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   BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B   

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https://dejure.org/2016,47647
BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B (https://dejure.org/2016,47647)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B (https://dejure.org/2016,47647)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2016 - B 3 KR 21/16 B (https://dejure.org/2016,47647)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Begründungspflicht in Form einer unmissverständlichen Herausarbeitung der Rechtsfrage

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Dieser Entscheidung vorausgegangen waren bereits eine im Ergebnis damit übereinstimmende Entscheidung des 1. Senats mit leicht modifizierter Begründung vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3) sowie eine erste Entscheidung des 3. Senats vom 17.12.2009 (SozR 4-2500 § 130a Nr. 5) mit der gleichen Begründung jeweils zur gleichen Problematik.

    Eine ausdrückliche Regelung hierzu wurde mit Wirkung vom 1.5.2006 in § 130a Abs. 1 S 5 SGB V aufgenommen (heute § 130a Abs. 1 S 6 SGB V) , der nach der Rechtsprechung des 1. Senats (BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3, RdNr 15 ff) aber lediglich klarstellende Funktion zukommt und die inhaltlich bereits zuvor galt.

    Hierzu ist außerdem darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in nunmehr drei Nichtannahmebeschlüssen vom 24.3.2016 (BVerfG Beschlüsse vom 24.3.2016 - 2 BvR 2081/08, 2 BvR 1546/13 und 2 BvR 1305/10 - Juris) , die zu den drei Entscheidungen des BSG vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161-176 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3) , vom 17.12.2009 (SozR 4-2500 § 130a Nr. 5) und vom 24.1.2013 (BSGE 113, 24-33 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 8) ergangen sind, ausgeführt hat, es sei fernliegend, einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG darin zu sehen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Privatautonomie frei ausgehandelte Rabatte nicht an Dritte weitergeben könne, zumal das von der Beschwerdeführerin gewählte Geschäftsmodell auch bei Nichtweitergabe der Rabatte noch mit einem Wettbewerbsvorteil verbunden gewesen sei.

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R

    Krankenversicherung - Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Der 3. Senat hat mit Urteil vom 24.1.2013 (BSGE 113, 24 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 8) entschieden, dass erstattungsberechtigt nach § 130a Abs. 1 S 2 SGB V nur diejenigen Apotheken sind, die - wie auch die Klägerin seit dem 1.1.2010 - nach dem Regime des § 129 SGB V an der GKV-Arzneimittelversorgung teilnehmen und deshalb den Regelungen dieser Vorschrift sowie der §§ 130, 130a SGB V unterworfen sind (BSG, aaO, RdNr 20) .

    Hierzu ist außerdem darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in nunmehr drei Nichtannahmebeschlüssen vom 24.3.2016 (BVerfG Beschlüsse vom 24.3.2016 - 2 BvR 2081/08, 2 BvR 1546/13 und 2 BvR 1305/10 - Juris) , die zu den drei Entscheidungen des BSG vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161-176 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3) , vom 17.12.2009 (SozR 4-2500 § 130a Nr. 5) und vom 24.1.2013 (BSGE 113, 24-33 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 8) ergangen sind, ausgeführt hat, es sei fernliegend, einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG darin zu sehen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Privatautonomie frei ausgehandelte Rabatte nicht an Dritte weitergeben könne, zumal das von der Beschwerdeführerin gewählte Geschäftsmodell auch bei Nichtweitergabe der Rabatte noch mit einem Wettbewerbsvorteil verbunden gewesen sei.

    Das Berufungsgericht hat den geltend gemachten Anspruch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 3. Senats (BSG SozR 4-2500 § 130a Nr. 5; BSGE 113, 24 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 8) abgelehnt, weil die Klägerin im streitigen Zeitraum dem Rahmenvertrag nicht gemäß § 129 Abs. 3 Nr. 2 SGB V beigetreten war.

  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08

    Keine Vorlagepflicht an den EuGH betreffend den Anspruch einer niederländischen

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Die gegen die Entscheidung des 1. Senats erhobene Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2016 - 2 BvR 2081/08 - Juris) und es insoweit unbeanstandet gelassen, dass der 1. Senat von einer Vorlage an den EuGH abgesehen hat.

    Hierzu ist außerdem darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in nunmehr drei Nichtannahmebeschlüssen vom 24.3.2016 (BVerfG Beschlüsse vom 24.3.2016 - 2 BvR 2081/08, 2 BvR 1546/13 und 2 BvR 1305/10 - Juris) , die zu den drei Entscheidungen des BSG vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161-176 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3) , vom 17.12.2009 (SozR 4-2500 § 130a Nr. 5) und vom 24.1.2013 (BSGE 113, 24-33 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 8) ergangen sind, ausgeführt hat, es sei fernliegend, einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG darin zu sehen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Privatautonomie frei ausgehandelte Rabatte nicht an Dritte weitergeben könne, zumal das von der Beschwerdeführerin gewählte Geschäftsmodell auch bei Nichtweitergabe der Rabatte noch mit einem Wettbewerbsvorteil verbunden gewesen sei.

  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 1305/10

    Keine Vorlagepflicht an den EuGH betreffend den Anspruch einer niederländischen

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Hierzu ist außerdem darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in nunmehr drei Nichtannahmebeschlüssen vom 24.3.2016 (BVerfG Beschlüsse vom 24.3.2016 - 2 BvR 2081/08, 2 BvR 1546/13 und 2 BvR 1305/10 - Juris) , die zu den drei Entscheidungen des BSG vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161-176 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3) , vom 17.12.2009 (SozR 4-2500 § 130a Nr. 5) und vom 24.1.2013 (BSGE 113, 24-33 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 8) ergangen sind, ausgeführt hat, es sei fernliegend, einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG darin zu sehen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Privatautonomie frei ausgehandelte Rabatte nicht an Dritte weitergeben könne, zumal das von der Beschwerdeführerin gewählte Geschäftsmodell auch bei Nichtweitergabe der Rabatte noch mit einem Wettbewerbsvorteil verbunden gewesen sei.
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat eine Rechtssache, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit; vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16; SozR 4-1500 § 160a Nr. 5) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat eine Rechtssache, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit; vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16; SozR 4-1500 § 160a Nr. 5) .
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Trotz Vorliegens einer höchstrichterlichen Entscheidung kann eine Rechtsfrage klärungsbedürftig sein, wenn ihr in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht abwegige Einwendungen erhoben werden (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13; BSG Beschluss vom 17.9.2013 - B 1 KR 63/13 B - Juris; BVerfG Beschluss vom 27.5.2010 - 1 BvR 2643/07 - Juris) oder sich neue Entwicklungen beispielsweise aus der Rechtsprechung des BVerfG oder aus Änderungen des Rechts oder der Lebensverhältnisse ergeben haben (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 5/13 B - Juris) .
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 1546/13

    Keine Vorlagepflicht an den EuGH betreffend den Anspruch einer niederländischen

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Hierzu ist außerdem darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in nunmehr drei Nichtannahmebeschlüssen vom 24.3.2016 (BVerfG Beschlüsse vom 24.3.2016 - 2 BvR 2081/08, 2 BvR 1546/13 und 2 BvR 1305/10 - Juris) , die zu den drei Entscheidungen des BSG vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161-176 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3) , vom 17.12.2009 (SozR 4-2500 § 130a Nr. 5) und vom 24.1.2013 (BSGE 113, 24-33 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 8) ergangen sind, ausgeführt hat, es sei fernliegend, einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG darin zu sehen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Privatautonomie frei ausgehandelte Rabatte nicht an Dritte weitergeben könne, zumal das von der Beschwerdeführerin gewählte Geschäftsmodell auch bei Nichtweitergabe der Rabatte noch mit einem Wettbewerbsvorteil verbunden gewesen sei.
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Trotz Vorliegens einer höchstrichterlichen Entscheidung kann eine Rechtsfrage klärungsbedürftig sein, wenn ihr in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht abwegige Einwendungen erhoben werden (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13; BSG Beschluss vom 17.9.2013 - B 1 KR 63/13 B - Juris; BVerfG Beschluss vom 27.5.2010 - 1 BvR 2643/07 - Juris) oder sich neue Entwicklungen beispielsweise aus der Rechtsprechung des BVerfG oder aus Änderungen des Rechts oder der Lebensverhältnisse ergeben haben (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 5/13 B - Juris) .
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B
    Diese Entscheidung hat das BVerfG am 24.3.2016 vor dem Hintergrund getroffen, dass es die Auffassung des BSG, die Klägerin unterliege nicht der Preisbindung nach deutschem Recht, aufgrund einer zwischenzeitlichen Entscheidung des GmSOGB (vgl § 78 Abs. 1 S 4 AMG; GmSOGB Beschluss vom 22.8.2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354) für überholt hielt.
  • BSG, 14.02.2007 - B 13 R 477/06 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der

