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   BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92   

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BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92 (https://dejure.org/1992,27473)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 9b RAr 12/92 (https://dejure.org/1992,27473)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 9b RAr 12/92 (https://dejure.org/1992,27473)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Soweit in Entscheidungen zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung ausgeführt wird, daß das Vertrauen der Betroffenen durch einen "Gesetzesbeschluß" - der hier am 16. Dezember 1988 vorhanden war - bereits zerstört werden könne (vgl BVerfGE 37, 363, 399 f; 72, 200, 260 ff; 76, 220, 239, 241 mit Hinweis auf BVerfGE 75, 78, 100; BSG SozR 4150 Art. 1 5 2 Nr. 1; vgl zu den Bedenken: Maurer, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd ill & 60 RdNrn 33 ff und BVerfGE 43, 291, 392), kann dieser früheste Zeitpunkt zerstörten Vertrauens auf untergesetzliche Normen schon deshalb kaum angewandt werden, weil es insoweit an der dem Gesetzgebungsverfahren vergleichbaren Publizität fehlt (vgl dazu für den Erlaß von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung: Jekewitz, NJW 1990, 1314, 1317).

    (BVerfGE 76, 220 = SozR 4100 @242b Nr. 3).

    Dies war mit E 242b AFG idF durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1973 (BGBl I 1532) geschehen (vgl BSG SozR 4100 & 242b Nm 1 und 2 und BVerfGE 76, 220).

    Dieses staatliche Interesse ist mit der sich drastisch verschlechternden Finanzlage bezeichnet worden bei gleichzeitiger Darstellung, daß die betroffenen Personen durch das frühere Recht relativ begünstigt waren (BVerfGE 76, 220, 243, 245); geprüft wurde das Haushaltsbegleitgesetz 1984, "13-.

    Im Gegensatz zu der Entscheidung des BVerfG zum Haushaltsbegleitgesetz 1984 (BVerfGE 76, 220, 243) ist die betroffene Gruppe nicht eine solche, die man durch die Alt-Regelung als erheblich begünstigt ansehen kann; hier geht es nicht um den Abbau eines arbeitsmarktpolitisch nicht unbedenklichen Vorteils.

    Anderes ist auch nicht der Entscheidung zum Haushaltsbegleitgesetz 1984 (BVerfGE 76, 220, 246) zu entnehmen, die auf einen früheren Zeitpunkt nur für den schonenden Übergang bei grundsätzlich zulässiger Rückwirkung abhebt.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Der maßgebliche Schnittpunkt für die Unterscheidung zwischen Vergangenheit und Zukunft ist der Zeitpunkt der Verkündung, da hiermit eine Norm rechtlich erst existent wird (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241 ).

    Soweit in Entscheidungen zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung ausgeführt wird, daß das Vertrauen der Betroffenen durch einen "Gesetzesbeschluß" - der hier am 16. Dezember 1988 vorhanden war - bereits zerstört werden könne (vgl BVerfGE 37, 363, 399 f; 72, 200, 260 ff; 76, 220, 239, 241 mit Hinweis auf BVerfGE 75, 78, 100; BSG SozR 4150 Art. 1 5 2 Nr. 1; vgl zu den Bedenken: Maurer, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd ill & 60 RdNrn 33 ff und BVerfGE 43, 291, 392), kann dieser früheste Zeitpunkt zerstörten Vertrauens auf untergesetzliche Normen schon deshalb kaum angewandt werden, weil es insoweit an der dem Gesetzgebungsverfahren vergleichbaren Publizität fehlt (vgl dazu für den Erlaß von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung: Jekewitz, NJW 1990, 1314, 1317).

    Mittel eingehalten sind (vgl zur Berücksichtigung des Schutzbereichs von Grundrechten durch Rückwirkung; BVerfGE 72, 200, 242 f; Maurer aaO, RdNrn 44, 48).

    Denn das schutzwürdige Vertrauen endet frühestens mit dem "Gesetzesbeschluß", nicht aber schon mit der öffentlichen Erörterung (BVerfGE 72, 200, 262) von Änderungsabsichten.

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Von dem grundsätzlichen Verbot echter Rückwirkung (BVerfGE 13, 261, 271; 18, 429, 439) gibt es allenfalls Ausnahmen bei zwingenden Gründen des gemeinen Wohls und wenn nicht schutzwürdiges Vertrauen beseitigt wird, zum Beispiel, wenn die Rechtslage unklar oder eine gesetzliche Position sachlich nicht gerechtfertigt war (vgl BVerfGE 32, 111, 123; 19, 187, 197; 8, 1, 10).

    Wenn der Staat einer bestimmten Gruppe von Bürgern Leistungen gewährt, um einem sozialen oder sonstigen anerkennenswerten Bedürfnis Rechnung zu tragen, so darf er sich nicht beliebig dieser Leistung entziehen und die einzelnen zum bloßen Objekt wechselnder Willensentscheidungen machen, soweit nicht höhere Interessen des Gemeinwohls entgegenstehen (abweichende Meinung in: BVerfGE 32, 129,.

