

    e) Nach Zurückverweisung der Sache wird das SG insbesondere Feststellungen zu den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen des Klägers für den Bezug von Elterngeld iS von § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BEEG, zum konkreten Bemessungszeitraum, zum Antrag auf Verschiebung des Bemessungszeitraums wegen der Zeiten eines früheren Elterngeldbezugs sowie zur Höhe des Einkommens, der Einkommens- und Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Abzüge der Sozialabgaben unter Berücksichtigung der aufgezeigten Rechtsgrundsätze nachzuholen haben, soweit erforderlich (BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1, RdNr 12).

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Der Gesetzgeber darf insbesondere im Sozialrecht bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 4/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 13 RdNr 38) .
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Die dadurch bewirkten Härten dürfen sich zudem nur unter Schwierigkeiten vermeiden lassen und im Einzelfall nicht besonders schwer wiegen (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37) .
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Schließlich darf die Typisierung allgemein keine beachtliche Gruppe typischer Fälle, sondern nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle betreffen (vgl BVerfGE 26, 265, 275 f; 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17; vgl zum Ganzen auch BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, RdNr 31) .
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Die dadurch bewirkten Härten dürfen sich zudem nur unter Schwierigkeiten vermeiden lassen und im Einzelfall nicht besonders schwer wiegen (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 37) .
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Dafür müssen die Vorteile einer Typisierung - insbesondere die praktischen Erfordernisse der Verwaltung (vgl BVerfGE 9, 20, 31 f; 63, 119, 128 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17) - im rechten Verhältnis zu den Härten stehen, die wegen der damit verbundenen Ungleichbehandlung im Einzelfall und für die Gesamtheit der von der Norm Betroffenen verbunden sind.
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 8/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - psychische

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Durch den Bescheid vom 18.9.2013 hat sich damit der Bescheid vom 16.8.2013 auf andere Weise erledigt (§ 39 Abs. 2 SGB X, § 86 1. Halbs SGG; vgl auch BSG Urteil vom 20.1.2016 - B 14 AS 8/15 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 25 RdNr 10) und ist daher nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

    Auszug aus BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R
    Die Klage richtet sich auf den Erlass eines Grundurteils iS des § 130 Abs. 1 SGG (vgl BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 14 mwN; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 2/13 R - Juris) und ist auf die Gewährung höheren Elterngelds nach Maßgabe eines höheren Einkommens im Bemessungszeitraum infolge geringerer Abzüge für Sozialabgaben nach § 2f BEEG gerichtet.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - L 8 BA 194/21

    Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig

    Der Gesetzgeber darf insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. z.B. BVerfG Beschl. v. 23.06.2004 - 1 BvL 3/98 - juris Rn. 63; Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 - juris Rn. 42 m.w.N.; BSG Urt. v. 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R - juris Rn. 39; Urt. v. 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R - juris Rn. 29 m.w.N.; Urt. v. 25.01.2006 - B 12 KR 27/04 R - juris Rn. 30 m.w.N.; LSG NRW Urt. v. 14.06.2023 - L 10 KR 487/22 SodEG - juris Rn. 48; LSG NRW Urt. v. 17.01.2019 - L 9 AL 50/18 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R

    Bemessung des Elterngeldes

    Die mit dieser Generalisierung und Pauschalierung bei der Ermittlung der Abgaben für Steuern und Sozialabgaben verbundene finanzielle Härte wiegt für die insoweit von ihr Betroffenen nicht unzumutbar schwer (zur Reichweite der Befugnis des Gesetzgebers im Elterngeldrecht zur Verwendung von generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelungen unter Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse der Verwaltung s Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - BSGE 123, 276 = SozR 4-7837 § 2f Nr. 1, RdNr 29 mwN ) .
  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige

    Denn der Bescheid vom 22.1.2018 hat als endgültiger Verwaltungsakt die vorläufige Festsetzung des Elterngeld Plus für den 15. bis 18. Lebensmonat des A im Ausgangsbescheid vom 14.6.2016 insoweit ersetzt und zu deren Erledigung geführt (§ 39 Abs. 2 SGB X) , ohne dass es einer gesonderten Aufhebung bedarf (vgl Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - BSGE 123, 276 = SozR 4-7837 § 2f Nr. 1, RdNr 11) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2021 - L 8 LW 13/19

    Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz

    Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von leistungsbegründenden Normen wie hier einem etwaigen Anspruch auf Verzinsung ist zudem zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.6.2020 - B 3 KR 14/18 R - juris Rn. 23 m.w.N.; Beschl. v. 13.8.2019 - B 10 EG 8/19 B - juris Rn. 9; Urt. v. 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - juris Rn. 27; BVerfG Beschl. v. 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - L 13 EG 15/18

    Elterngeld: Kein Zuschlag bei Mehrfachadoptionen

    Hinzu kommt, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R, Rn 27).
  • BSG, 13.08.2019 - B 10 EG 8/19 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt auch im Hinblick auf den bei gewährender Staatstätigkeit weiten Gestaltungsspielraum des BEEG-Gesetzgebers (vgl hierzu nur Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - BSGE 123, 276 = SozR 4-7837 § 2f Nr. 1, RdNr 27 mwN) wären eingehendere Ausführungen der Klägerin dazu notwendig gewesen, aus welchem Grund dennoch der Gesetzgeber diesen Fall bei der Fassung der Ausnahmetatbestände des § 2b Abs. 2 S 2 iVm § 2b Abs. 1 S 2 BEEG nicht bedacht haben könnte und insbesondere weshalb hier ein Abweichen von dem in § 2b Abs. 2 S 1 BEEG normierten Grundsatz des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes als Bemessungszeitraum bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in dem von der Klägerin geltend gemachten Sinne verfassungsrechtlich geboten sein könnte.
  • LSG Bayern, 24.07.2017 - L 9 EG 38/15

    Abzug von Steuern und Sozialabgaben bei der Bildung des Elterngeld-Netto

    - Zur Berechnung der Abzüge für Steuern und Sozialabgaben im Rahmen des Elterngeld-Netto hat er ebenfalls ein monatliches Durchschnittseinkommen ermittelt, das allerdings nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereinigt war (vgl. dazu Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R, Rn. 18 des juris-Dokuments).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21

    Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme zur medizinischen

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (st. Rspr., vgl. z.B. BVerfG Beschl. v. 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris Rn. 10; BSG Urt. v. 18.6.2020 - B 3 KR 14/18 R - juris Rn. 23 m.w.N.; Beschl. v. 13.8.2019 - B 10 EG 8/19 B - juris Rn. 9; Urt. v. 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 26.5.2021 - L 8 LW 13/19 - juris Rn. 63).
  • BSG, 16.11.2020 - B 10 EG 7/20 B

    Anspruch auf höheres Elterngeld unter Zugrundelegung eines anderen

    Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt auch im Hinblick auf den bei gewährender Staatstätigkeit weiten Gestaltungsspielraum des BEEG-Gesetzgebers (vgl hierzu nur Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - BSGE 123, 276 = SozR 4-7837 § 2f Nr. 1, RdNr 27 mwN) wären eingehendere Ausführungen der Klägerin dazu notwendig gewesen, aus welchem Grund dennoch der Gesetzgeber diesen Fall bei der Fassung der Ausnahmetatbestände des § 2b Abs. 2 Satz 2 iVm § 2b Abs. 1 Satz 2 BEEG nicht bedacht haben könnte und insbesondere weshalb hier ein Abweichen von dem in § 2b Abs. 2 Satz 1 BEEG normierten Grundsatz des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes als Bemessungszeitraum bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in dem von der Klägerin geltend gemachten Sinne verfassungsrechtlich geboten sein könnte.
  • LSG Sachsen, 23.06.2022 - L 3 BK 10/21

    Sonderregelung des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 21. September 1993 - 12 RK 39/91 - SozR 3-2500 § 6 Nr. 6 = juris Rdnr. 18, m. w. N.; BSG, Urteil vom 9. September 1998, a. a. O.; BSG, Urteil vom 10. November 2011, a. a. O.; BSG, Urteil vom 29. Juni 2017 - B 10 EG 4/16 R - BSGE 123, 276 ff. = SozR 4-7837 § 2f Nr. 1 juris Rdnr. 27, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht