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   BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R   

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BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R (https://dejure.org/2002,3102)
BSG, Entscheidung vom 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R (https://dejure.org/2002,3102)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 6/02 R (https://dejure.org/2002,3102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Kein Verzicht auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung eines höheren Wertes des Rechts auf Rente - Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung - Zuordnung von Erziehungszeiten an einen Vater - Rechtmäßigkeit der Rentenhöchstwertfestsetzung - Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 546 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Verfahrensrechtlich war dabei zu beachten, dass die Entscheidung über die Zuordnung von Berücksichtigungszeiten den beteiligten Elternteilen gegenüber nur einheitlich ergehen kann und deshalb (mindestens) der Vater des Kindes Sarah von der Beklagten von der Einleitung des Verwaltungsverfahrens als Dritter iS des § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X zu benachrichtigen und von den Vorinstanzen gemäß § 75 Abs. 2 SGG beizuladen war (zu den insoweit bestehenden Verfahrenspflichten vgl Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 37/00 R - SozR 3-2600 § 243 Nr. 9).

    Nachdem es für den Rechtsstreit ohne Bedeutung ist, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung vorliegen oder nicht, kann die zu treffende Entscheidung den Beizuladenden weder verfahrensrechtlich noch materiell-rechtlich benachteiligen (vgl näher dazu Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 37/00 R, aaO sowie BSG, Urteil vom 2. August 2001 - B 7 AL 18/00 R, SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 jeweils mwN).

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Dagegen ist der für beitragsfreie und beitragsgeminderte maßgebende Durchschnittsteilwert gegenüber dem aus eigener Versicherung erlangten Wert umso geringer, je "lückenhafter" der Versicherungsverlauf ist (zum gesamten vgl zuletzt Urteil des Senats vom 24. Juli 2001, B 4 RA 45/99 R = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2); ein der eigenen durchschnittlichen Beitragsleistung weitgehend entsprechender Rangstellenwert ist beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten nur zugewiesen, soweit der Versicherte während der gesamten ihm möglichen Zeit im Rahmen versicherter Beschäftigung Vorleistungen erbracht hat.

    Der Senat hat sich gemäß § 130 Satz 1 Regelung 1 SGG auf ein Grundurteil beschränkt, mit dem prozessuale Rechte nicht verkürzt werden (vgl Urteil des Senats vom 24. Juli 2001 - B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Dies bemisst sich nach § 56 Abs. 2 SGB VI. Danach ist eine Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind in der fraglichen Zeiteinheit entweder alleine oder überwiegend erzogen hat oder dem bei gemeinsamer Erziehung der überwiegende Erziehungsanteil durch übereinstimmende öffentlich-rechtliche (Willens-)Erklärung der beteiligten Elternteile zugewiesen worden ist; sind bei gemeinsamer Erziehung die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig, ist die Kindererziehungszeit nach der Auffangregel des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (§ 56 Abs. 2 SGB VI in der unveränderten Fassung des RRG 1992; vgl dazu eingehend Urteile des Senats vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 sowie vom 28. Februar 1991 - 4 RA 76/90, BSGE 68, 171, 176 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 zu § 2a AVG).

    Hat die Klägerin die Tochter alleine (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) oder überwiegend (§ 56 Abs. 2 Satz 9 SGB VI) erzogen, ist im Ansatz kein Raum für Erklärungen nach § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI. Hat sie die Tochter während des nach § 57 Abs. 1 SGB VI beachtlichen Zeitraums zeitweise oder dauerhaft mit anderen Elternteilen "gemeinsam" (§ 56 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) erzogen, bewirkt nur "eine" übereinstimmende Erklärung der beteiligten Elternteile eine Zuordnung, ohne dass es auf die Feststellung der tatsächlichen Erziehungsanteile im Einzelnen ankommt (vgl Urteil des Senats vom 16. Dezember 1997 aaO).

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Dies bemisst sich nach § 56 Abs. 2 SGB VI. Danach ist eine Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind in der fraglichen Zeiteinheit entweder alleine oder überwiegend erzogen hat oder dem bei gemeinsamer Erziehung der überwiegende Erziehungsanteil durch übereinstimmende öffentlich-rechtliche (Willens-)Erklärung der beteiligten Elternteile zugewiesen worden ist; sind bei gemeinsamer Erziehung die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig, ist die Kindererziehungszeit nach der Auffangregel des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (§ 56 Abs. 2 SGB VI in der unveränderten Fassung des RRG 1992; vgl dazu eingehend Urteile des Senats vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 sowie vom 28. Februar 1991 - 4 RA 76/90, BSGE 68, 171, 176 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 zu § 2a AVG).
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Die Wertzuweisung tritt wie bei allen Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten (§ 54 Abs. 1 SGB VI) kraft Gesetzes zwingend ein, sobald die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen bestehen und - von Gesetzes wegen oder auf Antrag - das Stammrecht auf Rente entstanden und dessen Feststellung vom Versicherten beantragt worden ist (zu den unterschiedlichen Antragswirkungen vgl Urteil des Senats vom 2. August 2000 - B 4 RA 54/99 R, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Jedenfalls aber verbietet Art. 3 Abs. 1 GG, dass Sicherungslücken von Versicherten ohne Kindererziehungszeiten bei ansonsten gleichem Versicherungsverlauf günstiger geschlossen werden als es bei Sicherungslücken von Versicherten mit Kindererziehungszeiten der Fall ist (vgl nur BVerfG, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 BvR 609/90, BVerfGE 94, 241 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Nachdem es für den Rechtsstreit ohne Bedeutung ist, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung vorliegen oder nicht, kann die zu treffende Entscheidung den Beizuladenden weder verfahrensrechtlich noch materiell-rechtlich benachteiligen (vgl näher dazu Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 37/00 R, aaO sowie BSG, Urteil vom 2. August 2001 - B 7 AL 18/00 R, SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 jeweils mwN).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Verfassungsrecht gebietet grundsätzlich, in die Gesamtleistungsbewertung Entgeltpunkte auch dann aus allen mit Pflichtbeiträgen belegten Kalendermonaten einzubeziehen, wenn die Beitragszeit mit Tatbeständen von Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten oder Ersatzzeiten zusammentrifft und sie als beitragsgeminderte Zeit (§ 54 Abs. 3 SGB VI) nicht den vollen Wert der sonst versicherten Entgelte repräsentiert (vgl BVerfGE 63, 119 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
    Auf den Rentenantrag der Klägerin war von der BfA feststellend nur zu entscheiden, ob das geltend gemachte Recht überhaupt und wenn ja, ab wann, mit welcher Dauer sowie in welcher Höhe es entstanden war; jedoch war über die tatbestandsmäßige Verwirklichung von Beitragszeiten - anders als im Vormerkungsverfahren (vgl dazu Urteil des Senats vom 30. August 2001 - B 4 RA 114/00 R, SozR 3-2600 § 149 Nr. 6) - nicht gesondert zu entscheiden.
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Da die Entscheidung des Senats den Vater von L. weder verfahrensrechtlich noch materiell-rechtlich benachteiligt, hat der Senat davon abgesehen, dessen unterbliebene notwendige Beiladung (§ 75 Abs. 2, 1. Alt SGG) im Revisionsverfahren nachzuholen (§ 168 S 2 SGG; vgl BSG vom 29.10.2002 - SozR 3-2600 § 71 Nr. 3 S 38) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 37/21 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Jedenfalls sieht das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit des Verzichts auf rentenrechtliche Zeiten nicht vor (vgl BSG Urteil vom 8.12.1970 - 11 RA 160/68 - BSGE 32, 136, 139 = SozR Nr. 9 zu Art. 2 § 15 ArVNG Aa 9 und BSG Urteil vom 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 3 S 31 f) .
  • BSG, 25.02.2020 - B 13 R 284/18 B

    Anspruch auf höhere Altersrente unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Zwar ist grundsätzlich beim Streit um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei einem Elternteil der andere Elternteil notwendig beizuladen nach § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG (BSG Urteil vom 27.6.1990 - 5 RJ 6/90 - SozR 3-1500 § 75 Nr. 3 S 6; BSG Urteil vom 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 3 S 31) und liegt im Verstoß gegen § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG grundsätzlich ein Verfahrensmangel iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG (vgl etwa B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 75 RdNr 13a mwN).
  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 36/21 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Zwar ist in einem Rechtsstreit um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei einem Elternteil grundsätzlich der andere Elternteil notwendig beizuladen nach § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG (stRspr; vgl BSG Urteil vom 27.6.1990 - 5 RJ 6/90 - SozR 3-1500 § 75 Nr. 3 S 6; BSG Urteil vom 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 3 S 31; aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 25.2.2020 - B 13 R 284/18 B - juris RdNr 9) .
  • LSG Bayern, 11.01.2007 - L 19 B 636/06

    Voraussetzungen einer Ausnahme von der aufschiebenden Wirkung von eine laufende

    Der ASt könnte auf diese rentenrechtlichen Zeiten auch nicht verzichten (BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2022 - L 22 R 778/20

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Gemäß § 8 AAÜG hat der vor der Überführung der Ansprüche und Anwartschaften zuständige Versorgungsträger in einem der Kontenklärung nach dem allgemeinen Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlichen Verfahren (s. dazu etwa BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 6/02 R -, SozR 3-2600 § 71 Nr. 3) dem für die Feststellung der Leistungen zuständigen Träger der Rentenversicherung unverzüglich die Daten mitzuteilen, die zur Durchführung der Versicherung und zur Feststellung der Leistungen aus der Rentenversicherung erforderlich sind (Abs. 1 Satz 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - L 8 R 310/15

    Zusatzversorgung - Verzicht

    Das Verfahren zur Feststellung von Daten nach dem AAÜG entspricht dem der Kontenklärung nach dem allgemeinen Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 149 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch [SGB VI]) und ist von Amts wegen durchzuführen (s. in diesem Zusammenhang etwa BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 6/02 R -, SozR 3-2600 § 71 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 29.06.2005 - L 13 R 4227/03

    Anspruch auf Erhöhung der Altersrente nach dem Fremdrentengesetz (FRG); Grundsatz

    Die Zuweisung von Rangstellenwerten/Wertzuweisung tritt bei allen Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten (§ 54 Abs. 1 SGB VI) kraft Gesetzes zwingend ein, sobald die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen bestehen und - von Gesetzes wegen oder auf Antrag - das Stammrecht auf Rente entstanden und dessen Feststellung vom Versicherten beantragt worden ist (BSG Urteil vom 29.10.2002, B 4 RA 6/02 R).
  • LSG Berlin, 30.06.2003 - L 16 RA 14/00

    Anspruch auf höhere Altersrente; Erörterung der Bescheidungsbedürftigkeit eines

    Auf die Anwendung dieser Vorschriften über Versicherungszeiten die Klägerin nicht verzichten, weil sie zwingendes Gesetzesrecht sind und deshalb nicht der Disposition der Versicherten unterliegen (BSG, Urteil vom 8. März 1979 -12 RK 32/78-, nicht veröffentlicht; BSG SozR Nr. 6 zu § 1255 RVO und Nr. 9 zu Artikel 2 § 15 ArVNG; neuestens BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002 -B 4 RA 6/02 R-, noch nicht veröffentlicht).
  • LSG Thüringen, 01.03.2004 - L 6 RA 784/01

    Feststellung fehlender Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem; Eintritt

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  • SG Oldenburg, 06.01.2005 - S 81 RJ 456/02
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