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   BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S   

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BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S (https://dejure.org/2020,19791)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S (https://dejure.org/2020,19791)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2020 - B 5 SF 9/20 S (https://dejure.org/2020,19791)
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    Sozialgerichtliches Verfahren - Einwendungen gegen die Kostenerhebung trotz Verbindlichkeit der Kostengrundentscheidung - Gebühren für eine Entscheidung über die Bestellung eines besonderen Vertreters

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    Sozialgerichtliches Verfahren - Einwendungen gegen die Kostenerhebung trotz Verbindlichkeit der Kostengrundentscheidung - Gebühren für eine Entscheidung über die Bestellung eines besonderen Vertreters

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.04.2020 - B 6 KA 5/20 B
    Auszug aus BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S
    Auf die Erinnerung wird die Schlusskostenrechnung der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2020 - B 6 KA 5/20 B - aufgehoben.

    Er hat den Kläger weiterhin - jedenfalls in vertragszahnärztlichen Angelegenheiten - für prozessfähig erachtet und deshalb keinen besonderen Vertreter bestellt, sondern die Beschwerde als unzulässig verworfen, weil sie nicht von einem zugelassenen Prozessbevollmächtigten eingelegt worden war (Beschluss vom 21.4.2020 - B 6 KA 5/20 B) .

    Zwar hat der Beschluss des 6. Senats vom 21.4.2020 (B 6 KA 5/20 B) den Kläger (hiesigen Erinnerungsführer) zur Tragung der Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem BSG verpflichtet (vgl § 29 Nr. 1 GKG) .

  • BSG, 21.08.2019 - B 6 KA 3/19 S

    Parallelentscheidung zu BSG B 16 KA 2/19 S v. 21.08.2019

    Auszug aus BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S
    Sein Schreiben vom 22.2.2020 hätte nicht bereits als Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde, sondern lediglich als Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters iS des § 72 Abs. 1 SGG zur Durchführung des beabsichtigten Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde durch die benannte Rechtsanwältin behandelt werden müssen (zu vergleichbaren Formulierungen des Erinnerungsführers zutreffend bereits BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 6 KA 3/19 S - RdNr 2; BSG Beschluss vom 27.2.2020 - B 5 R 32/20 B - RdNr 2; BSG Beschluss vom 3.3.2020 - B 10 SF 4/19 B; zu einem weiteren Verfahren, das ebenfalls aus dem Schreiben vom 22.2.2020 hervorgegangen ist, s auch BSG Beschluss vom 15.5.2020 - B 10 SF 6/20 S) .

    Insoweit gilt dasselbe wie für isolierte Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder für Verfahren auf Beiordnung eines Notanwalts (BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 6 KA 3/19 S - RdNr 5).

  • BSG, 18.06.2019 - B 6 SF 9/19 S

    Erinnerung gegen die Festsetzung von Gerichtskosten

    Auszug aus BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S
    Diese Kostengrundentscheidung ist grundsätzlich verbindlich und im Rahmen einer Erinnerung gegen den Kostenansatz nicht nachzuprüfen (vgl BGH Beschluss vom 4.9.2017 - II ZR 59/16 - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 18.6.2019 - B 6 SF 9/19 S - juris RdNr 10) .
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S
    Wenn dem so wäre, wäre die Veranlassung des Dr. S. zur "Unterschrift" unter ein solches, inhaltlich von ihm überhaupt nicht verstandenes Schriftstück eine "Farce" und würde nicht dazu führen, dass die Schriftform gewahrt ist (vgl BGH Urteil vom 12.3.1981 - IVa ZR 111/80 - juris RdNr 15 f) .
  • BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16

    Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des

    Auszug aus BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S
    Diese Kostengrundentscheidung ist grundsätzlich verbindlich und im Rahmen einer Erinnerung gegen den Kostenansatz nicht nachzuprüfen (vgl BGH Beschluss vom 4.9.2017 - II ZR 59/16 - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 18.6.2019 - B 6 SF 9/19 S - juris RdNr 10) .
  • BSG, 24.04.2020 - B 5 SF 6/20 S

    Kostenprivilegierung behinderter Menschen vor den Gerichten der

    Auszug aus BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S
    Nach alledem kommt es auf die in dem Erinnerungsschreiben erneut wiederholte, rechtlich jedoch unzutreffende Ansicht, dass behinderte Menschen generell von Gerichtskosten befreit seien, hier nicht an (s dazu BSG Beschluss vom 24.4.2020 - B 5 SF 6/20 S - juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 15.05.2020 - B 10 SF 6/20 S

    Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters

    Auszug aus BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S
    Sein Schreiben vom 22.2.2020 hätte nicht bereits als Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde, sondern lediglich als Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters iS des § 72 Abs. 1 SGG zur Durchführung des beabsichtigten Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde durch die benannte Rechtsanwältin behandelt werden müssen (zu vergleichbaren Formulierungen des Erinnerungsführers zutreffend bereits BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 6 KA 3/19 S - RdNr 2; BSG Beschluss vom 27.2.2020 - B 5 R 32/20 B - RdNr 2; BSG Beschluss vom 3.3.2020 - B 10 SF 4/19 B; zu einem weiteren Verfahren, das ebenfalls aus dem Schreiben vom 22.2.2020 hervorgegangen ist, s auch BSG Beschluss vom 15.5.2020 - B 10 SF 6/20 S) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2019 - L 10 SF 4/19
    Auszug aus BSG, 29.06.2020 - B 5 SF 9/20 S
    Sein Schreiben vom 22.2.2020 hätte nicht bereits als Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde, sondern lediglich als Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters iS des § 72 Abs. 1 SGG zur Durchführung des beabsichtigten Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde durch die benannte Rechtsanwältin behandelt werden müssen (zu vergleichbaren Formulierungen des Erinnerungsführers zutreffend bereits BSG Beschluss vom 21.8.2019 - B 6 KA 3/19 S - RdNr 2; BSG Beschluss vom 27.2.2020 - B 5 R 32/20 B - RdNr 2; BSG Beschluss vom 3.3.2020 - B 10 SF 4/19 B; zu einem weiteren Verfahren, das ebenfalls aus dem Schreiben vom 22.2.2020 hervorgegangen ist, s auch BSG Beschluss vom 15.5.2020 - B 10 SF 6/20 S) .
  • BSG, 08.03.2021 - B 2 U 2/21 S

    Erinnerung gegen eine Kostengrundentscheidung des BSG

    Ein Vertretungszwang durch einen vor dem BSG zugelassenen Prozessbevollmächtigten besteht im Falle einer Kostenerinnerung nach § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG nicht (vgl BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 8) .

    Zuständiger Einzelrichter ist der zuständige Berichterstatter (vgl BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 29.12.2011 - B 13 SF 3/11 S - juris RdNr 6) .

    Im Verfahren der Erinnerung über den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG ist jedoch die Kostengrundentscheidung des Gerichts, die den Erinnerungsführer zum Kostenschuldner bestimmt hat (§ 29 Nr. 1 GKG) , ebenso wie die Festsetzung des Streitwerts grundsätzlich verbindlich und nicht nachzuprüfen (vgl BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 18.6.2019 - B 6 SF 9/19 S - juris RdNr 10; BGH Beschluss vom 4.9.2017 - II ZR 59/16 - juris RdNr 5 mwN) .

    Der sinngemäße Einwand des Erinnerungsführers, dass Gerichtskosten nach den gesetzlichen Vorschriften nicht angefallen sind und deshalb die Kostengrundentscheidung unrichtig ist, wird durch den Grundsatz der Verbindlichkeit der Kostengrundentscheidung (s oben) zwar nicht abgeschnitten (zur Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 GKG s BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 10 mwN; Toussaint in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl 2020, § 21 GKG RdNr 21 "Kostenentscheidung") .

    Gegen diese Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel statthaft (§ 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 GKG; vgl BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 14; BFH Beschluss vom 13.4.2016 - III B 16/15 - BFH/NV 2016, 1302 RdNr 10) .

  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Für geistig bzw psychisch behinderte Menschen, die nicht prozessfähig sind, kann vom Gericht ein besonderer Vertreter bestellt werden (§ 72 SGG - vgl BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 11) .
  • BSG, 13.01.2021 - B 5 R 16/20 BH

    Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Dem Kläger ist zur Durchführung eines Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde auch kein besonderer Vertreter zu bestellen (vgl § 72 SGG sowie BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 11 mwN) .
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 174/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche Kostengrundentscheidung und

    Nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung kann der Beschwerdeführer im Rahmen der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung auch nicht mit Einwendungen gegen die Kostengrundentscheidung gehört werden (vgl. BSG, Beschlüsse vom 18. Juni 2019 - B 6 SF 9/19 S, juris, Rn. 10, und vom 29. Juni 2020 - B 5 SF 9/20 S, juris, Rn. 10).
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