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   BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96   

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https://dejure.org/1997,8954
BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96 (https://dejure.org/1997,8954)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1997 - 4 RA 43/96 (https://dejure.org/1997,8954)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 4 RA 43/96 (https://dejure.org/1997,8954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsleistung - Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigungsnorm - Nichtkeit einer Verordnungsnorm wegen Überschreitung des Anwendungsbereichs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    Sie sind Ausdruck des im beamtenrechtlichen Versorgungsrecht geltenden Anrechnungsprinzips, das im wesentlichen einer unangemessenen Über- oder Doppelversorgung des Versorgungsempfängers aus verschiedenen Kassen der öffentlichen Hand entgegenwirken und eine Doppelbelastung öffentlicher Haushalte vermeiden soll (vgl BVerfGE 55, 207, 239 mwN).

    Zwar kann sich die öffentliche Hand hinsichtlich ihrer Alimentationspflicht nicht dadurch entlasten, daß sie den Beamten auf Einkünfte verweist, die er von privater Seite aus anderen als öffentlichen Kassen erhält (BVerfGE 21, 329, 347) [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62], sie genügt ihrer Alimentationspflicht aber auch dann, wenn die Alimentierung statt aus einer Kasse des jeweiligen "Dienstherrn" aus einer anderen Kasse der öffentlichen Hand kommt; insoweit gewinnt der Grundsatz sparsamer Haushaltsführung Gewicht, wonach Doppelbelastungen der öffentlichen Hand möglichst zu vermeiden sind (vgl BVerfGE 55, 207, 234).

    Ruhens- und Anrechnungsregelungen entsprechen zwar dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung und dem Gebot, Doppelbelastungen der öffentlichen Hand möglichst zu vermeiden; sie setzen aber voraus, daß dem Versorgungsempfänger eine verfassungsrechtlich angemessene Alimentation verbleibt (vgl BVerfGE 55, 207, 239 unter ausdrücklichem Hinweis auf § 53 BeamtVG).

  • BGH, 06.05.1982 - IX ZA 1/82

    Ausgleichszahlung bei Dienstzeitende als Endvermögen des Berufssoldaten

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 28/83

    Berufsschadensausgleich - einmaliger Ausgleich nach dem SVG als derzeitiges

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    § 47 BeamtVG greift die Bedarfslage nach einer vom Dienstherrn veranlaßten vorzeitigen Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses auf, um dem Beamten den Übergang in einen anderen Beruf zu erleichtern und ihn während der Suche nach einer neuen Erwerbsgrundlage und während deren Aufbau wirtschaftlich zu sichern (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14; BVerwGE 64, 209, 212 f [BVerwG 16.11.1981 - 6 C 72/78] = Buchholz 237.7 § 164; BVerwG Buchholz 237.1 Art. 167 Nr. 1; vgl Plog/Wiedow/Beck, Komm zum Beamtenversorgungsgesetz, § 47 BeamtVG Rz 1, Stand August 1983; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 47 Rz 1 Anm 1.1; zur vergleichbaren Vorschrift im Soldatenversorgungsgesetz vgl § 37 SVG).
  • BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 202/80

