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   BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94   

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https://dejure.org/1995,602
BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94 (https://dejure.org/1995,602)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1995 - 3 RK 25/94 (https://dejure.org/1995,602)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1995 - 3 RK 25/94 (https://dejure.org/1995,602)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 108
  • NJW 1997, 822 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 21/83

    Widerruf der Beteiligung - Kassenärztliche Versorgung - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Die Zulassung zur Versorgung der Versicherten ist zwar ein Dauerverwaltungsakt iS des § 48 SGB X, weil sie das Recht, Versicherte zu beliefern, auf Dauer begründet (vgl zur Kassenarztzulassung BSGE 56, 295, 296 [BSG 23.05.1984 - 6 RKa 21/83] = SozR 5520 § 29 Nr. 4).

    Vorschriften, die den Widerruf der Zulassung für den Fall des nachträglichen Wegfalls der Zulassungsvoraussetzungen regeln, sind Sondervorschriften zu § 48 SGB X (entsprechend zur Kassenarztzulassung BSGE 56, 295, 297 [BSG 23.05.1984 - 6 RKa 21/83] = SozR 5520 § 29 Nr. 4).

    "Kann" ist in § 126 Abs. 4 SGB V also iS einer Ermächtigung zu verstehen, von der die Behörde Gebrauch machen muß (vgl BSGE 56, 295, 297 [BSG 23.05.1984 - 6 RKa 21/83] = SozR 5520 § 29 Nr. 4 zum Entzug der Kassenarztzulassung).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Das Verfahren entsprach weitgehend dem in § 133 des Entwurfs vorgesehenen Verfahren für die Zulassung der Heilmittelerbringer (BT-Drucks 11/2237 S 205).

    Die Zulassung ist für Heilmittelerbringer als "öffentlich-rechtliche Entscheidung (§ 31 SGB X)" ausgestaltet (BT-Drucks 11/2237 S 204 zu § 133), also als Verwaltungsakt.

    Nach der amtlichen Begründung (BT-Drucks 11/2237, S 205) soll durch die Ermächtigung eine möglichst einheitliche Handhabung der Zulassungskriterien gewährleistet werden.

  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92

    Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Eine weitere Eintragung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht vorzunehmen, wenn ein bereits in die Handwerksrolle eingetragener Handwerker in demselben Kammerbezirk eine weitere Betriebsstätte des Handwerks eröffnet, auf das sich die Eintragung bezieht (BVerwGE 95, 363, 365 [BVerwG 26.04.1994 - 1 C 17/92]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 451.45 § 6 Handwerksordnung (HwO) Nr. 2).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Es liegt nahe, daß es sich um "Verwaltungsbinnenrecht" handelt, das die Behörden anderer Träger bindet, hier die Landesverbände der KKn und die Verbände der ErsKn bei der Zulassung, nicht aber die Leistungserbringer und nicht die Gerichte (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; vgl auch BSGE 73, 271, 279 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Es liegt nahe, daß es sich um "Verwaltungsbinnenrecht" handelt, das die Behörden anderer Träger bindet, hier die Landesverbände der KKn und die Verbände der ErsKn bei der Zulassung, nicht aber die Leistungserbringer und nicht die Gerichte (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; vgl auch BSGE 73, 271, 279 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
  • BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90

    Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Auch der BGH räumt nunmehr ein, daß in den §§ 124 und 126 SGB V für Leistungserbringer von Heil- und Hilfsmitteln eine öffentlich-rechtliche Zulassung vorgesehen ist (BGH Kartellsenat vom 25. Juni 1991 - KZR 19/90, NJW 1992, 1561).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Sie ist wie der Befähigungsnachweis verfassungsrechtlich als Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG gerechtfertigt wegen des schutzwürdigen Gemeinschaftsinteresses an der Erhaltung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks (vgl zum Befähigungsnachweis BVerfGE 13, 97, 115 ff).
  • VG Göttingen, 05.07.1994 - 1 A 1271/93

    Untersagung der Fortsetzung eines Handwerksbetriebes; Gebot der Meisterpräsenz im

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Sie hat auf Anfrage erklärt, mit dem Urteil des VG Göttingen vom 5. Juli 1994 - 1 A 1271/93 - (in anonymisierter Form veröffentlicht in GewArch 1994, 423) sei ihre Klage gegen die Gewerbeuntersagung abgewiesen worden.
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Es liegt nahe, daß es sich um "Verwaltungsbinnenrecht" handelt, das die Behörden anderer Träger bindet, hier die Landesverbände der KKn und die Verbände der ErsKn bei der Zulassung, nicht aber die Leistungserbringer und nicht die Gerichte (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; vgl auch BSGE 73, 271, 279 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Zur Zulassung der Kassenärzte hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, Kassenarzt sei kein eigener Beruf, der dem des nicht zu den Kassen zugelassenen frei praktizierenden Arztes gegenübergestellt werden kann (BVerfGE 11, 30 = SozR Nr. 15 zu § 368a RVO).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15

    Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei

    Der sich aus diesem Erfordernis ergebende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung ist im Hinblick auf die dadurch geschützten Gesundheitsinteressen der Bevölkerung gerechtfertigt (BSGE 77, 108, 113).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Mit der CE-Kennzeichnung ist das Hilfsmittel iS der Produktsicherheit und Zwecktauglichkeit auch im krankenversicherungsrechtlichen Sinne funktionstauglich, ohne dass dies von den Krankenkassen oder Gerichten noch eigenhändig zu prüfen wäre; der CE-Kennzeichnung kommt insoweit eine Tatbestandswirkung zu (so auch Zuck, NZS 2003, 417, 418, der zutreffend darauf hinweist, dass trotz der unterschiedlichen Terminologie von MPG und SGB V inhaltlich teilweise Deckungsgleichheit besteht; zur Tatbestandswirkung berufsrechtlicher Entscheidungen bei der Zulassung von Leistungserbringern vgl BSG SozR 3-2500 § 126 Nr. 1).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte

    Dies sei zugleich eine verfassungsrechtlich zulässige Berufsausübungsregelung (Hinweis auf BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1) .

    Die Urteile des BSG (Hinweis auf BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 und BSGE 78, 125 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 5) enthielten hierzu keine tragenden anderslautenden Ausführungen.

    Die Zulassung nach § 124 Abs. 5 SGB V erfolgt durch Verwaltungsakt (§ 31 SGB X, näher BSGE 77, 108, 110 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 S 3).

    Daher konnte die Ausstattung der Betriebsstätte nicht unberücksichtigt bleiben (vgl BSGE 77, 108, 111 f = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 S 4 f).

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