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   BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R   

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BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R (https://dejure.org/2002,1984)
BSG, Entscheidung vom 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R (https://dejure.org/2002,1984)
BSG, Entscheidung vom 29. August 2002 - B 11 AL 99/01 R (https://dejure.org/2002,1984)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel - Leistungsbezug beider Ehegatten - Gesamtbetrachtung - verfassungskonforme Auslegung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel - Leistungsbezug beider Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg) - Steuerklassenkombination V mit IV - Gesamtbetrachtung der Verhältnisse

  • Judicialis

    SGB III § 137 Abs 4 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld, Steuerklassenwechsel beim Leistungsbezug beider Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 90, 56
  • NZA 2003, 210
  • NZS 2003, 489
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 46/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Die Verwendung des Singular ("ein Alg") ist nicht zwingend im gegenteiligen Sinne zu verstehen (so anscheinend BSG Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R - vgl auch: Hessisches LSG Urteil vom 20. Juni 2001 - L 6 AL 14/01 -), weil das Merkmal "ein Alg" auch als Gattungsbegriff aufzufassen sein kann.

    Der hier vertretenen Ansicht steht das erwähnte Urteil des 7. Senats des BSG vom 21. März 2002 - B 7 AL 46/01 R - nicht entgegen.

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Auch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. September 2001 - B 7 AL 84/00 R - lasse keine andere Auslegung zu.

    Im Sinne des § 137 Abs. 4 Nr. 1 SGB III entsprechen neu eingetragene Lohnsteuerklassen dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte, wenn die gewählte Steuerklassenkombination zu einem geringeren gemeinsamen Lohnsteuerabzug führt als die bisherige (BSGE 88, 299, 303 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1).

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 12/91

    Erziehungsgeld - Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Da beide Ehegatten Alg bezogen haben, mithin zum Zeitpunkt des Lohnsteuerklassenwechsels Arbeitsentgelt nicht erzielten, sind die zuletzt vor dem Ausfall des Arbeitsentgelts erzielten monatlichen Arbeitsentgelte gegenüberzustellen (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; BSG Urteil des Senats vom 21. September 1995 - 11 RAr 13/95 - DBlR 4262 zu § 113 AFG).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Jedoch müssen Gründe für eine Durchbrechung des vom Gesetzgeber gewählten Ordnungsprinzips in ihrem Gewicht und ihrer Intensität der Abweichung von der zu Grunde gelegten Ordnung entsprechen, um überzeugend zu sein (BVerfGE 18, 366, 372; 67, 70, 84 f).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gesetzgeber zur Regelung von Massenerscheinungen, zu denen die Bemessung von Sozialleistungen gehört, zu Typisierungen und Pauschalierungen greifen (BVerfGE 103, 310, 318 ff).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfGE 83, 201, 214 f; 88, 145, 166).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Jedoch müssen Gründe für eine Durchbrechung des vom Gesetzgeber gewählten Ordnungsprinzips in ihrem Gewicht und ihrer Intensität der Abweichung von der zu Grunde gelegten Ordnung entsprechen, um überzeugend zu sein (BVerfGE 18, 366, 372; 67, 70, 84 f).
  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Da beide Ehegatten Alg bezogen haben, mithin zum Zeitpunkt des Lohnsteuerklassenwechsels Arbeitsentgelt nicht erzielten, sind die zuletzt vor dem Ausfall des Arbeitsentgelts erzielten monatlichen Arbeitsentgelte gegenüberzustellen (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; BSG Urteil des Senats vom 21. September 1995 - 11 RAr 13/95 - DBlR 4262 zu § 113 AFG).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfGE 83, 201, 214 f; 88, 145, 166).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
    Das Gebot der Folgerichtigkeit bindet an einen vorherigen Rechtsgedanken in dem Sinne, dass bei weiteren Regelungen für eine Abweichung ein vernünftiger oder plausibler Grund zu fordern ist (BVerfGE 81, 156, 207; Sachs/Osterloh, GG , 2. Aufl 2000, Art. 3 RdNr 98 ff; P. Kirchhof, Handbuch des deutschen Staatsrechts, Bd V, S 937 ff).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 13/95

    Voraussetzungen für den Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) -

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • LSG Hessen, 20.06.2001 - L 6 AL 14/01

    Klage gegen Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Getrennte Prüfung der

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Das BSG hat bereits entschieden, dass der im Steuerrecht entwickelte Grundsatz der "Folgerichtigkeit" im Sozialrecht ebenfalls Gültigkeit beanspruchen kann (BSGE 90, 56, 60 mwN).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Das BSG hat bereits entschieden, dass der im Steuerrecht entwickelte Grundsatz der "Folgerichtigkeit" im Sozialrecht ebenfalls Gültigkeit beanspruchen kann (BSGE 90, 56, 60 mwN).
  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Ob § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III, soweit er allein wegen des Lohnsteuerklassenwechsels eine Minderung des Alg anordnet, mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl dazu für eine andere Fallgestaltung auch Urteil des Senats vom 29. August 2002 - B 11 AL 99/01 R -), muss hier jedoch nicht entschieden werden.
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

    Das Gebot der Folgerichtigkeit bindet damit an einen vorherigen Rechtsgedanken in dem Sinne, dass bei weiteren Regelungen für eine Abweichung ein vernünftiger oder plausibler Grund zu fordern ist (vgl BVerfGE 81, 156, 207 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1 S 19 f; vgl auch BSGE 90, 56, 60 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 2 S 10 f) .
  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

