Rechtsprechung
   BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2819
BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95 (https://dejure.org/1997,2819)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1997 - 4 RA 74/95 (https://dejure.org/1997,2819)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 4 RA 74/95 (https://dejure.org/1997,2819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überführte Leistungen - DDR - Sonderversorgungssystem - Übergangsrente - NVA-Offizier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    Sie sind Ausdruck des im beamtenrechtlichen Versorgungsrecht geltenden Anrechnungsprinzips, das im wesentlichen einer unangemessenen Über- oder Doppelversorgung des Versorgungsempfängers aus verschiedenen Kassen der öffentlichen Hand entgegenwirken und eine Doppelbelastung öffentlicher Haushalte vermeiden soll (vgl BVerfGE 55, 207, 239 mwN).

    Zwar kann sich die öffentliche Hand hinsichtlich ihrer Alimentationspflicht nicht dadurch entlasten, daß sie den Beamten auf Einkünfte verweist, die er von privater Seite aus anderen als öffentlichen Kassen erhält (BVerfGE 21, 329, 347), sie genügt ihrer Alimentationspflicht aber auch dann, wenn die Alimentierung statt aus einer Kasse des jeweiligen "Dienstherrn" aus einer anderen Kasse der öffentlichen Hand kommt; insoweit gewinnt der Grundsatz sparsamer Haushaltsführung Gewicht, wonach Doppelbelastungen der öffentlichen Hand möglichst zu vermeiden sind (vgl BVerfGE 55, 207, 234).

    Ruhens- und Anrechnungsregelungen entsprechen zwar dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung und dem Gebot, Doppelbelastungen der öffentlichen Hand möglichst zu vermeiden; sie setzen aber voraus, daß dem Versorgungsempfänger eine verfassungsrechtlich angemessene Alimentation verbleibt (vgl BVerfGE 55, 207, 239 unter ausdrücklichem Hinweis auf § 53 BeamtVG).

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    § 11 Abs. 7 AAÜG idF des RÜG (Anrechnung erst bei Überschreiten des früheren Nettoeinkommens) hat hieran ebenfalls festgehalten, und es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Zweck von Übergangsrenten mit den im RÜG-ÄndG vorgenommenen Rechtsänderungen aufgegeben werden sollte: Bezieht sich eine Ermächtigung nämlich auf einen Sachverhalt, der bereits durch eine Verordnung geregelt war, so geht der Gesetzgeber, wenn er nichts anderes zum Ausdruck bringt, in der Regel davon aus, daß der Verordnungsgeber sich an den bisherigen Grundsätzen orientieren wird (BVerfGE 62, 203, 210; 34, 52, 61); nichts anderes gilt, wenn ein Sachbereich zuvor nicht durch eine Verordnung, sondern - wie vorliegend - vom Gesetzgeber selbst durch formelles Gesetz geregelt war.
  • BGH, 06.05.1982 - IX ZA 1/82

    Ausgleichszahlung bei Dienstzeitende als Endvermögen des Berufssoldaten

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 202/80

    Begriff des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    § 11 Abs. 7 AAÜG idF des RÜG (Anrechnung erst bei Überschreiten des früheren Nettoeinkommens) hat hieran ebenfalls festgehalten, und es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Zweck von Übergangsrenten mit den im RÜG-ÄndG vorgenommenen Rechtsänderungen aufgegeben werden sollte: Bezieht sich eine Ermächtigung nämlich auf einen Sachverhalt, der bereits durch eine Verordnung geregelt war, so geht der Gesetzgeber, wenn er nichts anderes zum Ausdruck bringt, in der Regel davon aus, daß der Verordnungsgeber sich an den bisherigen Grundsätzen orientieren wird (BVerfGE 62, 203, 210; 34, 52, 61); nichts anderes gilt, wenn ein Sachbereich zuvor nicht durch eine Verordnung, sondern - wie vorliegend - vom Gesetzgeber selbst durch formelles Gesetz geregelt war.
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    § 47 BeamtVG greift die Bedarfslage nach einer vom Dienstherrn veranlaßten vorzeitigen Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses auf, um dem Beamten den Übergang in einen anderen Beruf zu erleichtern und ihn während der Suche nach einer neuen Erwerbsgrundlage und während deren Aufbau wirtschaftlich zu sichern (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14; BVerwGE 64, 209, 212 f = Buchholz 237.7 § 164; BVerwG Buchholz 237.1 Art. 167 Nr. 1; vgl Plog/Wiedow/Beck, Komm zum Beamtenversorgungsgesetz, § 47 BeamtVG Rz 1, Stand August 1983; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 47 Rz 1 Anm 1.1; zur vergleichbaren Vorschrift im Soldatenversorgungsgesetz vgl § 37 SVG).
  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    § 47 BeamtVG greift die Bedarfslage nach einer vom Dienstherrn veranlaßten vorzeitigen Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses auf, um dem Beamten den Übergang in einen anderen Beruf zu erleichtern und ihn während der Suche nach einer neuen Erwerbsgrundlage und während deren Aufbau wirtschaftlich zu sichern (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14; BVerwGE 64, 209, 212 f = Buchholz 237.7 § 164; BVerwG Buchholz 237.1 Art. 167 Nr. 1; vgl Plog/Wiedow/Beck, Komm zum Beamtenversorgungsgesetz, § 47 BeamtVG Rz 1, Stand August 1983; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 47 Rz 1 Anm 1.1; zur vergleichbaren Vorschrift im Soldatenversorgungsgesetz vgl § 37 SVG).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    Zwar kann sich die öffentliche Hand hinsichtlich ihrer Alimentationspflicht nicht dadurch entlasten, daß sie den Beamten auf Einkünfte verweist, die er von privater Seite aus anderen als öffentlichen Kassen erhält (BVerfGE 21, 329, 347), sie genügt ihrer Alimentationspflicht aber auch dann, wenn die Alimentierung statt aus einer Kasse des jeweiligen "Dienstherrn" aus einer anderen Kasse der öffentlichen Hand kommt; insoweit gewinnt der Grundsatz sparsamer Haushaltsführung Gewicht, wonach Doppelbelastungen der öffentlichen Hand möglichst zu vermeiden sind (vgl BVerfGE 55, 207, 234).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 28/83

    Berufsschadensausgleich - einmaliger Ausgleich nach dem SVG als derzeitiges

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

    Auszug aus BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
    Die gesetzliche Ermächtigung zur Normsetzung ist hinsichtlich ihres Inhalts hinreichend bestimmt, da sich aus dem Gesetz durch Auslegung ermitteln läßt, welche Fragen der ermächtigte Verordnungsgeber regeln kann (zu diesem Erfordernis vgl BVerfGE 20, 296, 304).
  • BSG, 29.09.1994 - 4 RA 7/94

    Dienstbeschädigungsteilrente - Entziehung - Rückwirkung - Rechtsmissbrauch

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BSG, 10.05.1994 - 4 RA 49/93

    Anspruch auf eine Dienstbeschädigungsrente ab 1.8.1991

  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

  • BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 32/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf

  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 50/94

    Aufhebung nicht überführter Übergangsrenten aus einem Sonderversorgungssystem der

  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

  • BVerwG, 03.05.1983 - 6 C 48.82

    Notwendigkeit einer Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und einer auf

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 37/00 R

    Unfallversicherung - Berufskrankheit - versicherter Arbeitsplatz - Asbest -

    Ein eindeutiges Abweichen einer Verordnungsvorschrift von der gesetzlichen Ermächtigung hat die Nichtigkeit dieser Vorschrift zur Folge (vgl BSGE 78, 20, 23 ff = SozR 3-2400 § 28n Nr. 1; BSG SozR 3-8570 § 16 Nr. 1).
  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 22/99 R

    Übergangsrente aus der Versorgungsordnung der Volkspolizei der DDR

    Denn die Übergangsrente soll(te) gerade diejenigen Einkommensminderungen - ggf begrenzt - ausgleichen, die durch den Übergang von einer in der ehemaligen DDR ausgeübten staatlichen Funktion in eine zivilberufliche Tätigkeit entstanden sind (vgl BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 2 S 17; SozR 3-8570 § 16 Nr. 1 S 10, Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1999 - B 4 RA 36/98 R).

    EV Nr. 9 Buchst e und später § 9 AAÜG haben somit an die nach der Versorgungsordnung maßgebliche Zweckbestimmung auch für die Zeit ab dem 3. Oktober 1990 angeknüpft (vgl hierzu BSG SozR 3-8570 § 16 Nr. 1 S 10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht