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   BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R   

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https://dejure.org/2004,3276
BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R (https://dejure.org/2004,3276)
BSG, Entscheidung vom 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R (https://dejure.org/2004,3276)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 51/03 R (https://dejure.org/2004,3276)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Verletztenrente auf Berufsunfähigkeitsrente beziehungsweise Altersrente; Berücksichtigung des pauschalen Jahresarbeitsverdienstes bei der Überführung von Ansprüchen der Unfallbestandsrentner aus dem Beitrittsgebiet; Verfassungsmäßigkeit der ...

  • Judicialis

    SGB VI § 93 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berechnung beim Zusammentreffen von Verletztenrente mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Entscheidungsbesprechung)

    § 93 SGB VI; § 1152 RVO; Art. 3, 14 GG
    Unfallrenten von DDR-Bestandsrentnern (RA Dr. Willi Vock; Neue Justiz 12/2004, S. 574-575)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 267 (Ls.)
  • NJ 2004, 574
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Das habe das BVerfG zur entsprechenden Vorgängervorschrift des § 1278 RVO (SozR 2200 § 1278 Nr. 11) und das BSG zu § 93 SGB VI (BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7) entschieden.

    Der Regelgrenzbetrag beträgt 70 vH eines Zwölftels des für die Rente aus der UV maßgeblichen JAV; er gewährleistet, dass dem Berechtigten auch nach Anrechnung seiner Rente aus der UV auf die Rente aus der RV zusätzlich zum Freibetrag nach § 93 Abs. 2 SGB VI insgesamt ein Betrag verbleibt, der in etwa dem (fortgeschriebenen/aktualisierten) Nettoverdienst des Versicherten vor Eintritt seines Arbeitsunfalls entspricht (vgl BSGE 82, 83, 84 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

    Bei der Anrechnung der Verletztenrente verbleibt allerdings im Ergebnis von dieser Rente ein Betrag, der bei gleichem Grad der MdE als Grundrente nach § 31 Abs. 1 BVG geleistet würde (Freibetrag), zum Ausgleich des durch den Arbeitsunfall verursachten immateriellen Schadens und der hierdurch hervorgerufenen Mehraufwendungen (§ 93 Abs. 2 SGB VI; vgl zum Vorstehenden BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7, vgl hierzu auch BSG SozR 3-2600 § 311 Nr. 2 S 14; SozR 4-2600 § 93 Nr. 2, S 12).

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG, denn die Schrankenbestimmung des § 93 SGB VI ist nicht unverhältnismäßig (BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

    Würden dem Versicherten beide Renten ungekürzt gezahlt, erhielte er mehr als er hinsichtlich des (jeweils) versprochenen Sicherungsniveaus erwarten durfte (BSGE 82, 83, 84, 90, 96 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Bei einer Ungleichheit von Personengruppen unterliegt die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse und wird nicht lediglich durch das Willkürverbot begrenzt (BVerfGE 87, 234, 255; 92, 53, 68).

    Allerdings hat der Gesetzgeber bei der Überleitung von sozialrechtlichen Normen als Folge der Wiedervereinigung sowie bei der Ordnung von Massenerscheinungen einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl BSGE 82, 64, 73 f = SozR 3-2600 § 307a Nr. 11 mwN; BVerfGE 87, 234, 255 f).

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R

    Übergangsvorschriften der §§ 1150 ff RVO nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Das BSG habe ebenfalls entschieden, dass die Sondervorschriften zur Bemessung des Arbeitsentgelts in der UV für Versicherungsfälle im Beitrittsgebiet vor dem 1. Juli 1990 verfassungsgemäß seien (Urteil des 2. Senats des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R).

    b) Das BSG hat auch entschieden, dass der pauschale JAV bei der Überführung von Ansprüchen der Unfallbestandsrentner aus dem Beitrittsgebiet, die einen Arbeitsunfall vor dem 1. Juli 1990 hatten, nicht zu beanstanden und verfassungsgemäß ist (Urteil des 2. Senats des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 30/99 R).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Bei einer Ungleichheit von Personengruppen unterliegt die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse und wird nicht lediglich durch das Willkürverbot begrenzt (BVerfGE 87, 234, 255; 92, 53, 68).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Allerdings hat der Gesetzgeber bei der Überleitung von sozialrechtlichen Normen als Folge der Wiedervereinigung sowie bei der Ordnung von Massenerscheinungen einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl BSGE 82, 64, 73 f = SozR 3-2600 § 307a Nr. 11 mwN; BVerfGE 87, 234, 255 f).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Der Gesetzgeber durfte im Hinblick auf die mit dem Untergang der DDR eingetretene soziale Schutzbedürftigkeit des betroffenen Personenkreises an einen pauschalen JAV anknüpfen unter Außerachtlassung individueller Einkommensverhältnisse und insoweit eine Stichtagsregelung einführen (vgl hierzu entsprechend BVerfGE 80, 297, 311).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Die Einführung der Stichtagsregelung ist auch dauerhaft sachgerecht (vgl hierzu entsprechend zur Überleitung von Rentenansprüchen der Bestandsrentner in die RV gemäß § 307a SGB VI: BVerfGE 100, 104, = SozR 3-2600 § 307b Nr. 6).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nur das Erworbene und im Rahmen der Rentenüberleitung allein die nach Maßgabe des EV ausgestalteten und als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche (vgl entsprechend BVerfGE 100, 1, 33 f; BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 S 6, 9 mwN).
  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 23/95

    Rentenhöhenbegrenzung durch das MfSVersorgOAufhG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Denn der Schutz der Eigentumsgarantie erstreckte sich nicht rückwirkend auf Tatbestände, die vor dem 3. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegt und von dieser als Erwerbstatbestände von Unfallrenten ausgestaltet worden sind (vgl ua hierzu entsprechend BSGE 80, 149, 155 f = SozR 3-8585 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R
    Bei der Anrechnung der Verletztenrente verbleibt allerdings im Ergebnis von dieser Rente ein Betrag, der bei gleichem Grad der MdE als Grundrente nach § 31 Abs. 1 BVG geleistet würde (Freibetrag), zum Ausgleich des durch den Arbeitsunfall verursachten immateriellen Schadens und der hierdurch hervorgerufenen Mehraufwendungen (§ 93 Abs. 2 SGB VI; vgl zum Vorstehenden BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7, vgl hierzu auch BSG SozR 3-2600 § 311 Nr. 2 S 14; SozR 4-2600 § 93 Nr. 2, S 12).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 33/99 R

    MfS-Versorgung - Offizier im besonderen Einsatz - OibE - Anwendung des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - L 1 RA 10/02

    Rentenhöhe beim Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen

    Denn mit dem Bescheid vom 28. Juni 1996, gegen den der Kläger mit seiner Erklärung vom 18. Juli 1996 fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, hat die Beklagte erneut in vollem Umfang über die Einwendung des Anrechnungsbetrages (BSG, Urt. v. 29.7. 04 - B 4 RA 51/03 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 5) entschieden, gegen den sich der Kläger mit dem Widerspruch auch gewandt hat.

    Die Art und Weise der Anrechnung der Verletztenrente verstößt auch beim Kläger nicht gegen das Grundgesetz (GG), insbesondere nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG (Urt. v. 29.7.04 - B 4 RA 51/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 5).

    Der Regelgrenzbetrag beträgt 70 v.H. eines Zwölftels des für die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen JAV; er gewährleistet, dass dem Berechtigten auch nach Anrechnung seiner Rente aus der Unfallversicherung auf die Rente aus der Rentenversicherung zusätzlich zum Freibetrag nach § 93 Abs. 2 SGB VI insgesamt ein Betrag verbleibt, der in etwa dem (fortgeschriebenen/aktualisierten) Nettoverdienst des Versicherten vor Eintritt seines Arbeitsunfalls entspricht (Urt. v. 29.7.04 - B 4 RA 51/03 R, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 4813/13

    Jahresarbeitsverdienst für Bestandsrenten (Altfälle) aus DDR-Zeit -

    Dies hat im Übrigen auch das Bundessozialgericht (BSG) schon festgestellt (Urt. v. 29.07.2004, B 4 RA 51/03 R, Juris Rn. 21 f.).

    Die Neuregelung war den Betroffenen, darunter dem Kläger, nur günstig (so auch BSG, Urt. v. 29.07.2004, a.a.O., Rn. 27): Der nunmehr festgesetzte Bruttoarbeitsverdienst von DM 1.140,00 galt als Durchschnittsverdienst für sämtliche Bestandsunfallrentner des Beitrittsgebiets unabhängig vom Zeitpunkt des jeweiligen Unfallgeschehens.

  • LSG Bayern, 04.12.2009 - L 1 R 304/09

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Denn die Beklagte musste den tatsächlich von der BG Bau herangezogenen Jahresarbeitsverdienst heranziehen und nicht den - vielleicht abweichenden - rechtlich gebotenen (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 5 RdNr. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2008 - L 8 R 197/07; Wehrhahn in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 93 SGB VI RdNr. 24 ).

    So ist es sozialpolitisch legitim, bei Zusammentreffen zweier Sozialleistungen die Summierung zu einer Gesamthöhe als sachlich nicht gerechtfertigt anzusehen, da der Empfänger - ungeachtet seiner diese Höhe rechtfertigenden Eigenleistungen für die verschiedenen Versichertengemeinschaften - weit mehr erhält, als ihm die Sozialversicherung in ihrer Gesamtheit von ihrem Grundgedanken her verschaffen soll (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 5 RdNr. 13/14; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2008 - L 8 R 197/07).

  • LSG Bayern, 29.02.2008 - L 6 R 829/07

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die

    Mit Widerspruchsbescheid vom 27.02.2007 wies die Beklagte den Widerspruch als unbegründet zurück und wies u.a. auf das Urteil des BSG vom 29.07.2004 Az.: B 4 RA 51/03 R hin.

    Dass § 93 SGB VI zwingend auf den Fall des Klägers anzuwenden ist, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes und ist im übrigen, was den zwingenden Charakter der Regelung anbetrifft, weder in Literatur noch in Rechtsprechung jemals zweifelhaft gewesen (stellvertretend hierzu vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 5).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 3718/14
    Denn die Beklagte habe den tatsächlich von der BG herangezogenen Jahresarbeitsverdienst heranziehen müssen und nicht den - vielleicht abweichenden - rechtlich gebotenen (vgl. BSG, Urteil vom 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R -, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2008 - L 8 R 197/07 - jeweils in juris; Wehrhahn in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 93 SGB VI RdNr. 24 (Stand: Juli 2009)).

    So sei es sozialpolitisch legitim, bei Zusammentreffen zweier Sozialleistungen die Summierung zu einer Gesamthöhe als sachlich nicht gerechtfertigt anzusehen, da der Empfänger - ungeachtet seiner diese Höhe rechtfertigenden Eigenleistungen für die verschiedenen Versichertengemeinschaften - weit mehr erhalte, als ihm die Sozialversicherung in ihrer Gesamtheit von ihrem Grundgedanken her verschaffen solle (BSG, Urteil vom 29.07.2004 - B 4 RA 51/03 R -, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.10.2008 - L 8 R 197/07 -, jeweils in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 R 5243/12
    Außerdem sei die Beklagte an den von der Berufsgenossenschaft festgestellten JAV gebunden (unter Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG) 29.07.2004, B 4 RA 51/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 5).

    Auch das BSG hat bereits wiederholt entschieden, dass die Regelung des Bestehens und der Ausgestaltung des anspruchsvernichtenden Einwandes der "Doppelversorgung" nach § 93 SGB VI insbesondere nicht gegen Art. 14 Abs. 1 oder Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (BSG 31.03.1998, aaO; BSG 29.07.2004, B 4 RA 51/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 5).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2009 - L 1 R 261/06
    Diese Anrechnung soll eine Doppelversorgung vermeiden und ist verfassungsgemäß (siehe z. B. BSG, Urteil vom 31. März 1998, Az: B 4 RA 49/96 R, SozR 3-2600 § 93 Nr. 7; Urteil vom 27. August 1998, Az: B 8 KN 20/97 R, dokumentiert in juris; Urteil vom 29. Juli 2004, Az: B 4 RA 51/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 5; Urteil vom 20. Oktober 2005, Az: B 4 RA 27/05 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 7; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1984, Az: 1 BvR 1614/83, SozR 2200 § 1278 Nr. 11 zur vergleichbaren Anrechnungsvorschrift der Reichsversicherungsordnung (RVO)).

    Nur in diesem Umfang ist der Anspruch verfassungsrechtlich geschützt (siehe BSG, Urteil vom 18. April 2000, Az: B 2 U 30/99 R, dokumentiert in juris; Urteil vom 29. Juli 2004, Az: B 4 RA 51/03 R, SozR 4-2600, § 93 Nr. 5; siehe auch ausführliche Darstellung bei LSG Berlin, Urteil vom 9. September 2003, Az: L 12 RA 36/02, dokumentiert in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 404/13

    Unfallrente - Anrechnung

    Auf das Urteil des BSG vom 29. Juli 2004, Az. B 4 RA 51/03 R, dokumentiert in juris und in SozR 4-2600 § 93 Nr. 5, wird Bezug genommen.
  • BSG, 22.11.2017 - B 13 R 92/14 B

    Berufsunfähigkeitsrente; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Um den Anforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG zu genügen hätte der Kläger zusätzlich jedenfalls auch auf das zeitlich nach den von ihm für sich in Anspruch genommenen Urteilen des BVerfG ergangene Urteil des BSG vom 29.7.2004 (B 4 RA 51/03 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 5; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG Beschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 2486/04) eingehen müssen.
  • BSG, 17.01.2011 - B 13 R 32/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    § 93 SGB VI verstoße nicht gegen das GG (Hinweis auf Urteile des BSG vom 31.3.1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 und vom 29.7.2004 - B 4 RA 51/03 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 5) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 273/09

    Rentenversicherung

  • BSG, 05.02.2015 - B 2 U 4/14 R

    Notwendiger Inhalt einer Revisionsbegründung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - L 21 U 41/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Höhe der

  • BSG, 17.01.2011 - B 13 R 33/10 R
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 13.09.2006 - L 16 R 83/05

    Anspruchsvernichtende Anrechnung der Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • LSG Bayern, 28.07.2006 - L 16 R 399/05

    Anspruchsmindernde Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

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