Rechtsprechung
BSG, 29.11.2011 - B 4 AS 169/11 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 143 SGG, § 63 SGB 10
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung der Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattung im Vorverfahren - JLaw (App) | www.prinz.law
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung der Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattung im Vorverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 25.03.2010 - S 78 AS 2306/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 19 AS 844/10/L 19 AS 829/10
- BSG, 29.11.2011 - B 4 AS 169/11 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.01.2008 - B 12 KR 24/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …
Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 4 AS 169/11 B
Wird das Begehren auf Zulassung der Revision gleichwohl auf Fragen gestützt, die im Rahmen einer Sachentscheidung zu beantworten wären, genügt es den Darlegungsanforderungen nur, wenn in der gebotenen Weise gerügt wird, dass die Berufung entgegen der Rechtsauffassung des LSG zulässig war, und außerdem in der erforderlichen Weise dargetan wird, weshalb das Revisionsgericht sich nicht nur auf die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung zu beschränken, sondern in der Sache und insoweit auch über die als grundsätzlich bezeichneten Fragen zu entscheiden hat (vgl etwa BSG vom 9.1.2008 - B 12 KR 24/07 B;… BSG vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93, SozR 3-1500 § 160a Nr. 16, dort für Fälle, in denen die Entscheidung des Revisionsgerichts in der Sache vom Vorliegen ausreichender tatsächlicher Feststellungen abhängt) . - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 4 AS 169/11 B
Wird das Begehren auf Zulassung der Revision gleichwohl auf Fragen gestützt, die im Rahmen einer Sachentscheidung zu beantworten wären, genügt es den Darlegungsanforderungen nur, wenn in der gebotenen Weise gerügt wird, dass die Berufung entgegen der Rechtsauffassung des LSG zulässig war, und außerdem in der erforderlichen Weise dargetan wird, weshalb das Revisionsgericht sich nicht nur auf die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung zu beschränken, sondern in der Sache und insoweit auch über die als grundsätzlich bezeichneten Fragen zu entscheiden hat (vgl etwa BSG vom 9.1.2008 - B 12 KR 24/07 B; BSG vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93, SozR 3-1500 § 160a Nr. 16, dort für Fälle, in denen die Entscheidung des Revisionsgerichts in der Sache vom Vorliegen ausreichender tatsächlicher Feststellungen abhängt) . - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 29.11.2011 - B 4 AS 169/11 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65) .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 19 AS 1992/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auch hat der Beklagte nicht beachtet, dass der Widerspruch gegen den Bescheid vom 03.06.2009 betreffend die teilweise Ablehnung der Übernahme von einmaligen Kosten der Unterkunft und Heizung für September 2008 (vgl. zum Charakter der Betriebs- und Heizkostennachforderung als aktueller Bedarf im Fälligkeitsmonat: BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 9/11 R = juris Rn 14 m.w.N. und vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R = juris Rn 15) nach § 86 SGG Bestandteil des Widerspruchsverfahrens gegen die Bescheide vom 08.10.2008 und vom 17.10.2008 nach § 86 SGG geworden war (vgl. zur Unmöglichkeit der Begrenzung des Streitgegenstandes auf Berechnungselemente der KdU: BSG Urteil vom 06.11.2011 - B 14 AS 131/10 R = juris Rn 18) und damit es sich bei den geltend gemachten Kosten um Kosten des Widerspruchsverfahrens gegen die Bescheide vom 08.10.2008 und vom 17.10.2008 gehandelt hat (vgl. hierzu BSG Beschluss vom 16.11.2011 - B 4 AS 169/11 B - m.w.N.). - BSG, 06.01.2016 - B 4 AS 160/15 BH Vielmehr kommt es auf die Entscheidungserheblichkeit der in der Beschwerde herausgestellten Rechtsfrage in dem konkreten Rechtsfall an (vgl nur BSG vom 29.11.2011 - B 4 AS 169/11 B, [...] RdNr 7).
- BSG, 01.12.2014 - B 4 AS 284/14 B
Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage; In einer Sachentscheidung zu …
Wird das Begehren auf Zulassung der Revision gleichwohl auf Fragen gestützt, die im Rahmen einer Sachentscheidung zu beantworten wären, genügt es den Darlegungsanforderungen nur, wenn in der gebotenen Weise gerügt wird, dass die Berufung entgegen der Rechtsauffassung des LSG zulässig war und außerdem in der erforderlichen Weise dargetan wird, weshalb das Revisionsgericht sich nicht nur auf die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung zu beschränken, sondern in der Sache und insoweit auch über die als grundsätzlich bezeichneten Fragen zu entscheiden hat (vgl etwa BSG vom 29.11.2011 - B 4 AS 169/11 B, RdNr 7; BSG vom 9.1.2008 - B 12 KR 24/07 B;… BSG vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93, SozR 3-1500 § 160a Nr. 16, dort für Fälle, in denen die Entscheidung des Revisionsgerichts in der Sache vom Vorliegen ausreichender tatsächlicher Feststellungen abhängt).