    Da die Arbeitslosigkeit des Ehemanns der Klägerin erst ab 1. Februar 1999 eingetreten war oder - anders ausgedrückt - am Tag des Wirksamwerdens des Lohnsteuerklassenwechsels nicht beide Ehegatten im Leistungsbezug standen, finden die vom Senat im Urteil vom 29. August 2002 - B 11 AL 99/01 R - (BSGE 90, 56 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 2) entwickelten Grundsätze, wonach ein Steuerklassenwechsel von Ehegatten bei beiden zu berücksichtigen ist, wenn der Gesamtbetrag der Leistungen niedriger ist, als das Alg, das sich für die Ehegatten ohne den Lohnsteuerklassenwechsel ergibt, hier keine Anwendung.

    Die Ausführungen des Senats zur Erforderlichkeit einer "Gesamtbetrachtung" (BSGE 90, 56, 59 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 2) betreffen lediglich die Voraussetzungen des § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III.

  • LSG Sachsen, 09.01.2003 - L 3 AL 157/01
    Die dritte Fallgruppe setzt allerdings voraus, dass die Leistungsansprüche der Ehegatten nicht getrennt (für eine getrennte Betrachtungsweise aber Hessisches LSG, Urteil vom 20. Juni 2001, Az.: L 6 AL 14/01, JURIS, S. 3 f.; in diesem Sinne wohl auch BSG, Urteil vom 21. März 2002, Az.: B 7 AL 46/01 R, JURIS, S. 3), sondern gemeinsam betrachtet werden (so BSG, Urteil vom 29. August 2002, Az.: B 11 AL 99/01, S. 6 f.; vorhergehend LSG Baden-Württemberg, a.a.O.).

    Die vom Gesetzgeber bezweckte Verwaltungsvereinfachung rechtfertigt nach Auffassung des Senats die Beschränkung des Eigentums (in diesem Sinne wohl auch BSG, Urteil vom 21. März 2002, Az.: B 7 AL 46/01, JURIS S. 3; kritisch dazu allerdings BSG, Urteile vom 29. August 2002, Az.: B 11 AL 99/01 R, S. 7, und Az.: B 11 AL 87/01 R, JURIS, S. 3 f.).

    Da die vorliegende Konstellation noch nicht höchstrichterlich entschieden ist nur für den umgekehrten Fall, dass beide Eheleute die Berücksichtigung des Lohnsteuerklassenwechsels wünschen, liegt eine Entscheidung vor (Urteil vom 29. August 2002, Az.: B 11 AL 99/01 R) ..., ist die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen.

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 31/02 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung wegen grober Fahrlässigkeit

    Ob § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III, soweit er allein wegen des Lohnsteuerklassenwechsels eine Minderung des Alg anordnet, mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl dazu für eine andere Fallgestaltung auch Urteil des Senats vom 29. August 2002 - B 11 AL 99/01 R -), muss hier jedoch nicht entschieden werden.
  • BSG, 11.10.2012 - B 11 AL 76/12 BH
    Er äußert - wie schon im Verwaltungs-, Klage- und Berufungsverfahren - verfassungsrechtliche Zweifel an der Regelung des § 137 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung (SGB III aF) unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 1.4.2004 (B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1) und die Senatsentscheidung vom 29.8.2002 (B 11 AL 99/01 R - BSGE 90, 56 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 2).

    Insbesondere vermögen der Hinweis des Klägers auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 137 Abs. 4 S 1 Nr. 2 SGB III aF (ab 1.4.2012: § 153 Abs. 3 SGB III), die mit der Nachfolgeregelung in § 133 Abs. 3 SGB III (in der bis zum 31.2.2012 gültigen Fassung) übereinstimmt, und die Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 1.4.2004 (B 7 AL 52/03 R - BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1) sowie die Senatsentscheidung vom 29.8.2002 (B 11 AL 99/01 R - BSGE 90, 56 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 2) eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht zu begründen.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2012 - L 12 AL 99/12
    Das erkenne man insbesondere daran, dass das SG die in den Urteilen des BSG vom 1. April 2004 (B 7 AL 52/03 R) und vom 29. August 2002 (B 11 AL 99/01 R) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zitiere und berücksichtige.

    Zwar sind die Auswirkungen eines Lohnsteuerklassenwechsels von Ehegatten aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann hinnehmbar, wenn verheiratete Arbeitslose bereits bei Antragstellung oder anlässlich einer konkreten Nachfrage deutlich und gesondert vom Merkblatt auf die leistungsrechtlichen Gefahren eines Lohnsteuerklassenwechsels und die Notwendigkeit einer Beratung durch die Beklagte hingewiesen worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R -, vom 29. August 2002 - B 11 AL 99/01 R - BSG und vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 11/05 R - jeweils Juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2003 - L 7 AL 351/01
    Auch bei Berücksichtigung der Summe der Leistungen wegen Arbeitslosigkeit beider Ehegatten (so: BSG Urteil vom 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 -) würde sich insgesamt keine geringere Belastung der Solidargemeinschaft ergeben, sodass dahinstehen kann, ob der vorgenannten Rechtsprechung des 11. Senats des BSG zu folgen wäre.
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