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   BSG, 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R   

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BSG, 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R (https://dejure.org/1998,3334)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R (https://dejure.org/1998,3334)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - B 9 V 14/97 R (https://dejure.org/1998,3334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Berufsschadensausgleich - Höhe - Vergleichseinkommen - Schulausbildung - Bildungsabschluß - Einstufung - Kürzung - Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - Altersübergangsgeld - subjektive Verfügbarkeit - ehemalige DDR

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsschadensausgleich - Höhe - Vergleichseinkommen - Schulausbildung - Bildungsabschluß - Einstufung - Kürzung - Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - Altersübergangsgeld - subjektive Verfügbarkeit -

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich - Berufsschadensausgleichsverordnung - Vergleichseinkommen - Altersübergangsgeld - Prognose des nach Abschluß der Schulausbildung wahrscheinlich ergriffenen Berufs - Prognose über den vermutlichen Schulabschluß

  • Judicialis

    BVG § 30 Abs 3; ; BSchAV § 7; ; BSchAV § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichseinkommen für Berufsschadensausgleich bei Schädigung als Kind, keine Kürzung bei Altersübergangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.05.1994 - 9 RV 29/93

    Kriegsopfer- und Soldatenversorgung

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R
    Der Beklagte wird nunmehr zu entscheiden haben, ob und ab wann das Vergleichseinkommen des Klägers für die Zeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres (im November 1994) zu kürzen ist, weil ihm mit Bescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 13. Juli 1995 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gewährt worden ist (vgl dazu BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 9 und zur Änderung der Sachlage nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens BSGE 79, 223, 227 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 57).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R
    Der Beklagte wird nunmehr zu entscheiden haben, ob und ab wann das Vergleichseinkommen des Klägers für die Zeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres (im November 1994) zu kürzen ist, weil ihm mit Bescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 13. Juli 1995 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gewährt worden ist (vgl dazu BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 9 und zur Änderung der Sachlage nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens BSGE 79, 223, 227 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 57).
  • BSG, 08.03.1995 - 9 RV 19/94

    Berufsschadensausgleich - Selbständiger - derzeitiges Bruttoeinkommen -

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R
    In einem solchen Fall werden die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BSchAV maßgeblichen Kriterien, die Veranlagung des Beschädigten und seine Fähigkeiten, auch nach den trotz der Schädigung tatsächlich gezeigten beruflichen Leistungen und Erfolgen zu bestimmen sein, sofern sie überzeugende Rückschlüsse auf den vermutlich erreichten Bildungsabschluß zulassen (vgl Hansen, aaO, 56; BSG SozR 3-3642 § 9 Nr. 3).
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R
    Das Alüg sollte die durch Verordnung vom 8. Februar 1990 (GBl I S 42) in der DDR eingeführte Vorruhestandsregelung nicht fortführen, sondern ablösen und war eine besondere Form des Arbeitslosengeldes (Alg) im Beitrittsgebiet (vgl BSGE 73, 195, 199 = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95

    Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R
    Aus dieser allein die subjektive Seite der Verfügbarkeit betreffenden Vergünstigung für Alüg-Bezieher (BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 9) hat das LSG zu Unrecht den Schluß gezogen, der Kläger habe seine Erwerbstätigkeit iS des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BSchAV aufgegeben und - wie dort weiter gefordert - auf Erwerbseinkommen verzichtet.
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R
    Das Gesetz fordert damit eine Prognose des wahrscheinlich nach der Schädigung eingetretenen weiteren Berufsweges unter Berücksichtigung aller bis dahin erkennbar gewordenen einschlägigen Gesichtspunkte (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 15.10.2015 - B 9 V 15/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler der überlangen Verfahrensdauer -

    Das Gesetz fordert damit eine Prognose des wahrscheinlich nach der Schädigung eingetretenen weiteren Berufsweges unter Berücksichtigung aller bis dahin erkennbar gewordenen einschlägigen Gesichtspunkte (vgl BSG Urteil vom 29.7.1998 - B 9 V 14/97 R - SozR 3-3642 § 7 Nr. 1 S 4 = Juris RdNr 16 f) .

    Statt einer Prognose des nach Abschluss der Schulausbildung wahrscheinlich ergriffenen Berufs fordert die BSchAV deshalb - nach den in § 7 Abs. 1 S 2 genannten Kriterien - lediglich eine Prognose über den vermutlichen Schulabschluss (vgl BSG Urteil vom 29.7.1998 - B 9 V 14/97 R - SozR 3-3642 § 7 Nr. 1 S 2 f = Juris RdNr 13 f) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2019 - L 10 VE 64/15
    Hintergrund dieser Regelung ist, dass das Gesetz als Voraussetzung eines Anspruches auf Berufsschadensausgleich eine Prognose des wahrscheinlich nach der Schädigung eingetretenen weiteren Berufsweges unter Berücksichtigung aller bis dahin erkennbar gewordenen einschlägigen Gesichtspunkte fordert (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1998, B 9 V 14/97 R).

    Statt einer Prognose des nach Abschluss der Schulausbildung wahrscheinlich ergriffenen Berufs fordert die BSchAV deshalb lediglich eine Prognose über den vermutlichen Schulabschluss (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1998, B 9 V 14/97 R zu der bis zum 30. Juni 2011 in Kraft gewesene Fassung des § 7 BSchAV) bzw. eine Prognose über den vermutlichen Abschluss einer Berufsausbildung/eines Hochschulabschlusses.

    Dieser sog. Schüler-Berufsschadensausgleich ist eine von den allgemeinen Einstufungsregeln abweichende Sondervorschrift, die - wenn ihre Anwendbarkeit feststeht - als abschließende Regelung auch allein maßgeblich bleibt (BSG, Urteil vom 29. Juli 1998, B 9 V 14/97 R).

  • LSG Bayern, 30.11.2012 - L 15 VK 3/09

    Statthaft ist eine Wiederaufnahmeklage nur dann, wenn ein Wiederaufnahmegrund

    Es habe sich in den Urteilsgründen auf eine Entscheidung des BSG vom 27.10.1989 gestützt, die durch die Änderung der Rechtsprechung mit präjudiziellem Urteil des BSG vom 29.07.1998, Az.: B 9 V 14/97 R, aufgehoben und neu gefasst worden sei.
  • LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 370/09

    betriebliche Altersversorgung

    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Arbeitslosengeldantrag nach § 428 SGB III als Anknüpfungspunkt für ein endgültiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben angenommen werden kann (gegen eine solche Annahme: BSG, Urt. v. 29.07.1998 - B 9 V 14/97 R, BeckRS 1998, 320 718).
  • BSG, 27.02.2002 - B 9 VJ 1/01 R

    Impfschaden - Berufsschadensausgleich - Berechnung - Vergleichseinkommen -

    Auf dieser Grundlage hat der Beklagte dem Kläger Berufsschadensausgleich zu gewähren (vgl insoweit das Senatsurteil vom 29. Juli 1998 - B 9 V 14/97 R in SozR 3-3642 § 7 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 15 V 55/99

    Anspruch auf Gewährung von Berufsschadensausgleich; Anwendung der Anhaltspunkte

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  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 71/02 B

    Feststellung des Vergleichseinkommens beim Berufsschadensausgleich,

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind aus dem zurückgelegten Schul- und Erwerbsleben allenfalls Anhaltspunkte für den Rückschluss auf die Veranlagung und die Fähigkeiten des Beschädigten zu gewinnen (vgl dazu Urteil des BSG vom 27. Februar 2002 - B 9 VJ 1/01 R, unter Bezug auf BSG SozR 3-3642 § 7 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 6 VG 4549/14
    Hierbei handelt es sich um eine von den allgemeinen Einstufungsregeln abweichende Sondervorschrift, die, wenn wie vorliegend ihre Anwendbarkeit feststeht, als abschließende Regelung allein maßgeblich bleibt (BSG, Urteil vom 29. Juli 1998 - B 9 V 14/97 R -, SozR 3-3642 § 7 Nr. 1, S. 3).
  • BSG, 12.12.2017 - B 9 V 34/17 B

    Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen und Gewährung eines höheren

    Zur Bemessung des Einkommensverlustes fordern diese Vorschriften demnach eine Prognose des weiteren Berufswegs, wie er ohne die Schädigungsfolgen wahrscheinlich eingetreten wäre (vgl BSG Urteil vom 29.7.1998 - B 9 V 14/97 R - SozR 3-3642 § 7 Nr. 1, S 2 f = Juris RdNr 13 mwN).
  • LSG Hessen, 18.11.2004 - L 5 V 1288/01
    Das Durchschnittseinkommen wird dann - ähnlich wie bei Selbstständigen (§ 5 Abs. 1 BSchAV) - aus der Beamtenbesoldung entnommen, einem gestuften und berufsübergreifenden Vergütungssystem, innerhalb dessen die maßgebliche Besoldungsgruppe sich im Wesentlichen nach dem jeweils erreichten Schul- (oder Hochschul-) Abschluss richtet (vgl. BSG v. 29. Juli 1998, B 9 V 14/97 R, SozR 3-3642, § 7 Nr. 1; BSG v. 18. September 2003, B 9 V 71/02 R, Juris RegNr. 26330).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - L 6 VG 1909/23
  • LSG Sachsen, 07.11.2001 - L 1 V 22/00

    Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen besonderer

  • LSG Sachsen, 26.04.2001 - L 1 V 20/99

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz);

  • LSG Sachsen, 28.02.2001 - L 1 V 43/99

    Höhe des Anspruchs auf Schadensausgleich für Witwen; Ermittlung des ohne die

  • LSG Sachsen, 23.03.2000 - L 1 V 9/98

    Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz - Beitrittsgebiet -

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