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   BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97   

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BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97 (https://dejure.org/1997,1824)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1997 - 8 RKn 5/97 (https://dejure.org/1997,1824)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1997 - 8 RKn 5/97 (https://dejure.org/1997,1824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessungsgrenze - Bundesanstalt für Arbeit - Knappschaft

  • Judicialis

    SGB VI § 166 Abs 1 Nr 2; ; AFG § 157 Abs 3 Satz 1 Nr 1; ; SGB XI § 57 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 81, 119
  • NZS 1998, 443 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    Anwartschaften auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) (BVerfGE 87, 348, 355), denn sie sind den Versicherten (iS eines subjektiv-öffentlichen Rechts) individuell zugeordnet, beruhen (auch soweit versicherungstypische Risiken wie Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit bewertet werden und die erforderlichen Mittel von den weitgehend personenidentischen Versichertengemeinschaften der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung aufgebracht werden) auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung der Versicherten und dienen schließlich seiner Existenzsicherung (zusammenfassend Jarass, NZS 1997, 545 f).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    Der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers sind um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen (dh deren Bevorzugung oder Benachteiligung) oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann, ein Gesichtspunkt, der insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlich-rechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit iS des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung ist (vgl mwN speziell zum Rentenversicherungsrecht BVerfGE 92, 53, 68 f).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    Gerade wenn es (wie beim RRG 1992) darum geht, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 74, 203, 214; 81, 156, 205).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    a) Die (alleinige) Zahlungsverpflichtung der Klägerin normiert § 170 Abs. 1 Nr. 2 Buchst b SGB VI. Sie wird durch die Versicherungspflicht des Beigeladenen als Bezieher von Alg (§ 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) ausgelöst (vgl BSGE 75, 298, 299).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    Dies ist die der nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AFG für den Beitrag zur Bundesanstalt geltende Beitragsbemessungsgrenze, die wiederum mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten identisch ist (hierzu BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    Von den aufgezeigten drei Lösungsalternativen steht es der Verfassung am nächsten; der Senat läßt dahingestellt, ob eine der anderen Alternativen verfassungswidrig wäre (zur verfassungskonformen Auslegung vgl BVerfGE 69, 1, 55 mwN; 83, 201, 214 f).
  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80

    Parallelität von Beiträgen und Leistungen

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    In den Urteilen vom 7. Juni 1979 (SozR 2200 § 1385 Nr. 8) und 16. Februar 1982 (SozR 2200 § 1385 Nr. 12) hat der 12. Senat die Auffassung vertreten, daß beim Bezug von Krankengeld oder Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme die Beiträge zur Rentenversicherung sich nicht nach der (niedrigeren) Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, sondern nach der (höheren) in der Rentenversicherung zu richten haben.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    Gerade wenn es (wie beim RRG 1992) darum geht, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 74, 203, 214; 81, 156, 205).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    Von den aufgezeigten drei Lösungsalternativen steht es der Verfassung am nächsten; der Senat läßt dahingestellt, ob eine der anderen Alternativen verfassungswidrig wäre (zur verfassungskonformen Auslegung vgl BVerfGE 69, 1, 55 mwN; 83, 201, 214 f).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
    Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, werden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dahingehend überprüft, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfGE 82, 126, 146; 88, 87, 96 f, 92, 53, 68 f).
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 38/78

    Zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge nach AVG § 112 Abs 3 Buchst g Nr 1

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 19 R 510/15

    Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen, die Arbeitslosengeld beziehen

    Das "der Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt" iSd § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI bestimmt sich nicht nach dem Arbeitsentgelt iSv § 14 SGB IV, sondern nach dem dem Arbeitslosengeld zugrunde liegenden Bemessungsentgelt, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze (Anschluss an BSG, Urteil vom 29.09.1997, 8 RKn 5/97).

    Für Versicherte, die vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze bezogen haben, seien die Rentenversicherungsbeiträge gemäß § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung - und nicht ausgehend von ihrem bisherigen tatsächlichen Arbeitsentgelt - auf 80% zu kürzen (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.09.1997, Az. 8 RKn 5/97).

    Die Entscheidung des BSG vom 29.09.1997, Az. 8 RKn 5/97, verstoße ebenso gegen den eindeutigen Gesetzestext.

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 29.09.1997, 8 RKn 5/97, dargelegt, dass Basis, auf welcher die Kürzung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts um 20 vom Hundert vorzunehmen ist, die Bemessungsgrundlage der Lohnersatzleistung, limitiert durch die Beitragsbemessungsgrenzen des jeweiligen Zweiges der Rentenversicherung, zu dem die Beiträge abzuführen sind, sei.

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05

    Für die Zukunft erfolgende teilweise Rücknahme von Arbeitslosengeld; Kriterien

    Sie hat sich zur Begründung auf die ihrer Auffassung nach zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Widerspruchsbescheid bezogen und ergänzend vorgetragen, dass die Absenkung des Bemessungsentgelts auf 80 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. September 1997 (Az.: 8 RKn 5/97) zurückgehe.

    Die Vorgehensweise der Beklagten lasse sich auch nicht mit dem Urteil des BSG vom 29. September 1997 (a.a.O.) rechtfertigen.

