Rechtsprechung
   BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,72622
BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B (https://dejure.org/2007,72622)
BSG, Entscheidung vom 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B (https://dejure.org/2007,72622)
BSG, Entscheidung vom 29. August 2007 - B 6 KA 30/07 B (https://dejure.org/2007,72622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,72622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mainz - S 2 KA 556/04
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KA 24/06
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 35/05 R

    Vertragsarzt - Notfalldienst - Voraussetzung für Abrechnung der Verweilgebühr

    Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
    3 Einen ersten Honorarberichtigungs- und Rückforderungsbescheid der KÄV Rheinhessen vom 12.12.2001 hinsichtlich der Quartale III/1996 bis II/2001 hob das Landessozialgericht (LSG) auf, weil der Kläger zwar objektiv falsch abgerechnet habe, ihm subjektiv aber wegen nicht eindeutig geklärter Rechtslage keine grobe Fahrlässigkeit zur Last falle (LSG-Urteil vom 7.4.2005; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B - zurück).

    Dem angefochtenen Urteil ist mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass das LSG - wie bereits in seinem Urteil vom 7.4.2005 im Verfahren L 5 KA 10/04 (in diesem Sinne auch der Senatsbeschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B -, S 4) - davon ausgegangen ist, dass der Kläger eine regelmäßige Sprechstunde außerhalb der in Nr. 5 EBM-Ä genannten Zeiten führt und deshalb die Abrechnung der Nr. 5 EBM-Ä zu Unrecht erfolgt ist.

    15 Hinsichtlich der inneren Tatseite, die grundsätzlich für die Berechtigung der KÄV, auf der Grundlage von § 45 Abs. 2 Bundesmantelvertrag - Ärzte bzw § 34 Abs. 4 Bundesmantelvertrag - Ärzte/Ersatzkassen Honorarberichtigungen vorzunehmen, ohne Bedeutung ist (zur Differenzierung zwischen verschuldensunabhängiger Richtigstellung einzelner Fehlansätze und Aufhebung des Honorarbescheides wegen grob fahrlässig falscher Abrechnungssammelerklärung bereits Senatsbeschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B -, S 5), tritt jedoch Bösgläubigkeit ein: Der Vertragsarzt weiß, dass seine Abrechnungspraxis von der zuständigen KÄV nicht gebilligt wird und kennt damit alle maßgeblichen Umstände für die Beurteilung seiner Abrechnungssammelerklärung.

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 44/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelleistungsvergleich - offensichtliches

    Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
    Das Urteil vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R (GesR 2004, 144) hat der Kläger selbst erwähnt; der Senat hat sich weiterhin mit der korrekten Anwendung dieser Vorschrift der Gebührenordnung in seinem Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - befasst (GesR 2007, 174 - zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR vorgesehen).

    17 Schließlich liegt auch keine Divergenz zwischen den für das Berufungsurteil tragenden Rechtsgrundsätzen und der Entscheidung des Senats vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R vor.

  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
    Hierfür muss nicht nur die Stellung eines Antrags selbst, sondern auch aufgezeigt werden, über welche im Einzelnen bezeichneten Punkte und mit welchem Ziel Beweis erhoben werden sollte; zudem ist zu schildern, warum die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (zusammenfassend zu den Anforderungen an eine Rüge unzureichender Sachaufklärung BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 5 f).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
    Hierzu hätte er darlegen müssen, dass diese Fragen - etwa aufgrund seines Vorbringens - wesentliche Streitpunkte des Berufungsverfahrens darstellten, sodass das LSG gehalten war, hierzu zumindest kurz Stellung zu nehmen (vgl BVerfG DVBl 2007, 253, 254), um seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren.
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 30/07 B
    Das Urteil vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R (GesR 2004, 144) hat der Kläger selbst erwähnt; der Senat hat sich weiterhin mit der korrekten Anwendung dieser Vorschrift der Gebührenordnung in seinem Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - befasst (GesR 2007, 174 - zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht