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   BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B   

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BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B (https://dejure.org/1998,5607)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B (https://dejure.org/1998,5607)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1998 - B 1 KR 36/97 B (https://dejure.org/1998,5607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Unechte notwendige Beiladung - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Kostenerstattung für die Elektroakupunktur nach Voll und die Bioresonanztherapie - Erbringen von Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbehalt des § 135 Abs. 1 S. 1 SGB V bei besondere Therapierichtungen, Kostenerstattung für Elektroakupunktur und Bioresonanztherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B
    Hinsichtlich der unter Punkt 1 der Beschwerdebegründung formulierten Frage, ob den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-RL) Verbindlichkeit auch für die Leistungsansprüche der Versicherten zukommt, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, nachdem der Senat diese Frage zwischenzeitlich in mehreren Urteilen vom 16. September 1997 (BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; BSGE 81, 73 = SozR 2500 § 92 Nr. 7 ua) ebenso wie zuvor bereits der 6. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. März 1996 - BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6) im bejahenden Sinne entschieden hat.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B
    Hinsichtlich der unter Punkt 1 der Beschwerdebegründung formulierten Frage, ob den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-RL) Verbindlichkeit auch für die Leistungsansprüche der Versicherten zukommt, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, nachdem der Senat diese Frage zwischenzeitlich in mehreren Urteilen vom 16. September 1997 (BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; BSGE 81, 73 = SozR 2500 § 92 Nr. 7 ua) ebenso wie zuvor bereits der 6. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. März 1996 - BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6) im bejahenden Sinne entschieden hat.
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B
    Auf die in der Beschwerdebegründung unter Punkt 2 und 3 aufgeworfenen Rechtsfragen, nach welchen Kriterien die Qualität der zu einer besonderen Therapierichtung gehörenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu beurteilen ist und welche Anforderungen an den vom Senat im Urteil vom 5. Juli 1995 (BSGE 76, 194 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5) geforderten Wirksamkeitsnachweis aufgrund wissenschaftlich geführter Statistiken zu stellen sind, kommt es deshalb für die Entscheidung nicht an, so daß sie in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht klärungsfähig wären.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B
    Hinsichtlich der unter Punkt 1 der Beschwerdebegründung formulierten Frage, ob den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-RL) Verbindlichkeit auch für die Leistungsansprüche der Versicherten zukommt, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, nachdem der Senat diese Frage zwischenzeitlich in mehreren Urteilen vom 16. September 1997 (BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; BSGE 81, 73 = SozR 2500 § 92 Nr. 7 ua) ebenso wie zuvor bereits der 6. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. März 1996 - BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6) im bejahenden Sinne entschieden hat.
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Ebenso wenig ließe sich die aufsichtsrechtliche Verpflichtungsanordnung der Beklagten auf den Beschluss des Senats vom 29. September 1998 - B 1 KR 36/97 B (= JURIS-Dokument KSRE 073311518) stützen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2019 - L 4 KR 215/16
    Im Einzelnen könne dahinstehen, ob die Beklagte - etwa aufgrund der jedenfalls seit dem Ende der 1990er Jahre rechtlich gesicherten fehlenden Verordnungsfähigkeit der EAV-Behandlungen (Verweis auf BSG, Beschluss vom 29. September 1998 - B 1 KR 36/97 B, juris Rn. 3; LSG Saarland, Urteil vom 26. Januar 1999 - L 2/3 K 36/95, juris Rn. 26; Bayerisches LSG, Urteil vom 10. April 2003 - L 4 KR 130/02, juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2006 - L 11 3126/05, juris Rn. 22) -, berechtigt gewesen und ggf. auch noch sei, die erteilte Zusicherung zu widerrufen.

    Die Behandlung und Diagnostik mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll war und ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und dies verstößt auch nicht gegen Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2006 - L 11 KR 3126/05 -, juris mHa BSG vom 10. Mai 2005 - B 1 KR 25/03 R = SozR 3-2500 § 34 Nr. 2; BSG, Urteil vom 9. November 2006 - B 10 KR 3/06 B; BSG, Urteil vom 29. September 1998, B 1 KR 36/97 B).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 3 K 1443/12

    Biophysikalische Informations-Therapie nicht abziehbar

    Hinzu kommt, dass der Vorbehalt des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wonach neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu Lasten der Krankenkassen erst nach Empfehlung durch die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen erbracht werden dürfen, auch für die Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen gilt und dass die Bioresonanztherapie in den Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden -NUB-Richtlinien- ausdrücklich unter den Methoden aufgeführt ist, deren diagnostischer bzw. therapeutischer Nutzen nicht festgestellt werden kann (vgl. BSG-Beschluss vom 29. September 1998 - B 1 KR 36/97 B, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2006 - L 11 KR 3126/05

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für "Elektroakupunktur nach Voll" -

    Das BSG hat für die hier streitige Methode der EAV in seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B - ausgeführt, dass der Vorbehalt des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V auch für die Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen gilt und es deshalb offen bleiben kann, ob das streitige Verfahren einer "besonderen Therapierichtung" i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V zuzurechnen ist.
  • BSG, 09.11.2006 - B 10 KR 3/06 B

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Untersuchungs- und

    Das BSG hat, worauf das LSG hingewiesen hat, bereits entschieden, dass die GKV nicht verpflichtet sei, die Kosten für die Leistung EAV zu übernehmen (vgl BSG, Beschluss vom 29. September 1998 - B 1 KR 36/97 B; JURIS).
  • LSG Brandenburg, 11.12.2002 - L 4 KR 31/01

    Erstattung der Kosten für selbstbeschaffte Leistungen; Leistungen eines

    Wenn eine Prüfung einer Methode - wie hier - vorliegt und eine Empfehlung nicht abgegeben worden ist, kommt ein Systemmangel nicht in Betracht (BSG, Beschluss v. 29.09.1998 (Elektroakupunktur), Az.: B 1 KR 36/97 B, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 24.03.2005 - 1 Q 35/04

    Keine Beihilfe für Behandlung mittels Bioresonanztherapie

    Denn es entsprach und entspricht übereinstimmender höchstrichterlicher bzw. obergerichtlicher Auffassung nicht nur in der verwaltungsgerichtlichen, sondern auch in der sozialgerichtlichen und zivilgerichtlichen Rechtsprechung, dass die hier streitige Bioresonanztherapie bzw. Bioresonanzdiagnostik nicht als eine wissenschaftlich erprobte und wirksame Methode einzustufen ist vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28.10.1994 - 3 L 304/93 -, dokumentiert bei Juris, Leitsatz im ZBR 1995, 250; VGH B-Stadt, Urteil vom 10.7.1997 - 4 S 1980/95 -, dokumentiert bei Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 31.5.2001 - L 14 KR 8/98 -, dokumentiert bei Juris - BSG, Beschluss vom 29.9.1998 - B 1 KR 36/97 B -, dokumentiert bei Juris, sowie Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 18/01R -, NZS 2004, 99; KG Berlin, Urteil vom 25.8.1998 -6 U 7063/97 -, VersR 2001, 178; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2001 - 10 U 355/01 -, VersR 2002, 1367; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.2.2002 - 5 U 804/98 -, VersR 2002, 1015.
  • LSG Brandenburg, 26.02.2003 - L 4 KR 6/02

    Kostenerstattung für eine hyperbare Sauerstofftherapie; Rezidivierende Hörstürze

    Wenn eine Prüfung einer Methode - wie hier - vorliegt und eine Empfehlung nicht abgegeben worden ist, kommt ein Systemmangel nicht in Betracht (BSG, Beschluss vom 29. September 1998 (Elektroakupunktur), Aktenzeichen B 1 KR 36/97 B, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - L 5 KR 137/00

    Krankenversicherung

    Infolgedessen hat das BSG für die hier streitigen Methoden der EAV und der BIT in seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 29.09.1998 - B 1 KR 36/97 B - ausgeführt, dass der Vorbehalt des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V auch für die Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen gilt und es deshalb offen bleiben kann, ob die streitigen Verfahren überhaupt einer "besonderen Therapierichtung" i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V zuzurechnen sind (vgl. auch Senatsurteil vom 24.01.2000 - L 5 KR 63/98 - zur Colon- Hydro-Therapie).
  • LSG Hessen, 18.09.2003 - L 1 KR 705/03

    Streit über die Kostenübernahme für eine Akupunkturbehandlung; Akupunkturtherapie

    Grundsätzlich zählt die Akupunkturbehandlung nach wie vor nicht zum Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung und auch nicht zu den Behandlungsmethoden, die für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind (vgl. hierzu Beschluss des BSG vom 29. September 1998 - B 1 KR 36/97 B; Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2001 - L 5 KR 25/01; vom 4. Dezember 2001 - L 5 KR 51/01; Urteil vom 8. August 2002 - L 16 KR 44/02).
  • LSG Bayern, 10.05.2001 - L 4 KR 70/99
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