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   BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R   

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BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R (https://dejure.org/2011,33616)
BSG, Entscheidung vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R (https://dejure.org/2011,33616)
BSG, Entscheidung vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R (https://dejure.org/2011,33616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - bundesgesetzliche Regelungen über Ausschluss der aufschiebenden Wirkung - kein außer Kraft setzen durch Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkasse - jahreslanges ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86a Abs 2 Nr 4 SGG, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 86a Abs 3 S 2 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 3 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - bundesgesetzliche Regelungen über Ausschluss der aufschiebenden Wirkung - kein außer Kraft setzen durch Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkasse - jahreslanges ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - bundesgesetzliche Regelungen über Ausschluss der aufschiebenden Wirkung - kein außer Kraft setzen durch Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkasse - jahreslanges ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - bundesgesetzliche Regelungen über Ausschluss der aufschiebenden Wirkung - kein außer Kraft setzen durch Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkasse - jahreslanges ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Dies wäre aber Voraussetzung für eine Auferlegung oder Erstattung von Kosten (§ 197a Abs. 1 Satz 1 Teilsatz 3 SGG iVm mit einer entsprechenden Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten ist auch bei den übrigen Beigeladenen nicht veranlasst; auch sie haben im Revisionsverfahren keinen Antrag gestellt (§ 197a Abs. 1 Satz 1 Teilsatz 3 SGG iVm mit einer entsprechenden Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2010 - L 5 KA 45/10

    Die Klage gegen einen Arzneimittelregress hat aufschiebende Wirkung

    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Das LSG Rheinland-Pfalz führte in einem Beschluss vom 25.10.2010 - L 5 KA 45/10 B ER - aus, dass die zitierte Regelung in der Prüfvereinbarung nicht geeignet sei, die aufschiebende Wirkung einer Klage entfallen zu lassen, weil es sich nicht um eine Regelung durch Bundesgesetz handele, wie § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG dies fordere (LSG aaO Juris RdNr 13) .

    Für ein öffentliches Vollziehungsinteresse reicht es insbesondere nicht aus, dass das LSG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 25.10.2010 (L 5 KA 45/10 B ER - Juris RdNr 13) die Vereinbarung einer Nichtvollziehung als unwirksam erachtet hat.

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Dies steht der Pflicht der Prüfgremien zu umfassender Interessenabwägung nicht entgegen; diese müssen sich dafür nötigenfalls die entsprechenden Daten von der KÄV geben lassen (vgl § 285 Abs. 1 Nr. 5 SGB V; siehe dazu auch BSGE 102, 134 = SozR 4-2500 § 295 Nr. 2, RdNr 23 am Ende und RdNr 27, jeweils zur Zulässigkeit der Übermittlung von Daten innerhalb des Bereichs von KÄVen und Krankenkassen, was die aus deren Vertretern paritätisch zusammengesetzten Prüfgremien für die Wirtschaftlichkeitsprüfung einschließt) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1991 - 1 B 3117/90

    Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung einer Verfügung; Untersagung der