    Begriff des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    § 47 BeamtVG greift die Bedarfslage nach einer vom Dienstherrn veranlaßten vorzeitigen Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses auf, um dem Beamten den Übergang in einen anderen Beruf zu erleichtern und ihn während der Suche nach einer neuen Erwerbsgrundlage und während deren Aufbau wirtschaftlich zu sichern (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14; BVerwGE 64, 209, 212 f [BVerwG 16.11.1981 - 6 C 72/78] = Buchholz 237.7 § 164; BVerwG Buchholz 237.1 Art. 167 Nr. 1; vgl Plog/Wiedow/Beck, Komm zum Beamtenversorgungsgesetz, § 47 BeamtVG Rz 1, Stand August 1983; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 47 Rz 1 Anm 1.1; zur vergleichbaren Vorschrift im Soldatenversorgungsgesetz vgl § 37 SVG).
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    § 11 Abs. 7 AAÜG idF des RÜG (Anrechnung erst bei Überschreiten des früheren Nettoeinkommens) hat hieran ebenfalls festgehalten, und es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Zweck von Übergangsrenten mit den im RÜG-ÄndG vorgenommenen Rechtsänderungen aufgegeben werden sollte: Bezieht sich eine Ermächtigung nämlich auf einen Sachverhalt, der bereits durch eine Verordnung geregelt war, so geht der Gesetzgeber, wenn er nichts anderes zum Ausdruck bringt, in der Regel davon aus, daß der Verordnungsgeber sich an den bisherigen Grundsätzen orientieren wird (BVerfGE 62, 203, 210; 34, 52, 61); nichts anderes gilt, wenn ein Sachbereich zuvor nicht durch eine Verordnung, sondern - wie vorliegend - vom Gesetzgeber selbst durch formelles Gesetz geregelt war.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    § 11 Abs. 7 AAÜG idF des RÜG (Anrechnung erst bei Überschreiten des früheren Nettoeinkommens) hat hieran ebenfalls festgehalten, und es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Zweck von Übergangsrenten mit den im RÜG-ÄndG vorgenommenen Rechtsänderungen aufgegeben werden sollte: Bezieht sich eine Ermächtigung nämlich auf einen Sachverhalt, der bereits durch eine Verordnung geregelt war, so geht der Gesetzgeber, wenn er nichts anderes zum Ausdruck bringt, in der Regel davon aus, daß der Verordnungsgeber sich an den bisherigen Grundsätzen orientieren wird (BVerfGE 62, 203, 210; 34, 52, 61); nichts anderes gilt, wenn ein Sachbereich zuvor nicht durch eine Verordnung, sondern - wie vorliegend - vom Gesetzgeber selbst durch formelles Gesetz geregelt war.
  • BSG, 29.09.1994 - 4 RA 7/94

    Dienstbeschädigungsteilrente - Entziehung - Rückwirkung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    Allerdings wurde davon abgesehen, in der gesetzlichen Rentenversicherung Rechte und Rechtsinstitute zu schaffen, die ua der nach der NVA-VersO erworbenen Übergangsrente vergleichbar sind und im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung keine Entsprechung finden; diese Versorgungsleistungen wurden nicht in die Rentenversicherung "überführt" (vgl BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 2 zur Übergangsrente; BSGE 74, 184 = SozR 3-8570 § 11 Nr. 1; BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 3 zur Dienstbeschädigungsteilrente).
  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 50/94

    Aufhebung nicht überführter Übergangsrenten aus einem Sonderversorgungssystem der

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96
    Im übrigen hat der für Streitigkeiten über Leistungen iS von §§ 9, 11 und 13 AAÜG nicht mehr zuständige 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) insoweit zutreffend entschieden, daß sich auch aus der systematischen Stellung des § 8 Abs. 4 SVersLV und aus dessen Sinn und Zweck für Fälle der vorliegenden Art nichts für eine Nichtanwendbarkeit des § 48 SGB X ergibt (vgl BSG SozR 3-8755 § 6 Nr. 1 S 2 f).
  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
  • BSG, 10.05.1994 - 4 RA 49/93

    Anspruch auf eine Dienstbeschädigungsrente ab 1.8.1991

  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

  • BVerwG, 03.05.1983 - 6 C 48.82

    Notwendigkeit einer Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und einer auf

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95

    Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der

    Indessen hat sich der Verordnungsgeber nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers in § 16 Abs. 3 AAÜG gehalten, so daß § 6 Abs. 2 Satz 1 SVersLV nichtig ist (dazu 4.; siehe zum folgenden auch Senatsurteile vom 29. Juli 1997 - 4 RA 32/96 und 4 RA 43/96).
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