Rechtsprechung
BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Mainz - S 2 KA 556/04
- LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KA 24/06
- BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
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- BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 35/05 R
Vertragsarzt - Notfalldienst - Voraussetzung für Abrechnung der Verweilgebühr
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
3 Einen ersten Honorarberichtigungs- und Rückforderungsbescheid der KÄV Rheinhessen vom 12.12.2001 hinsichtlich der Quartale III/1996 bis II/2001 hob das Landessozialgericht (LSG) auf, weil der Kläger zwar objektiv falsch abgerechnet habe, ihm subjektiv aber wegen nicht eindeutig geklärter Rechtslage keine grobe Fahrlässigkeit zur Last falle (LSG-Urteil vom 7.4.2005; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B - zurück).Dem angefochtenen Urteil ist mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass das LSG - wie bereits in seinem Urteil vom 7.4.2005 im Verfahren L 5 KA 10/04 (in diesem Sinne auch der Senatsbeschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B -, S 4) - davon ausgegangen ist, dass der Kläger eine regelmäßige Sprechstunde außerhalb der in Nr. 5 EBM-Ä genannten Zeiten führt und deshalb die Abrechnung der Nr. 5 EBM-Ä zu Unrecht erfolgt ist.
15 Hinsichtlich der inneren Tatseite, die grundsätzlich für die Berechtigung der KÄV, auf der Grundlage von § 45 Abs. 2 Bundesmantelvertrag - Ärzte bzw § 34 Abs. 4 Bundesmantelvertrag - Ärzte/Ersatzkassen Honorarberichtigungen vorzunehmen, ohne Bedeutung ist (zur Differenzierung zwischen verschuldensunabhängiger Richtigstellung einzelner Fehlansätze und Aufhebung des Honorarbescheides wegen grob fahrlässig falscher Abrechnungssammelerklärung bereits Senatsbeschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B -, S 5), tritt jedoch Bösgläubigkeit ein: Der Vertragsarzt weiß, dass seine Abrechnungspraxis von der zuständigen KÄV nicht gebilligt wird und kennt damit alle maßgeblichen Umstände für die Beurteilung seiner Abrechnungssammelerklärung.
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 44/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelleistungsvergleich - offensichtliches …
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
Das Urteil vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R (GesR 2004, 144) hat der Kläger selbst erwähnt; der Senat hat sich weiterhin mit der korrekten Anwendung dieser Vorschrift der Gebührenordnung in seinem Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - befasst (…GesR 2007, 174 - zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR vorgesehen).17 Schließlich liegt auch keine Divergenz zwischen den für das Berufungsurteil tragenden Rechtsgrundsätzen und der Entscheidung des Senats vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R vor.
- BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
Hierfür muss nicht nur die Stellung eines Antrags selbst, sondern auch aufgezeigt werden, über welche im Einzelnen bezeichneten Punkte und mit welchem Ziel Beweis erhoben werden sollte; zudem ist zu schildern, warum die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (zusammenfassend zu den Anforderungen an eine Rüge unzureichender Sachaufklärung BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 5 f). - BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
Hierzu hätte er darlegen müssen, dass diese Fragen - etwa aufgrund seines Vorbringens - wesentliche Streitpunkte des Berufungsverfahrens darstellten, sodass das LSG gehalten war, hierzu zumindest kurz Stellung zu nehmen (vgl BVerfG DVBl 2007, 253, 254), um seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren. - BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R
Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von …
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
Das Urteil vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R (GesR 2004, 144) hat der Kläger selbst erwähnt; der Senat hat sich weiterhin mit der korrekten Anwendung dieser Vorschrift der Gebührenordnung in seinem Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - befasst (GesR 2007, 174 - zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR vorgesehen).