    138 ff zu BVerfGE 32, 111).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Die Vorschrift des @48 SGB X schafft die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen dafür, bei einer Umgestaltung des Rechts durch den Gesetzgeber auch laufende Fälle einzubeziehen, wenn und soweit der Gesetzgeber in sogenannter unechter Rückwirkung (vgl BVerfGE 79, 29, 45 f; 72, 175, 196) die Rechtslage neu gestaltet lvgl BSGE 65, 185 = SozR 1300 EUR 48 Nr. 57 und SozR 3-2500 & 48 Nr. 1).

    Unechte Rückwirkung liegt vor, wenn Sachverhalte einbezogen werden, die in der Vergangenheit begründet worden, auf Dauer angelegt und noch nicht abgeschlossen sind (BVerfGE 79, 29, 45 f).

    Der Zugriff von Neuregelungen auf in der Vergangenheit gestaltete Tatbestände muß durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein, wobei das öffentliche Interesse an der Erstreckung der Regelung auf Altpositionen mit dem Interesse des betroffenen Personenkreises am Fortbestand der bisherigen Regelung abzuwägen ist (ng BVerfGE 79, 29, 46).

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Die Vorschrift des @48 SGB X schafft die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen dafür, bei einer Umgestaltung des Rechts durch den Gesetzgeber auch laufende Fälle einzubeziehen, wenn und soweit der Gesetzgeber in sogenannter unechter Rückwirkung (vgl BVerfGE 79, 29, 45 f; 72, 175, 196) die Rechtslage neu gestaltet lvgl BSGE 65, 185 = SozR 1300 EUR 48 Nr. 57 und SozR 3-2500 & 48 Nr. 1).

    Anderes ist auch der Entscheidung des Senats vom 4. Juli 1989 (BSGE 65, 185 = SozR 1300 5 48 Nr. 57) nicht zu entnehmen.

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Soweit in Entscheidungen zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung ausgeführt wird, daß das Vertrauen der Betroffenen durch einen "Gesetzesbeschluß" - der hier am 16. Dezember 1988 vorhanden war - bereits zerstört werden könne (vgl BVerfGE 37, 363, 399 f; 72, 200, 260 ff; 76, 220, 239, 241 mit Hinweis auf BVerfGE 75, 78, 100; BSG SozR 4150 Art. 1 5 2 Nr. 1; vgl zu den Bedenken: Maurer, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd ill & 60 RdNrn 33 ff und BVerfGE 43, 291, 392), kann dieser früheste Zeitpunkt zerstörten Vertrauens auf untergesetzliche Normen schon deshalb kaum angewandt werden, weil es insoweit an der dem Gesetzgebungsverfahren vergleichbaren Publizität fehlt (vgl dazu für den Erlaß von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung: Jekewitz, NJW 1990, 1314, 1317).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Zwar muß auch insoweit dem Gesetzgeber weitgehende Entscheidungsfreiheit bewahrt werden (BVerfGE 81, 156, 205).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Mit diesem Prinzip, das auf Leistungskontinuität gerichtet ist, wird neben dem Rechtsstaatsgebot vornehmlich dem Sozialstaatsgebot genügt, damit die Bürger, deren soziale Sicherheit über die Einbeziehung in die Sozialversicherung geprägt und gewährleistet ist (vgl BVerfGE 28, 324, 348 ff; 39, 316, 330; 40, 121, 134), spätestens bei Beginn des Leistungsfalles für die Zukunft relativ sichere Positionen erwerben.
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Da das Anordnungsrecht wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip insoweit rechtswidrig ist, als es auch laufende Leistungsfälle einbezieht, und dieser Verstoß vom Senat selbst festgestellt werden konnte (BVerfGE 1, 184, 189; 71, 305, 337), fehlt es an der Rechtsänderung für einen auf 5 48 SGB X gestützten Kürzungsbescheid.
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
    Soweit jedoch in unechter Rückwirkung in sozialversicherungsrechtliche Positionen eingegriffen wird, gilt es Grenzen dort zu setzen, wo ein angemessener Ausgleich zwischen dem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit und damit die grundrechtsgemäße Ausgewogenheit verfehlt wird (BVerfGE 74, 129, 155).
  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids;

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BSG, 07.12.1977 - 1 RA 7/77

    Zum zeitlichen Geltungsbereich einer Norm, die zahnmedizinische Rehabilitation

  • BSG, 16.03.1973 - 7 RAr 36/72

    Kein Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz wegen einer

  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91

    Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen,

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BSG, 30.01.1973 - 7 RAr 29/72

    Anordnungen des Verwaltungsrates in Bezug auf Unterhaltsleistung

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84

    Berücksichtigung des 13. Monatsgehalts bei der Berechnung des Übergangsgeldes

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 42/83

    Zeitlicher Geltungsbereich einer Norm - Rentenabtretung - Rentenanspruch

  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 47/76

    Rentenversicherungsträger - behinderter Versicherter - Kriegsbeschädigung -

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

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