  • BSG, 05.02.2014 - B 12 KR 43/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 31/97

    Inhalt der Begründung eines Beschlusses nach § 153 Abs. 4 S. 1 SGG

  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 63/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Dem steht - wie die Klägerin meint (vgl. nur Schriftsatz vom 21.08.2017) - auch nicht der Beschluss des BSG vom 29.11.2016 (B 3 KR 21/16 B) entgegen.

    So hat das BSG unter Verweis auf das Urteil vom 24.01.2013 (B 3 KR 11/11 R) die Erstattungsberechtigung nach § 130a Abs. 1 S 2 SGB V auch nur denjenigen Apotheken zugestanden, die nach dem Regime des § 129 SGB V an der GKV-Arzneimittelversorgung teilnehmen und deshalb den Regelungen dieser Vorschrift sowie der §§ 130, 130a SGB V unterworfen sind (vgl. BSG, Beschluss vom 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B, juris Rn. 9).

    Dementsprechend hat der EuGH in seinem Urteil vom 19.10.2016 (C-148/15) auch lediglich über die Vereinbarkeit der verbindlichen Festlegung einheitlicher Apothekenabgabepreise mit EU-Recht entschieden (so auch BSG, Beschluss vom 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B, juris Rn. 11).

  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Dem steht - wie die Klägerin meint (vgl. nur Schriftsatz vom 21.08.2017) - auch nicht der Beschluss des BSG vom 29.11.2016 (B 3 KR 21/16 B) entgegen.

    So hat das BSG unter Verweis auf das Urteil vom 24.01.2013 (B 3 KR 11/11 R) die Erstattungsberechtigung nach § 130a Abs. 1 S 2 SGB V auch nur denjenigen Apotheken zugestanden, die nach dem Regime des § 129 SGB V an der GKV-Arzneimittelversorgung teilnehmen und deshalb den Regelungen dieser Vorschrift sowie der §§ 130, 130a SGB V unterworfen sind (vgl. BSG, Beschluss vom 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B, juris Rn. 9).

    Dementsprechend hat der EuGH in seinem Urteil vom 19.10.2016 (C-148/15) auch lediglich über die Vereinbarkeit der verbindlichen Festlegung einheitlicher Apothekenabgabepreise mit EU-Recht entschieden (so auch BSG, Beschluss vom 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B, juris Rn. 11).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

    Da die Beklagte im vorliegend maßgebenden Zeitraum dem Rahmenvertrag beigetreten ist, ist nämlich die AMPreisV nicht kraft Gesetzes bzw kraft Verordnung, sondern auf vertraglicher Grundlage anwendbar; in diesem Fall bestehen keine Bedenken an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht (vgl BSG 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B, juris Rn 11).
  • BSG, 14.06.2023 - B 3 KR 8/22 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelpreisbindung - EU-ausländische Versandapotheke

    c) Dieser Unterscheidung steht das Urteil des EuGH vom 19.10.2016 nicht entgegen (vgl hierzu auch bereits BSG vom 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B - juris) .
  • LSG Saarland, 27.04.2022 - L 2 KR 22/19

    (Krankenversicherung - Apotheke mit Sitz in anderem Mitgliedstaat der

    An dieser Rechtsprechung hat der 3. Senat auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.8.2012 festgehalten (Urteil vom 24.1.2013 - B 3 KR 11/11 R sowie Beschluss vom 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B).

    Da die Beklagte nach dem Regime des § 129 SGB V an der GKV-Arzneimittelversorgung teilnimmt und deshalb den Regelungen dieser Vorschrift sowie der §§ 130, 130a SGB V unterworfen ist, ist sie auch erstattungsberechtigt (vergleiche BSG, Urteil vom 28.7.2008 - B 1 KR 4/08 R, juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R, juris Rn. 18; Urteil vom 24.1.2013 - B 3 KR 11/11 R, juris Rn. 20; Beschluss vom 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B, juris Rn. 11).

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