    Das BSG hatte in seiner Entscheidung vom 29. September 1997 (a.a.O., SozR 3-2600 § 166 Nr. 1) grundsätzlich festgestellt, dass ab 1. Januar 1995 Beitragsbemessungsgrundlage der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung während des Bezuges von Alg das der Leistung zu Grunde liegende Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze desjenigen Zweiges der Sozialversicherung sei, zu dem die Beiträge zu entrichten seien.

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien zu § 135 Nr. 4 SGB III ergibt (BT-Drucks. 14/873, S. 14 zu Buchst. b = § 135 Nr. 4 SGB III), hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 134 Nr. 4 Halbsatz 2 SGB III (d.h. der Einführung der Vergleichsberechnung) mit Wirkung vom 1. August 1999 gerade die vorgenannte Entscheidung des BSG vom 29. September 1997 (a.a.O.) zur Berechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt.

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 3/07 R

    Private Krankenversicherung - Arbeitslosengeldbezieher -

    Zu dem durch § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V abgelösten § 157 Abs. 3 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in seiner ab 1.1.1995 geltenden Fassung, die in den hier entscheidenden Punkten fast wörtlich der heutigen Fassung des § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V entspricht, hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass die Kürzung auf 80 vH auf die Bemessungsgrundlage der Lohnersatzleistung, jedoch limitiert durch die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, zu beziehen ist (vgl BSG, Urteil vom 29.9.1997, 8 RKn 5/97, BSGE 81, 119, 130 ff = SozR 3-2600 § 166 Nr. 1).
  • BSG, 16.02.2005 - B 11a/11 AL 275/04 B

    Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Die vom LSG herangezogene Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 29. September 1997 ( 8 RKn 5/97 - BSGE 81, 119 = SozR 3-2600 § 166 Nr. 1) betreffe eine andere Fallkonstellation, nämlich das Verhältnis zwischen Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, während es vorliegend um das Verhältnis Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung gehe.

    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt (BT-Drucks 14/873, S 14 zu Buchst b = § 135 Nr. 4 SGB III ), berücksichtigt der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neufassung gerade die zitierte Entscheidung des BSG vom 29. September 1997 (aaO) zur Berechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung aus Entgeltersatzleistungen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - L 19 AL 202/05

    Arbeitslosenversicherung

    Zu dieser Vorschrift hat das BSG, worauf das SG zu Recht Bezug nimmt, entschieden, dass allein die Auslegung zutreffend sei, dass höchstens 80 v.H. der Bemessungsgrenze der Beitragsberechnung zugrundegelegt werden dürfe (BSG SozR 3 - 2600 § 166 Nr. 1 S. 13 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - L 19 AL 41/07

    Arbeitslosenversicherung

    Zu dieser Vorschrift hat das BSG, worauf das SG zu Recht Bezug nimmt, entschieden, dass allein die Auslegung zutreffend sei, dass höchstens 80 v.H. der Bemessungsgrenze der Beitragsberechnung zugrundegelegt werden dürfe (BSG SozR 3 - 2600 § 166 Nr. 1 S. 13 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2004 - L 3 RA 69/03

    Rentenversicherung

    Sie beruhen - auch soweit versicherungstypische Risiken wie Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit bewertet werden - auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung des Versicherten und dienen seiner Existenzsicherung (BSG, Urteil vom 29.08.1997, 8 RKn 5/97, SozR 3-2600 § 166 Nr. 1; Beschluss vom 16.12.1999, B 4 RA 11/99 R).
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R

    Aufsichtsbehörde - Befugnis - Aufsichtsanordnung - Beitragsbemessung -

    Dementsprechend wurden die bisherigen Prozesse über die während des Krankengeldbezugs zu zahlenden Beiträge sowohl nach altem wie nach neuem Recht durch Bescheide des zum Beitragseinzug verpflichteten Trägers ausgelöst (vgl BSG SozR 2200 § 1385 Nr. 12; BSGE 81, 119 = SozR 3-2600 § 166 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2015 - L 15 BK 13/13

    Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG; Begriff des Einkommens; Absetzungen vom

    Sie sind nicht mit den Abzügen nach § 133 Abs. 1 SGB II a. F. identisch, schließen insbesondere wegen der Einkommensteuerfreiheit des ALG I (§ 3 Abs. 2 lit. a) EStG) keine Steuern ein, und bemessen sich im Übrigen nach besonderen, dem jeweiligen Leistungsrecht zu entnehmenden Bemessungsregeln (vgl. etwa §§ 5 Abs. 1 Nr. 2 und 232a SGB V, zur Berechnung im Einzelnen vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1997, Az. 8 RKn 5/97).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2003 - L 4 RA 63/02

    Rentenversicherung

    Sie beruhen - auch soweit versicherungstypische Risiken wie Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit bewertet werden - auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung des Versicherten und dienen seiner Existenzsicherung (BSG, Urteil vom 29.08.1997, 8 RKn 5/97, SozR 3-2600 § 166 Nr. 1; Beschluss vom 16.12.1999, B 4 RA 11/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2006 - L 19 AL 31/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 3 AL 171/99

    Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen bei rückwirkender Aufhebung der

  • LSG Bayern, 20.09.2007 - L 14 R 811/06

    Aufhebung eines Gerichtsbescheids und die Zurückweisung des Rechtsstreits bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2009 - L 11 AL 252/06
  • SG Oldenburg, 08.02.2006 - S 6 KR 40/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2005 - L 8 AL 268/04
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