    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Soll nach jahrelanger Nichtvollziehung doch noch die Vollziehung eingeleitet werden, so muss dafür ein rechtfertigendes öffentliches Interesse sichtbar sein (im selben Sinne Bayerisches LSG vom 20.7.2009 - L 7 AS 344/09 B ER - Juris RdNr 26 f zu einer 7-monatigen Nichtvollziehung; vgl auch Schleswig-Holsteinisches VG vom 17.1.2002 - 1 B 81/01 - Juris RdNr 30 zu 2-jähriger Nichtvollziehung; aA die ältere Entscheidung OVG Nordrhein-Westfallen vom 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - Juris RdNr 4 zu 8-monatiger Nichtvollziehung).
  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Bei alledem ist auf den Zeitpunkt der Erledigung bzw auf die Sach- und Rechtslage unmittelbar vor dem Eintritt des zur Erledigung führenden Ereignisses abzustellen (vgl BSG aaO mwN; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 Leitsatz: "ob der Kläger ohne die Rechtsänderung voraussichtlich ohne Erfolg geblieben wäre") .
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Nur wenn Gesichtspunkte eine Rolle spielen bzw spielen würden, die nicht zum originären Regelungsprogramm der §§ 86a, 86b Abs. 1 SGG gehören, ist unter Umständen eine Zuständigkeit der KÄV zu erwägen; dies könnte möglicherweise bei einer Aufrechnung mit einem Honoraranspruch der Fall sein, für die eine Zuständigkeit der KÄV in Betracht kommen und die als Verwaltungsakt zu qualifizieren sein könnte (zur Möglichkeit des Erlasses eines Verwaltungsakts - jedenfalls im Bereich von SGB und SGG - vgl BSG vom 31.8.2011 - GS 2/10 - SozR 4-1200 § 52 Nr. 4; kein Verwaltungsakt im Sinne des Rechtsschutzsystems von § 31 SGB X, § 54 SGG und von § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 42 VwGO sind hingegen die Anordnungen der sofortigen Vollziehung selbst und ebenso wenig die Anordnung bzw Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, so allgemeine Meinung, vgl zB Keller aaO § 86a RdNr 17a; Wehrhahn aaO § 86a RdNr 33; ebenso zB Schoch aaO § 80 RdNr 140, 182; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl 2011, § 80 RdNr 78) .
  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Zudem können alle Umstände des Einzelfalls herangezogen werden wie insbesondere der Anlass für die Klageerhebung und auch der Grund der Erledigung, dh wer infolge des erledigenden Ereignisses faktischer Sieger ist (vgl dazu BSG vom 19.12.2008 - B 6 KA 14/07 R - RdNr 4 mit Hinweis auf SGG- und VwGO-Kommentare; ebenso BVerfG vom 1.10.2009 - 1 BvR 1969/09 - NZS 2010, 384 RdNr 17) .
  • LSG Bayern, 20.07.2009 - L 7 AS 344/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Soll nach jahrelanger Nichtvollziehung doch noch die Vollziehung eingeleitet werden, so muss dafür ein rechtfertigendes öffentliches Interesse sichtbar sein (im selben Sinne Bayerisches LSG vom 20.7.2009 - L 7 AS 344/09 B ER - Juris RdNr 26 f zu einer 7-monatigen Nichtvollziehung; vgl auch Schleswig-Holsteinisches VG vom 17.1.2002 - 1 B 81/01 - Juris RdNr 30 zu 2-jähriger Nichtvollziehung; aA die ältere Entscheidung OVG Nordrhein-Westfallen vom 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - Juris RdNr 4 zu 8-monatiger Nichtvollziehung).
  • VG Schleswig, 17.01.2002 - 1 B 81/01
    Auszug aus BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R
    Soll nach jahrelanger Nichtvollziehung doch noch die Vollziehung eingeleitet werden, so muss dafür ein rechtfertigendes öffentliches Interesse sichtbar sein (im selben Sinne Bayerisches LSG vom 20.7.2009 - L 7 AS 344/09 B ER - Juris RdNr 26 f zu einer 7-monatigen Nichtvollziehung; vgl auch Schleswig-Holsteinisches VG vom 17.1.2002 - 1 B 81/01 - Juris RdNr 30 zu 2-jähriger Nichtvollziehung; aA die ältere Entscheidung OVG Nordrhein-Westfallen vom 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - Juris RdNr 4 zu 8-monatiger Nichtvollziehung).
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Hemmung des Laufs der

    Dies gilt unabhängig davon, ob in dem hier maßgebenden Prüfzeitraum des Jahres 2003 überhaupt ein Vorrang der Richtgrößenprüfung vor der Prüfung nach Durchschnittswerten galt oder ob nicht vielmehr aufgrund der in Art. 3 § 2 Satz 3 ABAG für die Jahre 2002 und 2003 getroffenen Übergangsregelung (zu Art. 3 § 2 Satz 4 ABAG vgl Beschluss vom 29.8.2011 - B 6 KA 18/11 R - SozR 4-1500 § 86a Nr. 2 RdNr 3, 12) Verfahren nach beiden Prüfmethoden parallel durchgeführt werden konnten.
  • LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 506/17

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnacherhebung nach einer Betriebsprüfung

    Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 197a SGG i. V. m. § 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache als Streitwert anzusetzen ist (BSG, Beschluss vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R -, SozR 4-1500 § 86a Nr. 2, Rn. 21).
  • BSG, 27.01.2021 - B 6 A 1/19 R

    Ist der Bewertungsausschuss befugt, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Zudem können alle Umstände des Einzelfalls herangezogen werden wie insbesondere der Anlass für die Klageerhebung und auch der Grund der Erledigung, dh wer infolge des erledigenden Ereignisses faktischer Sieger ist (vgl dazu BSG Beschluss vom 19.12.2008 - B 6 KA 14/07 R - RdNr 4 mwN; BSG Beschluss vom 29.8.2011 - B 6 KA 18/11 R - SozR 4-1500 § 86a Nr. 2 RdNr 7; ebenso BVerfG vom 1.10.2009 - 1 BvR 1969/09 - SozR 4-2500 § 193 Nr. 7 = NZS 2010, 384, RdNr 17) .

    Bei alledem ist auf den Zeitpunkt der Erledigung bzw auf die Sach- und Rechtslage unmittelbar vor dem Eintritt des zur Erledigung führenden Ereignisses abzustellen (BSG Beschluss vom 19.12.2008, aaO mwN; BSG Beschluss vom 29.8.2011, aaO) .

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