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   BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R   

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https://dejure.org/2017,45797
BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R (https://dejure.org/2017,45797)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R (https://dejure.org/2017,45797)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2017 - B 6 KA 41/16 R (https://dejure.org/2017,45797)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 3a S 6 SGB 5 vom 21.12.1992, § 85 Abs 3a S 6 SGB 5 vom 10.05.1995, § 85 Abs 4a S 3 SGB 5 vom 21.12.1992, § 87a Abs 3 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87a Abs 3 S 5 Halbs 2 SGB 5 vom 26.03.2007
    Vertragsarzt - ambulantes Operieren - keinen gesetzlichen Anspruch auf unbudgetierte Vergütung

  • Wolters Kluwer

    Vertragsarzthonorar; Vergütung außerhalb des Regelleistungsvolumens; Anspruch auf Freistellung von Budgetierung; Vereinbarungen zu einer extrabudgetären Vergütung

  • rewis.io

    Vertragsarzt - ambulantes Operieren - kein gesetzlicher Anspruch auf unbudgetierte Vergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarzthonorar; Vergütung außerhalb des Regelleistungsvolumens; Kein Anspruch auf Freistellung von Budgetierung; Keine Vereinbarungen zu einer extrabudgetären Vergütung

  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsarzt - ambulantes Operieren - keinen gesetzlichen Anspruch auf unbudgetierte Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 30 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Regelleistungsvolumen | Regelleistungsvolumen und ambulante Operationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 377
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Vertrag über ambulante Operationen und

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    b) Nach Auffassung des Senats spricht einiges dafür, dass die Vertragspartner der dreiseitigen Verträge nach § 115b Abs. 1 Satz 1 SGB V (also die maßgebenden Verbände auf Bundesebene) auf der Grundlage des Satzes 1 Nr. 2 eine unbudgetierte Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nicht wirksam vereinbaren konnten (für die Zeit vor Einführung des § 87a SGB V mit dem GKV-WSG vgl SG Berlin Urteil vom 19.1.2011 - S 79 KA 977/06 - Juris) .

    Mit (rechtskräftigem) Urteil des SG Berlin vom 19.1.2011 (S 79 KA 977/06) ist diese Regelung indes mit der Begründung aufgehoben worden, dass die Vergütung mit festen Punktwerten außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung gegen § 85 Abs. 2 Satz 7 SGB V aF verstoße.

    § 7 Abs. 1 Satz 2 AOP-Vertrag setzt diese Regelung jedoch bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren vor dem SG Berlin (S 79 KA 977/06) aus.

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 25/01 R

    Höhe der Ordinations- und Konsultationsgebühren bei ambulanten Operationen im

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus einer Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 11.4.2002 (B 3 KR 25/01 R) , wonach Abweichungen infolge unterschiedlicher Punktbewertungen bei fester Punktzahl im Krankenhausbereich und schwankendem Punktwert im vertragsärztlichen Bereich hinzunehmen seien, soweit sie systembedingt "unvermeidbar" seien.

    Der 3. Senat des BSG habe die Vorgabe des § 115b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V, nach der ambulante Operationen einheitlich vergütet werden, in seiner Entscheidung vom 11.4.2002 (B 3 KR 25/01 R) zu Recht als bindend angesehen.

    cc) Entgegen der Auffassung des Klägers kann ein Anspruch auf eine unbudgetierte Vergütung auch nicht mit Erfolg aus der Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 11.4.2002 (B 3 KR 25/01 R - SozR 3-2500 § 115b Nr. 2) hergeleitet werden (insofern missverständlich: Clement, Heidelberger Kommentar, Arztrecht - Krankenhausrecht - Medizinrecht , Stand September 2017, 60 - Ambulantes Operieren RdNr 34b Fn 58) .

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Das hat der Senat bereits in einer Entscheidung vom 7.2.1996 (6 RKa 42/95 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 12, Juris RdNr 19) ausdrücklich nicht beanstandet und darauf hingewiesen, dass ein bestimmter Mindestpunktwert angesichts der gedeckelten Gesamtvergütung und der summenmäßig begrenzten Erhöhungsbeträge nach § 85 Abs. 3a Satz 6 SGB V aF bei einem starken Anstieg der ambulanten Operationsleistungen nur zulasten des Punktwertes der übrigen ärztlichen Leistungen aller Vertragsärzte hätte garantiert werden können.

    Dem entsprechend hatte der 3. Senat auch keinen Anlass, in der genannten Entscheidung zu dem oben näher dargestellten Urteil des 6. Senats vom 7.2.1996 (6 RKa 42/95 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 12, Juris RdNr 19) Stellung zu nehmen, nach der Vertragsärzte angesichts der gedeckelten Gesamtvergütung keinen gesetzlichen Anspruch auf unbudgetierte Vergütung der erbrachten ambulanten Operationen ohne Mengenbegrenzung haben können.

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Soweit die Beteiligten davon ausgehen, dass eine extrabudgetäre Vergütung auch durch den (E)BewA geregelt werden könne, ist darauf hinzuweisen, dass § 87a Abs. 3 Satz 5 Halbsatz 2 iVm Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGB V die Zuständigkeit der Partner der Gesamtverträge für solche Regelungen begründet und dass der (E)BewA nicht ermächtigt ist, dazu Vorgaben zu machen (BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 6 KA 28/11 R - BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26, RdNr 39; vgl auch BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 25, 26) .

    Nach § 87a Abs. 3 Satz 5 Halbsatz 2 SGB V obliegt es den Gesamtvertragspartnern, Vereinbarungen zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen außerhalb des MGV zu treffen (zu Vorgaben des BewA vgl BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 6 KA 28/11 R - BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26, RdNr 39) .

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Soweit die Beteiligten davon ausgehen, dass eine extrabudgetäre Vergütung auch durch den (E)BewA geregelt werden könne, ist darauf hinzuweisen, dass § 87a Abs. 3 Satz 5 Halbsatz 2 iVm Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGB V die Zuständigkeit der Partner der Gesamtverträge für solche Regelungen begründet und dass der (E)BewA nicht ermächtigt ist, dazu Vorgaben zu machen (BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 6 KA 28/11 R - BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26, RdNr 39; vgl auch BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 25, 26) .

    Die Entscheidung darüber fällt aber in den Gestaltungsspielraum der Vertragspartner bzw des Schiedsamts (vgl BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 21/11 R - BSGE 110, 258 = SozR 4-2500 § 87a Nr. 1, RdNr 29) .

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Zwar hat der Senat dort im Grundsatz nicht nur übereinstimmende Punktzahlen, sondern auch Punktwerte für die Vergütung der Leistungen von Krankenhäusern und Vertragsärzten für erforderlich gehalten (BSG Urteil vom 17.9.2008 - B 6 KA 46/07 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 30-31) .
  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Notfallversorgung - Vergütung -

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Während die Notfallbehandlungen sowohl von Nichtvertragsärzten als auch von Krankenhäusern als Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden (vgl BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 13 RdNr 22, 27 mwN; zu den aufgrund einer Kooperationsvereinbarung in den Notdienst einbezogenen Krankenhäusern vgl § 75 Abs. 1b Satz 3 SGB V) , vollzieht sich die Leistungserbringung und Vergütung ambulanter Operationen durch Krankenhäuser auf der einen und durch Vertragsärzte auf der anderen Seite - wie oben dargelegt - in unterschiedlichen Systemen.
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 8/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütungsanspruch der Krankenhäuser oder

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Abweichungen bei den Punktwerten hat der Senat bisher allein bei Notfallbehandlungen außerhalb der Bereitschaftsdienstzeiten als rechtmäßig beurteilt (BSG Beschluss vom 17.7.2013 - B 6 KA 8/13 B) .
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Ambulante Operationen sind - wenn sie von einem Vertragsarzt erbracht werden - Teil der vertragsärztlichen Versorgung iS von § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V (BSG Urteil 14.3.2001 - B 6 KA 36/00 R - SozR 3-2500 § 81 Nr. 7, Juris RdNr 26) .
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 45/12 R

    Vertragsarzt - Vergütung von Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten

    Auszug aus BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R
    Der Senat hat bereits entschieden, dass Vertragsärzte bezogen auf Leistungen, die innerhalb der MGV, aber außerhalb der RLV vergütet werden, keinen Anspruch darauf haben, von jeder Budgetierung freigestellt zu werden (vgl zB BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 45/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 4; BSG Urteil vom 23.3.2016 - B 6 KA 33/15 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 8) .
  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 33/15 R

    Vertragsarzt - Honorarverteilung - kein Anspruch auf unquotierte Vergütung sog

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - L 11 KA 67/17

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V gilt der Grundsatz, dass die Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung von den Krankenkassen an die KV "für die gesamte vertragsärztliche Versorgung" der Versicherten gezahlt wird (BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -).

    Eine entsprechende Vereinbarung bezogen auf die "Sonstigen Hilfen" haben die - hierfür allein zuständigen (BSG, Urteile vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R - und vom 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R -) - Gesamtvertragspartner indes nicht getroffen.

    Den Gesamtvertragsparteien steht hierbei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018 - L 3 KA 32/16 - Sproll in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: Februar 2018, § 87a SGB V Rn. 24; Engelhart-Au in: Hänlein/Schuler, Sozialgesetzbuch V, 5. Auflage, 2016, § 87a Rn. 17; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -).

    Vertragsärzte haben bezogen auf Leistungen, die innerhalb der MGV, aber außerhalb der RLV vergütet werden, keinen Anspruch darauf, von jeder Budgetierung freigestellt zu werden (BSG, Urteile vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -, vom 23.3.2016 - B 6 KA 33/15 R und vom 17.7.2013 - B 6 KA 45/12 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - L 11 KA 58/16

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V gilt der Grundsatz, dass die Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung von den Krankenkassen an die KV "für die gesamte vertragsärztliche Versorgung" der Versicherten gezahlt wird (BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -).

    Eine entsprechende Vereinbarung bezogen auf die "Sonstigen Hilfen" haben die - hierfür allein zuständigen (BSG, Urteile vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R - und vom 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R -) - Gesamtvertragspartner indes nicht getroffen.

    Den Gesamtvertragsparteien steht hierbei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018 - L 3 KA 32/16 - Sproll in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: Februar 2018, § 87a SGB V Rn. 24; Engelhart-Au in: Hänlein/Schuler, Sozialgesetzbuch V, 5. Auflage, 2016, § 87a Rn. 17; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -).

    Vertragsärzte haben bezogen auf Leistungen, die innerhalb der MGV, aber außerhalb der RLV vergütet werden, keinen Anspruch darauf, von jeder Budgetierung freigestellt zu werden (BSG, Urteile vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -, vom 23.3.2016 - B 6 KA 33/15 R und vom 17.7.2013 - B 6 KA 45/12 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - L 11 KA 15/16

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V gilt der Grundsatz, dass die Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung von den Krankenkassen an die KV "für die gesamte vertragsärztliche Versorgung" der Versicherten gezahlt wird (BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -).

    Eine entsprechende Vereinbarung bezogen auf die "Sonstigen Hilfen" haben die - hierfür allein zuständigen (BSG, Urteile vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R - und vom 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R -) - Gesamtvertragspartner indes nicht getroffen.

    Den Gesamtvertragsparteien steht hierbei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018 - L 3 KA 32/16 - Sproll in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: Februar 2018, § 87a SGB V Rn. 24; Engelhart-Au in: Hänlein/Schuler, Sozialgesetzbuch V, 5. Auflage, 2016, § 87a Rn. 17; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - L 11 KA 59/16

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V gilt der Grundsatz, dass die Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung von den Krankenkassen an die KV "für die gesamte vertragsärztliche Versorgung" der Versicherten gezahlt wird (BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -).

    Eine entsprechende Vereinbarung bezogen auf die "Sonstigen Hilfen" haben die - hierfür allein zuständigen (BSG, Urteile vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R - und vom 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R -) - Gesamtvertragspartner indes nicht getroffen.

    Den Gesamtvertragsparteien steht hierbei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018 - L 3 KA 32/16 - Sproll in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: Februar 2018, § 87a SGB V Rn. 24; Engelhart-Au in: Hänlein/Schuler, Sozialgesetzbuch V, 5. Auflage, 2016, § 87a Rn. 17; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 11 KA 48/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Kein Anspruch auf unbudgetierte Vergütung

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 29. November 2017 (Az. B 6 KA 41/16 R) entschieden habe, dass es keinen Anspruch auf Vergütung ambulanter Zytoskopien außerhalb der RLV gebe, stelle sich dieser Fall anders dar als die Grundpauschalen im Fachgruppenkapitel Anästhesiologie.

    Der den Vertragspartnern nach § 115b Abs. 1 Satz 1 SGB V eröffnete Weg zur Vereinbarung einheitlicher Punktwerte wird durch die Regelung zum gemeinsamen Budget nach § 115b Abs. 5 SGB V in der bis zum 31.12.2015 geltende Fassung (jetzt Abs. 4) vorgezeichnet (vgl. bereits BSG, Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 41/16 R - SozR 4-2500 § 115b Nr. 8, Rn. 26).

    Den Gesamtvertragsparteien steht hierbei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 41/16 R - a.a.O.), für dessen Überschreitung hier nichts ersichtlich ist, zumal bundesrechtliche Vorgaben aus den dargelegten Gründen nicht entgegenstehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 51/16
    Eine gesetzliche Grundlage dafür, dass der (E)BewA den Partnern der Gesamtverträge Vorgaben dafür macht, welche Leistungen iSd § 87a Abs. 3 S 5 Halbs 2 SGB V besonders gefördert werden sollen oder aus anderen Gründen außerhalb der MGV vergütet werden, hat im Jahr 2010 nicht bestanden (Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2500 § 87 Nr. 26; Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 41/16 R - juris; Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand: Juni 2018, § 87 Rn 72).

    Den Gesamtvertragsparteien steht hierbei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (Sproll in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: März 2018, § 87a SGB V Rn 24; vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 41/16 R - SozR 4-2500 § 115b Nr. 8), was beinhaltet, dass die KÄV und die Krankenkassen frei aushandeln können, ob zB bestimmte Leistungen besonders gefördert und ob diese Leistungen zur Erreichung dieses Zwecks außerhalb der MGV vergütet werden sollen.

    Vor dem Hintergrund seiner oa stRspr hat das BSG dementsprechend in seiner Entscheidung von 29. November 2017 (aaO) auch die Entscheidung der Gesamtvertragspartner nicht überprüft, ambulante Operationsleistungen nicht extrabudgetär zu honorieren.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 32/16

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Eine gesetzliche Grundlage dafür, dass der (E)BewA den Partnern der Gesamtverträge Vorgaben dafür macht, welche Leistungen iSd § 87a Abs. 3 S 5 Halbs 2 SGB V besonders gefördert werden sollen oder aus anderen Gründen außerhalb der MGV vergütet werden, hat im Jahr 2010 nicht bestanden ( Bundessozialgericht SozR 4-2500 § 87 Nr. 26; Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 41/16 R - juris; Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand: Juni 2018, § 87 Rn 72 ).

    Den Gesamtvertragsparteien steht hierbei ein weiter Gestaltungsspielraum zu ( Sproll in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand: März 2018, § 87a SGB V Rn 24; vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 41/16 R - SozR 4-2500 § 115b Nr. 8 ), was beinhaltet, dass die KÄV und die Krankenkassen frei aushandeln können, ob zB bestimmte Leistungen besonders gefördert und ob diese Leistungen zur Erreichung dieses Zwecks außerhalb der MGV vergütet werden sollen.

  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 46/17 B

    Vertragsärztliche Versorgung - konservative belegärztliche Tätigkeit - geringe

    Die geringe Anzahl von GOP für konservative belegärztliche Tätigkeit im Kapitel 36 EBM-Ä zwingt unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten indes nicht zu einer Erweiterung des Leistungskatalogs oder der Erstreckung der streitbefangenen Zuschlagsregelung auf andere im Rahmen der Belegarzttätigkeit erbrachte Leistungen (vgl auch BSG Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - zu Leistungen des ambulanten Operierens) .
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